Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 198

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19.17.27

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren! Ich teile die Kritik der Kollegen von der SPÖ, allerdings kommen wir zu einem anderen Schluss.

Das Außenhandelsgesetz, die Neuschaffung des Außenhandelsgesetzes ist eine wesentliche Verbesserung. Es ist übersichtlicher, klarer und beinhaltet einige Aspekte, die ganz notwendige und lange geforderte Verbesserungen bringen.

Es gibt allerdings auch Kritikpunkte. Und da finde ich, Frau Kollegin Baumgartner-Gabitzer – wo auch immer Sie sind –, Sie machen es sich ein bisschen zu leicht, wenn Sie sagen, das Problem der Differenz zwischen Außenhandelsgesetz und KMG gibt es nicht.

Tatsächlich ist es nämlich so, dass vor allem nicht mehr klar ist, ob militärisch-tech­nisches Wissen und der Transfer dieses Wissens tatsächlich jetzt erfasst sind, nämlich bezüglich sämtlicher Waffenarten, auch jener, die im KMG erfasst sind. Das heißt, das ist zumindest eine Sache, die Sie, wenn Sie nicht wollen, dass hier eine Lücke ent­steht, in einem KMG erfassen und neu regeln müssten. Und genau das passiert nicht, und das ist tatsächlich der größte Schwachpunkt an diesem Gesetz, dass nämlich das KMG nicht entsprechend dem Außenhandelsgesetz neu geregelt wird.

Es kann also zu dieser absurden Situation kommen, dass zwar die Ausfuhr physischer Waffen geregelt ist, aber nicht die Ausfuhr beziehungsweise der Transfer von Wissen auf elektronischem Weg. Und das ist eine Situation, die sicher auf Dauer nicht haltbar ist, und ist nur ein Beispiel dafür, wo das KMG dringend Erneuerung brauchen würde.

Ebenso geht es im KMG um eine gesetzliche Verpflichtung zu einer umfassenden Endverbleibsbescheinigung. Das heißt, es geht schlicht und einfach darum, dass wir, dass Österreich, dass der Gesetzgeber klarlegen muss, was die Kriterien sind, damit eine Bewilligung für die Ausfuhr vor allem von militärischem Gerät überhaupt erteilt werden kann, was die Voraussetzung dafür ist. Das ist nicht genügend geregelt und müsste auch in einem neuen KMG geregelt werden.

Insgesamt ist also dieses Missverhältnis zwischen Außenhandelsgesetz und KMG tat­sächlich ein Problem.

Wir haben deswegen heute einen Antrag eingebracht, nachdem im Ausschuss unser Antrag abgelehnt worden war, der lautet wie folgt:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Sburny, Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderungsbedarf des Kriegsmaterialgesetzes

Mit Beschlussfassung der Regierungsvorlage 798 dB/XXII.GP, mit dem das Außen­handelsgesetz 2005 – AußHG novelliert wird, entsteht für das Kriegsmaterialgesetz erheblicher Änderungsbedarf, da sonst Kriegswaffen einem weniger tauglichen Kon­trollregime unterworfen werden als Sport- und Jagdwaffen, Güter mit doppeltem Ver­wendungszweck u.Ä.

Das Außenhandelsgesetz 2005 bedeutet eine grundlegende Verbesserung gegenüber der Situation davor. Gleichzeitig führt dies zum absurden Resultat, dass für verhältnis­mäßig leichtere Waffen, die unter das Außenhandelsgesetz 2005 fallen genauere und strengere rechtliche Bestimmungen gelten wie für die „schweren“ Waffen des Kriegs­materialgesetzes.

Niedrigere Standards sind im KMG in der derzeitigen Fassung insbesondere hinsicht­lich der Spezifizierung der Bewilligungskriterien hervorzuheben und als problematisch


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