Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 22

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bestenfalls als Scheingrundlage der vorliegenden Verordnung bezeichnet werden. Es liegt somit eine verfassungswidrige formalgesetzliche Delegation vor.“

Das sagt ein wissenschaftliches Gutachten zu Ihrer Umsetzung der EU-Agrarpolitik, Herr Bundesminister! Sie haben bisher nichts getan, um das zu bereinigen. (Beifall bei den Grünen.)

Weiters verstößt diese Betriebsprämien-Verordnung gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Sachlichkeitsgebot. – Ich zitiere wieder, meine Damen und Herren:

„Die durch die Betriebsprämien-Verordnung geschaffene Betriebsprämienregelung führt zu Differenzierungen, die sachlich nicht gerechtfertigt werden können. Darüber hinaus verstößt eine Regelung, die es ermöglicht, dass einzelne landwirtschaftliche Flächen ohne Anspruch auf Betriebsprämienregelungen bewirtschaftet werden müs­sen, in einem System, dessen Grundlage die subventionierte Bewirtschaftung landwirt­schaftlicher Flächen ist, gegen das allgemeine Sachlichkeitsgebot.“

Meine Damen und Herren! Da werden schwerwiegende juristische Bedenken gegen Ihre Agrarpolitik geäußert, und zwar schwerwiegende Bedenken hinsichtlich 25 Pro­zent des vorliegenden Agrarbudgets für das Jahr 2006! (Abg. Ellmauer: Das ist nur eine Rechtsmeinung!)

Aber Ihre Versäumnisse, Herr Bundesminister, sind unter dem Gesichtspunkt zu be­werten, dass das nicht die einzige Kritik ist an Ihrer Art der agrarpolitischen Um­setzung, denn – und Sie wissen es schon viel länger – seit Oktober 2004 liegt ein entsprechender Unterbrechungsbeschluss des Verfassungsgerichtshofes vor, der in einer ähnlichen Causa, nämlich in der Frage der Tierprämienverordnung 2000, die­selbe Auffassung vertritt, nämlich die Auffassung, dass Sie da Prämien ausbezahlt haben, die nicht verfassungskonform geregelt sind. Sie berufen sich nämlich – auch in der Betriebsprämien-Verordnung – immer wieder auf einen Paragraphen des Markt­ordnungsgesetzes, und zwar den § 99, womit Sie glauben, EU-Gesetze per se auf Verordnungswege umsetzen zu können.

Das ist nicht rechtskonform, und zwar dann nicht rechtskonform, wenn die EU-Verord­nung verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung zur Verfügung stellt. Doch genau das, Herr Bundesminister, ist bei der Betriebsprämienregelung der Fall. Wir haben das immer wieder in diesem Hohen Haus klargemacht. (Beifall bei den Grünen. – Zwi­schenruf bei der SPÖ.) Das interessiert ihn nicht? – Möglich! Ja!

Darüber hinaus sollte man die einheitliche regionale Flächenprämie für Acker- und Grünland nicht vergessen. Das ist jenes Modell, das die Grünen favorisiert haben. Die­ses Modell wurde in Europa auch mehrheitlich umgesetzt. (Ruf bei der ÖVP: Wo?) In Deutschland, in Luxemburg, in Dänemark, in Schweden, in Großbritannien, in Finnland und in allen neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Das heißt, mit einer deut­lichen Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten wurde ein Modell umgesetzt, das bauern- und konsumentenfreundlich ist und das die Zukunft einer flächendeckenden Landwirtschaft sicherstellt. Dieses Modell führt nämlich zu einheitlichen Prämien für Acker- und Grün­land. Genau das wollen auch die Bäuerinnen und Bauern! (Beifall bei den Grünen.)

Herr Bundesminister, Sie aber haben es nicht umgesetzt! Im Gegenteil! Derzeit laufen in Österreich die Antragstellungen der Bäuerinnen und Bauern, die bis 17. Mai ihre Anträge für dieses neue Modell bei der Agrarmarkt Austria beziehungsweise bei den Bezirksbauernkammern abgeben müssen. Tausende Bäuerinnen und Bauern sind verzweifelt – ich betone: sie sind wirklich verzweifelt! –, und einen Fall, wo das zum Ausdruck kommt, möchte ich Ihnen hier kurz schildern, damit Sie verstehen, worum es geht.

 


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