Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 84

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13.25.45

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich musste mich noch einmal kurz zu Wort melden, weil heute, wie bekannt ist, ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Riener und Haupt betreffend Verbesserung der Vollziehung in einzelnen Aspekten der Kontrolle eingebracht wurde. Ich möchte sagen, dass wir dem durchaus unsere Zustimmung geben werden. Kollege Keuschnigg, es ist nicht so, dass wir alles ablehnen, was in dieser Novelle steht, aber in vielen Punkten – und die haben wir heute ausführlich diskutiert – haben wir klargelegt, wo die Mängel sind, das brauche ich nicht zu wiederholen.

Wir werden diesem Abänderungsantrag unsere Zustimmung geben, ich möchte aber bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass das Bundesland Oberösterreich weit reichende kritische Anmerkungen gemacht hat, gerade was die Finanzierung betrifft, nämlich die Finanzierung der BSE-Untersuchungskosten. Es wurden ja die gesamten Kosten dafür auf die Länder übergewälzt, und das ist genauso problematisch wie die Zunahme der Zahl der Berufungen gegen Bescheide bei den unabhängigen Verwal­tungssenaten, die deutlich höhere Kosten verursachen werden, als in diesem Gesetz vorgesehen. Das ist das eine, meine Damen und Herren.

Das Zweite knüpft an den Antrag des Kollegen Grillitsch an, vorher möchte ich aber noch eine Bemerkung zu den Ausführungen des Kollegen Eßl machen, der gesagt hat: Mehr an Kontrolle führt zu mehr an Agrarindustrie. Kollege Eßl, diese Aussage sollten Sie dringend korrigieren, denn das ist völlig danebengegriffen.

Wir bringen jetzt betreffend Lebensmittelsicherheit noch einen Entschließungsantrag ein. Denn das, was Sie hier fordern, Kollege Grillitsch, entspricht zwar in wesentlichen Punkten sehr wohl auch unserer Intention, ist allerdings in einem wesentlichen Punkt nicht ausreichend (Zwischenruf des Abg. Grillitsch): dass Tierschutzstandards auch gekennzeichnet werden müssen und dass zweitens eine Ursprungskennzeichnung, eine Herkunftskennzeichnung auf europäischer Ebene überhaupt erst erkämpft werden muss. (Abg. Grillitsch: Da bist du aber spät draufgekommen!) Sie wissen so wie wir, dass das derzeit als wettbewerbsverzerrend gilt.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Gesundheits­ausschusses über die Regierungsvorlage (797 d.B.): Bundesgesetz über Sicherheits­anfor­derungen und weitere Anforderungen an Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher (Lebens­mittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG) (823 d.B.)

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht“ (Abg. Grillitsch: Kollege Pirklhuber, bei der Wahrheit bleiben!),

„sich für eine Anpassung der EU-Verordnung 1829/2003 über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel hinsichtlich der Kennzeichnung tierischer Lebensmittel dahin­gehend einzusetzen, dass auch Milch, Fleisch und Eier von Tieren, die mit gen­technisch veränderten Futtermitteln ernährt wurden, kennzeichnungspflichtig werden

für Maßnahmen einzutreten, damit EU-weit ein ausreichendes Angebot von gentech­nikfreien Futtermitteln zur Verfügung steht“ – das ist ganz wichtig, Kollege Grillitsch,


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