Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 68

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Ich glaube, mehr ist nicht zu sagen. Seien Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst! – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

18.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Mag. Haupt. – Bitte.

 


18.02.20

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte zunächst zu dem vorlie­genden Antrag der Kollegin Stoisits für meine Person und unsere Fraktion sagen, dass wir der Fristsetzung nicht beitreten werden (Abg. Öllinger: Welcher Fraktion?), und darf das wie folgt begründen:

Dem Antrag 2002, Frau Kollegin Stoisits, den Sie hier im Hohen Haus deponiert haben und der im Sozialausschuss und im Justizausschuss jeweils in Behandlung genommen worden ist, ist der Erlass vom Kollegen Dr. Dieter Böhmdorfer als Justizminister im März 2003 gefolgt. Es ist also nicht so wie dargestellt, dass nach der Antragstellung keine entsprechende Reaktion von Seiten der offiziellen Republik erfolgt ist.

Ich halte es auch für wichtig, Frau Kollegin Stoisits, darauf aufmerksam zu machen, dass Sie in Ihrer Rede gesagt haben, dass mit der Kapitulation der Deutschen Wehr­macht der Zweite Weltkrieg beendet war. Das gilt nur für Europa. Der Zweite Weltkrieg ist in Asien leider noch lange weitergegangen und erst nach den Bombenabwürfen von Hiroshima und Nagasaki und der Kapitulation der japanischen Wehrmacht endgültig beendet worden. Ich glaube daher, man sollte nicht nur die europäische Dimension, sondern auch die Weltdimension des Zweiten Weltkrieges mit in Betrachtung ziehen, auch wenn wir heute am 60. Jahrestag der Wiedererrichtung der Zweiten Republik hier stehen.

Zum Dritten darf ich schon darauf hinweisen, dass im Gegensatz zu dem, was Sie, Herr Kollege Jarolim, und Sie, Frau Kollegin Stoisits, gesagt haben, in der Republik Österreich die Verantwortlichen bereits früher gesetzlich reagiert haben, also noch ehe etwa eine vergleichbare gesetzliche Regelung der Bundesrepublik Deutschland ge­schaffen wurde.

Ich glaube, es ist doch beachtenswert, dass erstens bereits die provisorische Regie­rung sämtliche Rechtsakte im militärischen Bereich aufgehoben hat und dass 1946 bereits durch die entsprechenden Verordnungen eine gesetzliche Situation geschaffen worden ist, die auch dem Prinzip gefolgt ist, nicht Gnade, sondern Recht sollen die Opfer des Nationalsozialismus bekommen. Das hat also zu einem sehr frühen Zeit­punkt, nämlich direkt nach Ende des Zweiten Weltkrieges in den Jahren 1946 und 1947, stattgefunden.

Man sollte auch nicht vergessen, dass die Überprüfung des Sozialministeriums erge­ben hat, dass die Zwangssterilisierten bereits seit dem Jahr 1947 und die Behinderten seit dem Jahr 1995 voll unter den Schutz des Opferfürsorgegesetzes fallen.

Ich halte es auch für wichtig, darauf hinzuweisen, dass seit der Regierung Schüssel I kein einziger Fall, der an das Sozialministerium herangetragen worden ist, abgelehnt worden ist, sondern, im Gegenteil, für alle an das Ministerium herangetragenen Fälle der § 1 des Opferfürsorgegesetzes angewendet worden ist, wenn nicht anderen Para­graphen Rechnung zu tragen war. Das steht im Gegensatz zur Praxis der Vergan­genheit, sodass also auch aus dieser Sicht die Dringlichkeit Ihres Antrages mit der Fristsetzung nicht gegeben ist.

Ich darf auch darauf hinweisen, dass wir vom Sozialministerium mit mehreren Aufrufen in Zeitungen und in Mitteilungen der Opferfürsorgeverbände nach Menschen gesucht


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