Ich weiß nicht, wie Sie das, meine Damen und Herren, empfinden, aber ich glaube, dass es notwendig ist, dass man das anspricht, und zwar gerade deshalb, weil wir heute einen Festtag der Republik feiern, und gerade deshalb, weil es notwendig ist, hier an einem derartigen Tag offen zu reden, so zu reden, wie es eine demokratische Republik verdient und wie es unser würdig ist und wie es letztlich auch unserem Selbstverständnis entspricht.
Wenn der Herr Bundeskanzler hier heute in
einer Diskussion, in welcher es darum geht, vom Rechnungshof aufgezeigte
Verfehlungen zu klären, aus dem Saal geht, sich nicht zu Wort meldet, nicht
einmal Stellung bezieht zu Dingen, wo gegen ihn der eigene Koalitionspartner
ganz offenkundig Vorwürfe erhebt und Drohungen unterstellt und ihn um
Aufklärung ersucht, dann ist das unerträglich. Ich darf Ihnen sagen: Ich habe
in der Zweiten Republik noch keinen Bundeskanzler erlebt, der derartig unstaatsmännisch
agiert hat wie heute hier dieser Bundeskanzler. (Beifall bei der SPÖ und bei
Abgeordneten der Grünen.)
Ich darf Ihnen noch etwas Zweites sagen, weil ich es eigentlich auch für unglaublich erachte – Kollegin Stoisits hat vorhin darüber informiert –, dass Herr Scheuch in Kärnten erklärt hat – das ist jetzt ganz neu über den Äther gekommen –, es sei tadellos, was der Herr Kampl gesagt hat. Sie alle kennen die Rede. Es ist an sich unakzeptabel, wenn Kampl von Deserteuren als „Kameraden-Mörder“ redet, und es gibt einen Herrn Scheuch, der sagt, das sei „tadellos“.
Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob
wir uns alle dessen bewusst sind, was es an einem derartigen Tag wie heute
bedeutet, dass der Bundeskanzler keine Silbe findet, sich in irgendeiner Weise
davon zu distanzieren. (Abg. Amon:
Aber geh, das ist ja gar nicht wahr!)
Da, denke ich, ist es Zeit, an Ihr Verantwortungsbewusstsein zu appellieren.
(Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Ich glaube, es ist nicht angebracht, die
Situation hier aufzuschaukeln, aber wissen Sie, ich denke mir auf der anderen Seite,
gerade bei so einem Punkt können wir hier im Haus und auch die Bevölkerung
draußen erwarten, dass wir uns zu jener Verantwortung bekennen, Herr Molterer,
von der Sie heute hier auch gesprochen haben, dass es notwendig wäre, dass wir
sie uns selbst auferlegen. Das hat hier nicht stattgefunden. (Abg. Dipl.-Ing. Missethon: Das ist ja unerträglich! – Abg. Dr. Fekter: Das ist wirklich unerträglich!)
Ich darf Sie einladen, sich wirklich Ihrer Rolle zu besinnen, Ihrer Rolle in der Zweiten Republik – insbesondere auch heute am Geburtstag der Zweiten Republik. (Beifall bei der SPÖ.)
Frau Kollegin Fekter! Ich möchte jetzt zu Ihrer Rede, warum es nicht notwendig sein soll, heute klar zu definieren, dass wir innerhalb der nächsten Wochen endlich eine Lösung für die 1999 über einen Vier-Parteien-Antrag eingebrachte Frage finden (Abg. Dr. Puswald: Es wird irgendwann eine Lösung gefunden werden!) – ja, aber es ist unerträglich, in diesem Jahr diese Lösung nicht zu finden –, von Professor Moos nur einen Satz vorlesen aus seinem Gutachten und dem Antrag, den wir hier eingebracht haben, der das, was Sie hier gesagt haben, in ein richtiges Licht stellt. Moos sagt:
„Durch das neue Gesetz“ – das ist das, was hier Gegenstand ist – „soll zum einen den Betroffenen und Hinterbliebenen endlich Rechtsklarheit und Gerechtigkeit zuteil werden. Sie sollen wissen, dass der Nationalrat ihnen und ihren Familien Achtung und Mitgefühl bezeugt. Zum anderen soll durch das neue Gesetz der Wille des Nationalrats zum Ausdruck kommen, auf diese Weise zum 60. Jahrestag der Befreiung Österreichs einen Beitrag zu leisten.“