Aufklärung über die durch die
Bundesregierung beabsichtigte Anmietung von Kampfflugzeugen zur Überbrückung
des Zeitraumes bis zur Eurofighter-Auslieferung;
Untersuchung der rechtlichen und
politischen Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit den genannten Sachverhalten.
Untersuchungsauftrag:
Der Untersuchungsausschuss soll durch
Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften zum
Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in die Akten des Bundeskanzleramtes,
des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für
Landesverteidigung, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und
anderer Bundeseinrichtungen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand
sämtliche Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeiten
überprüfen.
Begründung:
Der österreichische Rechnungshof hat in
seinem Wahrnehmungsbericht hinsichtlich der Luftraumüberwachungsflugzeuge
(Kaufverträge, Finanzierung, Gegengeschäftsvertrag) festgestellt, dass
die Luftraumüberwachung für die nächsten
30 Jahre nur eingeschränkt möglich ist;
neben den Finanzierungskosten von 2,167
Milliarden Euro weitere 463 Mio Euro für Nebenbeschaffungskosten erforderlich
sind;
die jährlichen Betriebskosten nur mit 50
Mio Euro ausschließlich für Flugstunden berechnet wurden und sämtliche andere
Betriebskosten darin nicht enthalten sind;
enorme Mängel bei der Vertragsgestaltung
vorhanden sind, darunter auch ein so genannter „Einredeverzicht“, der bei
Leistungsmängeln keine Einstellung der Ratenzahlung ermöglicht;
die Anzahl der militärischen
Anforderungen, wie etwa Ziele in der Nacht erkennen zu können oder
Selbstschutz-Systeme, jährliche Flugstunden, Pilotenausrüstungen und
Betriebsstandorte, erheblich reduziert wurde und Träger für
Aufklärungseinrichtungen sowie Zusatztanks im Gegensatz zur Angebotseinholung
im Kaufvertrag nicht mehr vorgesehen waren.
Nicht zuletzt angesichts der
wesentlichen Abänderungen im kommerziellen Bereich erachtet der Rechnungshof
die Vorgangsweise des BMLV als mit hohen Risiko behaftet.
Ebenso wiesen die Erkenntnisse des
Rechnungshofes hinsichtlich des Vergabeverfahrens zur Beschaffung von 24
Kampfflugzeugen erhebliche Mängel nach:
Musskriterien wurden in Sollkriterien
ohne nachvollziehbare Begründung umgewandelt;
neue Entscheidungskriterien wurden ohne
nachvollziehbare Dokumentation in das bereits laufende Vergabeverfahren
einbezogen;
die Kostendarstellung im Zuge des
Ministerratsvortrages zur Typenentscheidung wurde unrichtig wiedergegeben;
Akten hinsichtlich eines anders
lautenden Ministerratsvortrages, die einen anderen Bieter begünstigten, waren
im Zuge der Rechnungshofprüfung nicht auffindbar;
die Beurteilung der Gegengeschäfte
erschien als nicht nachvollziehbar, ebenso eine entsprechende Kommunikation
zwischen den BMLV und dem BMWA;
es erfolgte keine Überprüfung der
tatsächlichen Leistungsfähigkeit des angebotenen Kampfflugzeuges des Typs
Eurofighter.