zuständige Stellen das untersucht haben und es einer dem strafrechtlichen Gehalt und der Beweislage entsprechenden Erledigung zugeführt worden ist. So Ihre Antwort.
Daher meine Frage: Welche Erledigung wurde da vorgenommen? Wer hat wann geprüft? Wie wurde geprüft? Können Sie darüber Auskunft geben oder Unterlagen vorlegen?
Von Ihnen, vom Ressort und auch von der Justiz ist ja unbestritten, dass es da zu einem Fehlurteil gekommen ist, zu einem Fehlurteil, das aufgehoben wurde, dass sich aber der Richter, der dieses Fehlurteil fällte, nach wie vor im Amt befindet, dass jene Staatsanwälte, die auch fehlerhaft agierten, nach wie vor ihrer Arbeit nachgehen.
Geschworene, die damals, und zwar unter falschen Rahmenbedingungen, ihre Stimme abgaben, bereuen jetzt wiederholt, widerrufen, und sie wollen die Sache nach ihrer jetzigen Erkenntnis richtig stellen.
Frau Ministerin! Es gibt Zeuginnen, die jetzt genau das Gegenteil von dem, was damals auf dem Tisch lag, aussagen. Und es gibt ein Verfahren – darauf werden Sie ja hinweisen –, das nach wie vor die Staatsanwaltschaft in Gang gesetzt hat, das aber nicht stattfinden kann, weil die Staatsanwaltschaft nach wie vor davon ausgeht, dass Foco der Schuldige ist und dass das Verfahren gegen ihn angestrebt werden muss; und er ist – wie Sie ja wissen – auf der Flucht, weil er die Verflochtenheit der Justizsituation vor Ort in Linz anscheinend – das ist die Vermutung – als nicht günstig erachtet, um sich einem Verfahren zu stellen.
Frau Ministerin, da frage ich mich schon: Warum haben Sie nicht die Möglichkeit ergriffen, dass Sie dieses Verfahren, diesen sozusagen zukünftigen Prozess an eine andere Gerichtsstelle transferieren, dass ein anderes Landesgericht, eine andere Staatsanwaltschaft arbeitet, ermittelt und ein neues Verfahren durchführt? Dann würden wahrscheinlich Rahmenbedingungen herrschen, die Vertrauen in eine korrekte Abwicklung zulassen – denn das war ja damals, 1987, nicht gewährleistet. Und das müsste bei diesem Justizskandal, bei diesem massiven Fehlurteil, jetzt endlich nachgeholt werden.
Frau Ministerin Miklautsch, Sie persönlich haben die Chance, Sie persönlich sind in der Lage, die Staatsanwaltschaft auf diese richtige Vorgangsweise hinzuweisen, eine andere Behörde zu beauftragen. Da wurden massiv Fehler gemacht – ich möchte sie nicht wiederholen, sie sind ja alle in meiner Anfrage aufgeführt, angeführt, noch einmal dokumentiert. All diese Gründe, diese Fehler, diese Missstände sind Ihnen ja schriftlich durch mich noch einmal vorgelegt worden. Aber Ihre Antworten sind keine konkreten Antworten auf die aufgeworfenen Fragen, und insofern prolongieren Sie, verlängern Sie den Missstand, der für Österreich, für die Rechtsprechung eigentlich eine Schande ist.
Deswegen, Frau Ministerin, möchte ich Sie ersuchen, hier noch einmal persönlich Stellung zu nehmen zu den Fragen, die ich an Sie gerichtet habe: Wie schaut es aus mit den Konsequenzen beim Richter, bei den Staatsanwälten? Wie schaut es aus mit einer möglichen neuen Aufnahme des Verfahrens unter anderen Bedingungen? Wie schaut es aus auch mit der Situation von Haftentschädigungen? Wir wissen, der eine Angeklagte, Peter Löffler, hat ja jahrelang massiv danach sozusagen verlangen müssen, und es ist erst kürzlich eine Möglichkeit eröffnet worden, allerdings unter Rahmenbedingungen, die auch wieder sehr zweifelhaft sind – ich habe sie Ihnen ja auch vorgelesen. Er hätte nämlich auf einen Anspruch, der ihm sehr wohl zusteht, verzichten müssen, beziehungsweise er hätte sogar eine Formulierung treffen müssen, die ein neues Licht auf die Situation wirft. – Ich kann es Ihnen auch gerne vorlesen; Sie haben es wahrscheinlich ohnehin in meiner Anfrage bereits dokumentiert vor sich liegen.