bestenfalls als Scheingrundlage der vorliegenden Verordnung bezeichnet werden. Es liegt somit eine verfassungswidrige formalgesetzliche Delegation vor.“
Das
sagt ein wissenschaftliches Gutachten zu Ihrer Umsetzung der EU-Agrarpolitik,
Herr Bundesminister! Sie haben bisher nichts getan, um das zu bereinigen. (Beifall bei den Grünen.)
Weiters verstößt diese Betriebsprämien-Verordnung gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Sachlichkeitsgebot. – Ich zitiere wieder, meine Damen und Herren:
„Die durch die Betriebsprämien-Verordnung geschaffene Betriebsprämienregelung führt zu Differenzierungen, die sachlich nicht gerechtfertigt werden können. Darüber hinaus verstößt eine Regelung, die es ermöglicht, dass einzelne landwirtschaftliche Flächen ohne Anspruch auf Betriebsprämienregelungen bewirtschaftet werden müssen, in einem System, dessen Grundlage die subventionierte Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen ist, gegen das allgemeine Sachlichkeitsgebot.“
Meine Damen und Herren! Da werden
schwerwiegende juristische Bedenken gegen Ihre Agrarpolitik geäußert, und zwar
schwerwiegende Bedenken hinsichtlich 25 Prozent des vorliegenden
Agrarbudgets für das Jahr 2006! (Abg.
Ellmauer: Das ist nur eine Rechtsmeinung!)
Aber Ihre Versäumnisse, Herr Bundesminister, sind unter dem Gesichtspunkt zu bewerten, dass das nicht die einzige Kritik ist an Ihrer Art der agrarpolitischen Umsetzung, denn – und Sie wissen es schon viel länger – seit Oktober 2004 liegt ein entsprechender Unterbrechungsbeschluss des Verfassungsgerichtshofes vor, der in einer ähnlichen Causa, nämlich in der Frage der Tierprämienverordnung 2000, dieselbe Auffassung vertritt, nämlich die Auffassung, dass Sie da Prämien ausbezahlt haben, die nicht verfassungskonform geregelt sind. Sie berufen sich nämlich – auch in der Betriebsprämien-Verordnung – immer wieder auf einen Paragraphen des Marktordnungsgesetzes, und zwar den § 99, womit Sie glauben, EU-Gesetze per se auf Verordnungswege umsetzen zu können.
Das ist nicht rechtskonform, und zwar dann nicht rechtskonform, wenn die EU-Verordnung verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung zur Verfügung stellt. Doch genau das, Herr Bundesminister, ist bei der Betriebsprämienregelung der Fall. Wir haben das immer wieder in diesem Hohen Haus klargemacht. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf bei der SPÖ.) Das interessiert ihn nicht? – Möglich! Ja!
Darüber hinaus sollte man die einheitliche
regionale Flächenprämie für Acker- und Grünland nicht vergessen. Das ist jenes
Modell, das die Grünen favorisiert haben. Dieses Modell wurde in Europa auch
mehrheitlich umgesetzt. (Ruf bei der ÖVP:
Wo?) In Deutschland, in Luxemburg, in Dänemark, in
Schweden, in Großbritannien, in Finnland und in allen neuen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union. Das heißt, mit einer deutlichen Mehrheit der
EU-Mitgliedstaaten wurde ein Modell umgesetzt, das bauern- und
konsumentenfreundlich ist und das die Zukunft einer flächendeckenden
Landwirtschaft sicherstellt. Dieses Modell führt nämlich zu einheitlichen
Prämien für Acker- und Grünland. Genau das wollen auch die
Bäuerinnen und Bauern! (Beifall bei den
Grünen.)
Herr Bundesminister, Sie aber haben es nicht umgesetzt! Im Gegenteil! Derzeit laufen in Österreich die Antragstellungen der Bäuerinnen und Bauern, die bis 17. Mai ihre Anträge für dieses neue Modell bei der Agrarmarkt Austria beziehungsweise bei den Bezirksbauernkammern abgeben müssen. Tausende Bäuerinnen und Bauern sind verzweifelt – ich betone: sie sind wirklich verzweifelt! –, und einen Fall, wo das zum Ausdruck kommt, möchte ich Ihnen hier kurz schildern, damit Sie verstehen, worum es geht.