Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 67

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Stellung der Bürgerinnen und Bürger. All das sind wichtige Dinge, aber auch, dass man die Werte, von denen ich gesprochen habe, erstmals klar erkennen kann, etwa darin, dass die Achtung der Menschenwürde niedergeschrieben ist, die Freiheit, die Demo­kratie, die Gleichheit, die Rechtsstaatlichkeit, die Wahrung der Menschenrechte und, ganz wichtig: einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. All das sind wichtige Punkte, wie ich meine.

Ebenfalls wichtig ist aus meiner Sicht, dass auch klar geregelt ist, wie umzugehen ist, wenn schwerwiegende Verletzungen der Werte der Union durch einen Mitgliedstaat drohen, weil diese Neuregelung in Zukunft etwas verhindern würde, das uns Öster­reichern im Jahre 2000 mit den willkürlich und vertragswidrig, wie ich meine, verhäng­ten Sanktionen zu Unrecht geschehen ist.

Mit der Verankerung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Verfas­sungsvertrag werden auch klassische bürgerliche und politische Rechte, aber auch soziale Rechte und Grundsätze verbindlich gemacht. Das sind alles wichtige Dinge, die ein Demokrat nur positiv beurteilen kann. Auch die Verbesserung des Rechtsschutzes der Einzelnen innerhalb der EU gegenüber Rechtsakten der Union und die Über­prüfbarkeit der Handlungen des Europäischen Rates halte ich für erwähnenswert und sehr positiv, auch weil das österreichische Initiativen sind, wie ich weiß, und weil sie zur Stärkung des Rechtssystems der Union wesentlich beitragen.

Meine Damen und Herren! Sie wissen – ich habe es öfters erwähnt –, dass ich nicht nur Föderalist, sondern auch ein glühender Freund der Subsidiarität bin und die An­sicht vertrete, dass man sie so oft wie möglich anwenden möge. Deshalb glaube ich, dass es auch erwähnenswert und sehr, sehr positiv ist, dass genau die Einhaltung der Subsidiarität, dieses Prinzips, und auch eine beschriebene Überprüfung in dieser Verfassung mit beinhaltet ist und dass es Möglichkeiten für nationale Parlamente, wie Sie eines sind, wie wir hier eines sind, gibt, Vorschläge der Europäischen Kommission zu beeinspruchen, wenn ein Verstoß gegen dieses Subsidiaritätsprinzip darin erkenn­bar ist.

Ich könnte die Bürgerinitiativen, die möglich gemacht werden – also ein Mittel der direkten Demokratie – erwähnen, ich könnte auch die Sozialklausel erwähnen, in der niedergeschrieben ist, dass man ein hohes Beschäftigungsniveau bei Einhaltung eines adäquaten sozialen Schutzes niederschreibt und dafür eintritt, ich könnte die Soli­da­ritätsklausel erwähnen und noch vieles andere mehr. Etwas möchte ich aber als ganz besonders positiv erwähnen, nämlich dass es auch darum geht, mit dieser Verfassung wieder einen Schritt in Richtung mehr Sicherheit, mehr Frieden für Europa und in Europa zu gehen. Und das, meine Damen und Herren, ist gar nicht messbar, weder mit Zahlen noch mit Geld. Das ist materiell nicht messbar, sondern das ist ein Wert, der gar nicht bezahlbar ist und den wir auch immer wieder positiv erwähnen müssen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Abschließend in der gegebenen kurzen Zeit zum Thema EURATOM. Es ist schon kritisch erwähnt worden, dass da einiges nicht gelungen ist, weder im Konvent noch in der Regierungskonferenz. Ich meine, das langfristige Ziel muss weiterhin das schritt­weise Auslaufen des EURATOM-Vertrages sein. EURATOM-Gelder dürfen ausschließ­lich für die Stilllegung von Anlagen verwendet werden, und zukünftig muss eine ausdrücklich Rechtsgrundlage für europaweite Sicherheitsstandards auch Ziel und Ge­genstand von Initiativen österreichischer EU-Politik sein. Das scheint mir ein Punkt, den wir weiterverfolgen müssen. Der ist nicht so gelungen, wie wir uns das alle, glaube ich, vorstellen. Aber in Summe gewinnen die Mitgliedstaaten bei Erhaltung der Souve­ränität und Eigenstaatlichkeit mehr Möglichkeiten, mehr Sicherheit – Kompetenzen werden festgeschrieben, Verfahren werden normiert, Grundrechte deklariert –, also mehr Rechtssicherheit, mehr Demokratie.

 


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