haben, die noch in den Schutz des Opferfürsorgegesetzes kommen könnten. Wir haben in den letzten vier Jahren keinen Einzigen Angehörigen der in Diskussion stehenden Gruppen gefunden. Die letzten Fälle, die etwa aus der Gruppe der Homosexuellen zu finden sind, sind mehrere Jahre alt. Sie stammen noch aus der Zeit der rot-schwarzen Koalitionsregierung. In einem Falle wurde das Verfahren sogar von den Verbänden der Homosexuellen fallengelassen, weil sich herausgestellt hat, dass es sich um einen ehemaligen Nationalsozialisten mit Neigung, sich an halbwüchsigen und gerade freigesprochenen Jugendlichen zu vergreifen, gehandelt hat, der auch andere Straftaten begangen hat. In einem zweiten Fall ging es um einen Vorarlberger Mitbürger, der leider während des Verfahrens verstorben ist, sodass das Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen worden ist. Ansonsten waren von den in Diskussion stehenden Gruppen keine Opfer mehr zu finden.
Trotzdem bin ich überzeugt davon, dass wir aus Anlass des 60. Jahrestages der Wiedererrichtung der Republik und aus der Tatsache 85 Jahre Kärntner Volksabstimmung auch in diesem Jahr, so wie es in der Vergangenheit Tradition im Hohen Haus war, eine gemeinsame Beschlussfassung im Parlament zustande bringen werden, die einerseits den Opfern Recht gibt und zum Zweiten für jenen Teil des Bundeslandes Kärnten, wo die Volksabstimmung gegeben war, zu einer, so wie es Tradition war, Abstimmungsjubiläumsspende führen wird, um damit die Anerkennung für einen frühen Entschlussakt auszudrücken, der in einem plebiszitären Akt zur Ersten Republik und damit zur Bildung des heutigen Österreich beigetragen hat.
In diesem Sinne werden wir im Parlament hoffentlich bald, aber mit Sicherheit nicht auf Druck einer Fristsetzung tätig werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
18.08
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
18.08
Abgeordnete
Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! – Herr Kollege Haupt!
Sie haben gesagt, wir werden bald tätig werden. Bitte, das „bald tätig werden“
hören wir bereits seit dem Jahr 1999. (Abg.
Dr. Fekter: Seither ist ja
einiges geschehen! – Abg. Scheibner:
Es ist ja was passiert, oder? Es ist ja was passiert!) Seit dem Jahr 1999!
Frau Kollegin Fekter, mit Ihnen hat meine Kollegin seit dem Jahr 1999
wiederholt formelle und informelle Gespräche geführt mit dem Ziel, dass endlich
rechtmäßige Zustände von Gesetzes wegen herbeigeführt werden und nicht
weiterhin Amnestiegnadenakte existieren. Um diesen Punkt geht es. (Abg. Dr. Fekter: Es ist ja was geschehen seither! Haben Sie das verschlafen?
Es gibt zwei Gesetze! Lassen Sie sich das von der Kollegin Stoisits erklären!)
Sie wissen ganz genau, Frau Kollegin Fekter, dass Sie bei Ihrer Rede hier Herrn Professor Moos nicht vollständig zitierten. Sie haben nämlich in Ihrem Zitat die Passage weggelassen, die da heißt: „Diese Zielsetzung des Gesetzes aus dem Jahr 1945 geht jedoch in der plakativen Bezeichnung als Amnestie unter.“ – Und genau deswegen brauchen wir ein Gesetz zur Rehabilitation der Deserteure, das über das Gesetz aus dem Jahr 1945 hinausgeht.
Frau Kollegin Fekter! Sie haben uns diesen wesentlichen Satz unterschlagen und halbwahr zitiert. Bitte, das ist Tatsache. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Heute Vormittag hat der Herr Bundeskanzler auch die Bemerkung in den Vordergrund gestellt: Symbole sind wichtig. Aber, meine Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsparteien, ein dringend ausstehendes Signal und Symbol zu senden, dass wir hier