September bis Dezember ist uns Herr Innenminister Dr. Strasser abhanden gekommen, und daher, Frau Innenministerin, sind Sie für die Beantwortung der zweiten Anfrage verantwortlich gewesen.
Es war das sicherlich eine Ihrer ersten Interaktionen mit dem österreichischen Parlament, und umso erschütteter sind wir, denn die Qualität der Beantwortung ist wirklich schlecht! Obwohl der Fragenkatalog der beiden Anfragen wortidentisch war, erfolgte eine Beantwortung durch Sie, die völlig am Thema vorbeigegangen ist. Auf die konkrete Frage etwa nach den Verwendungsgruppen im Bereich der Landesgendarmeriekommanden – es war dies die Frage 1 – lautete Ihre Antwort wortwörtlich – ich zitiere –:
„Eine Aufschlüsselung nach Verwendungsgruppen liegt in diesem Zusammenhang nicht vor.“
Hohes Haus! Das ist wahrlich ein starkes Stück! Drei Monate zuvor war diese Aufschlüsselung nämlich noch möglich, war sie noch vorhanden. Jetzt auf einmal gibt es das nicht mehr. Was ist in diesen drei Monaten geschehen, meine Damen und Herren, Frau Bundesministerin? Sind Ihnen Akten abhanden gekommen? Hat man Ihnen Dokumente geklaut? (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das könnte ja möglich sein. Bei dieser Kriminalitätsrate ist ja alles möglich, auch im Innenministerium – möglicherweise.
Frau Bundesministerin, kommt das daher, dass Sie vielleicht Ihre Beamten nicht entsprechend informieren? Haben Sie vielleicht nicht alle Ihnen zur Verfügung stehenden Informationen dem Parlament, dem gegenüber Sie auskunftspflichtig sind, weitergeleitet? Ich frage Sie, Frau Bundesministerin: Wie stehen Sie zu dieser Problematik?, und mache Sie darauf aufmerksam, dass es sich da nicht um irgendein kleines Hoppala handelt, das Ihnen da passiert sein könnte und über das man auf Grund Ihrer kurzen Amtszeit hinwegsehen könnte, sondern um eine gravierend nachlässig, vielleicht sogar falsch beantwortete Anfrage in einem der sensibelsten Bereiche unserer Gesellschaft.
Wir fragen Sie daher: Warum haben Sie behauptet, dass eine Aufschlüsselung nach Verwendungsgruppen im Bereich gewisser Exekutivstellen nicht möglich ist, obwohl dies drei Monate vorher möglich gewesen ist? Haben Sie sich vielleicht nur geirrt? Haben Sie diese Informationen aus Nachlässigkeit oder gar absichtlich unterdrückt? Das möchte ich Sie fragen. Oder ist die Furcht der Koalition, die Angst vor dem Wähler schon so groß, dass Sie Ihre Informationspflicht vernachlässigen? Frau Bundesministerin, erklären Sie uns ganz einfach Ihre Beweggründe für diese meiner Meinung nach fahrlässig unexakte Beantwortung einer konkreten Frage.
Hohes Haus! Das ist aber noch nicht alles,
denn obwohl Sie, Frau Ministerin, es dem Parlament und der Bevölkerung schwer
machen, kann man zumindest die Gesamtstände des Personals der Stichtage
September und Dezember 2004 miteinander vergleichen. Da kommt aber die
Wahrheit ans Licht! Zählt man nämlich alles zusammen, meine Damen und Herren,
so ist zum Beispiel im Bereich der Gendarmerie noch im September des
Jahres 2004 ein Personalstand von 14 707 angegeben, im Dezember nur
noch einer von 13 769, das ergibt einen Schwund von beinahe
1 000 Beamten! Das erfinde ich nicht, das ist in Ihren
Anfragebeantwortungen genau so gestanden. (Zwischenruf
des Abg. Großruck.)
Jetzt erklären Sie mir einmal, wie Sie in
drei Monaten 1 000 Beamte verloren haben. Das ist ja ungeheuerlich!
Entweder Sie erzählen nur Schmähs in Ihren Anfragebeantwortungen, oder es
stimmt tatsächlich, dass Sie in drei Monaten 1 000 Beamte verlieren
konnten. (Abg. Großruck: Oder ihr kommt nicht mit! Das ist die dritte Variante!)
In Anbetracht dieser Zahlen, Hohes Haus, verstehe ich natürlich, dass Sie alles tun, damit man die beiden Personalstände nicht miteinander vergleichen kann, denn sonst