Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 73

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Öffentlichkeit. Der Hersteller beziehungsweise der Händler zahlt dafür eine kleine Geldstrafe. Würde er es draufschreiben, würde er wahrscheinlich deutlich weniger verkaufen. Insofern halten wir eine Ausweitung dieser Informationsverpflichtung für absolut notwendig.

Leider sind Sie anderer Meinung, Frau Bundesminister. Ich darf aus einer Anfrage, die wir an Sie gestellt haben, zitieren. Wir haben gefragt: Bleiben Sie weiter bei Ihrer Auf­fassung, dass die konkreten Ergebnisse von Gentechnik-Kennzeichnungsüber­prüfun­gen mit Namensnennung der betroffenen Produkte und Hersteller nicht veröffentlicht werden? – Ihre Antwort war wieder sehr enttäuschend: Die Veröffentlichung von Unternehmen, die im Zuge von amtlichen Kontrollen wegen eines Verstoßes gegen die Kennzeichnungsbestimmungen der EU-Verordnung, sprich Gentechnik-Kennzeich­nungs­ver­ordnung, beanstandet wurden, wird auch gemäß dem neuen Gesetz nicht zulässig sein.

Das ist unserer Ansicht nach falsch, das gehört unbedingt geändert. Meiner Ansicht nach hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, zu erfahren, von wem sie belogen wurde, von welchem Hersteller sie belogen wurde, und ebenso haben die anderen Hersteller, die ordentlich kennzeichnen, ein Recht darauf, dass der Konkurrent dadurch nicht auch einen Wettbewerbsvorteil genießt. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Dass ausgerechnet von einer Partei, die sich die Marktwirtschaft auf die Fahnen heftet, diese Meinung vertreten wird, ist äußerst verwunderlich. Damit eine Marktwirtschaft nämlich funktioniert – das hat Stiglitz festgestellt und immerhin den Nobelpreis dafür bekommen –, bedarf es einer ausgewogenen Information aller Marktteilnehmer. Das verhindern Sie, weil Sie die Marktteilnehmer nicht ausreichend informieren über das, was sich auf dem Markt abspielt – das könnten Sie! –, und damit verzerren Sie in Wahrheit die Marktwirtschaft und schützen jene, die die Konsumenten belügen oder betrügen! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Ab­geordnete Mikesch. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abge­ordnete.

 


12.52.04

Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir leben in einer zunehmend globalisierten und vernetzten Welt. Es gibt Warenströme durch ganze Kontinente, und auch Lebensmittel durchwandern ganze Kontinente, bevor sie bei den Konsumenten auf dem Tisch landen. Deshalb braucht ein Land einerseits das Bewusstsein für die heimischen Produkte und andererseits ein modernes und effizientes Lebensmittel­recht. – Mit dem neuen Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist genau ein solches geschaffen worden.

Gleichzeitig ist Österreichs Nahrungsmittelproduktion Gott sei Dank klein strukturiert. Viele unserer Lebensmittel und auch das Fleisch werden von bäuerlichen Betrieben und Gewerbebetrieben produziert und verarbeitet. Deshalb wurden bei der Umsetzung der europäischen Vorgaben bestimmte Erleichterungen geschaffen, um unsere Klein- und Mittelbetriebe in der Wirtschaft sowie in der Landwirtschaft zu stärken. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Damit werden Traditionen und die gute öster­reichische Heurigenkultur weiterhin gefördert. Der Almkäse und die Brettljause werden auch in Zukunft einen wichtigen Platz in unserer Gesellschaft einnehmen.

Meine Damen und Herren! Die Qualität der österreichischen Lebensmittel ist hervor­ragend. Das ist vor allem deshalb so, weil bei uns das Verhältnis zwischen Pro-


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