Möglichkeit, für ein Gesetz zu sorgen, das auch Ihre Zustimmung innerlich findet, zu dem Sie hier dann auch stehen können. Also, das ist schon ein wenig verwunderlich.
Was ich schon genauer hinterfragen möchte,
das ist Ihre Meinung, dass man die Nachhilfe – Sie haben sich damit an den
Herrn Staatssekretär gewandt – steuerlich behandeln müsste. Heißt das,
dass die Eltern zusätzlich zu den Nachhilfekosten jetzt auch noch Umsatzsteuer
oder Mehrwertsteuer zahlen sollten? (Abg.
Rossmann schüttelt verneinend den Kopf.) Frau Abgeordnete Rossmann,
da Sie Finnland erwähnt haben: Ich war bei einer Diskussion in St. Pölten,
wo eine finnische Expertin gesagt hat – sie ist an der Uni in Wien –,
das, was sie in Österreich am meisten wundert, ist der Umstand, dass die Eltern
sich überhaupt gefallen lassen, dass sie so viel für Nachhilfe zahlen müssen (Abg. Lentsch: Das ist schon auf
freiwilliger Basis! Oder?), denn eigentlich müsste es möglich sein, dass in
der Schule das Notwendige vermittelt wird. Ich denke, das wäre das Ziel,
nämlich ein solches Schulsystem zu bekommen. (Beifall bei der SPÖ und bei
Abgeordneten der Grünen.)
Dazu brauchen wir freilich im Dienstrecht – aber nicht nur im Dienstrecht – noch einiges. Das geht von der Autonomie der Schule über die Finanzzuweisungen bis dahin, dass man Kinder nicht hinausprüfen kann, sondern dass sie weiter in der Klasse bleiben können. Also da müssen wir, glaube ich, vieles übernehmen. Tatsache ist, dass durch das Budgetbegleitgesetz und auch durch das Budget, Herr Staatssekretär, bildungspolitisch keinerlei Impulse gesetzt werden. Das ist, finden wir ,das Bedauerlichste an diesen Dingen. Das Einzige, das hier enthalten ist, sind die 70 € ab Herbst nächsten Jahres für die Klassenvorstände. 70 mal zehn sind 700 € im Jahr – damit auch alle genau nachvollziehen können, wie viel das ist. (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP. – Abg. Sburny: Wir hatten schon ärgere Rechnungen!) Nein, ich sage das nur zur Sicherheit.
Zum Zweiten: Die Frage, die nach wie vor unbeantwortet geblieben ist – Herr Staatssekretär, vielleicht haben Sie in der Zwischenzeit die Antwort darauf gefunden; wir haben ja schon im Ausschuss danach gefragt –, ist die: Wieso gibt es da einen Unterschied: für einen AHS-Klassenvorstand 136 €, für einen Hauptschulklassenvorstand 70 €? Hat es der eine schwerer und der andere leichter? Sie haben gesagt, dass die völlig unterschiedliche Dienstrechte haben. Das ist, finden wir, ein kleines Problem. Tatsächlich ist es so, dass sich die Dienstrechte wieder voneinander entfernen, anstatt sie zusammenzufügen.
Die zweite Frage, die wir gerne beantwortet
hätten, ist die: Wie ist es denn im folgenden Fall: Wie viel bekommt ein
Lehrer, der beispielsweise in einer dritten Klasse Hauptschule Chemie und
Deutsch unterrichtet, 15 Dienstjahre hat, Klassenvorstand ist, im Monat
heraus, und wie viel bekommt ein Lehrer, der in einer dritten Klasse Gymnasium
Geschichte und Deutsch unterrichtet, 15 Dienstjahre hat, Klassenvorstand ist,
in einem Monat heraus? Das wollten wir von Ihnen gerne wissen. Ich habe mir gedacht,
dass das Finanzministerium eigentlich sehr viel weiß. Sie wollen es uns vielleicht
nicht sagen oder wissen es wirklich nicht, was ich nicht glaube. Ich glaube
nicht, dass Sie es nicht wissen, denn Sie waren auch im Rechnungshof tätig und
haben sich dort sehr intensiv mit diesen Fragen beschäftigt. Vielleicht sagen
Sie es uns heute. (Abg. Heinzl:
Das glaube ich nicht!)
Der Grund, warum wir im Unterschied zu den Kolleginnen und Kollegen der grünen Fraktion diesem Gesetz zustimmen, und zwar auch betreffend den Lehrerbereich, ist der, dass die Lehrerinnen und Lehrer abgestimmt haben, dass sie sich für dieses Modell mehrheitlich entschieden haben. Sie haben die Wahl gehabt zwischen einem Modell, das eigentlich nie in Kraft getreten ist, und diesem hier, und ich denke, es hat auch eine gewisse sozialpartnerschaftliche Tradition, dass man diese Abstimmungs-