Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 255

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Mediengesetz. Längst rufen viele junge Leute – und Gott sei Dank auch ältere – aus dem Internet die Zeitungen und die Nachrichten ab.

Die Anwendbarkeit des Mediengesetzes auf das Internet und auf über das Internet verbreitete Inhalte war aber lange Zeit umstritten. Jetzt wird beispielsweise klargestellt, dass Massen-E-Mails und Homepages unter Medien fallen. Es wird auch klargestellt, wer beispielsweise bei Diskussionsforen Medieninhaber ist. Wer ist dafür verantwort­lich, und wer kann hier haftbar gemacht werden? – Es ist nicht der Access-, nicht der Service-Provider, sondern nur derjenige, der für den Inhalt, die Auswahl der Teilneh­mer und der Diskussionsbeiträge verantwortlich ist.

Das alles dient einer höheren Rechtssicherheit und ist ein zukunftsweisendes Gesetz. Ich freue mich, dass wir das endlich beschließen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

22.20


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter Mag. Maier ist der nächste Redner. 2 Minuten Redezeit; absolute Obergrenze. (Heiterkeit.) – Bitte, Sie sind am Wort, Herr Kollege.

 


22.20.35

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Bauträgervertragsgesetz gehört novelliert; das hat ein Gutachten, das im Auftrag der Tiroler Arbeiterkammer von Universitätsprofessor Dr. Böhm gemacht wurde, ganz eindeutig ergeben. Über 20 Schutzlücken wurden festgestellt.

Ich darf daran erinnern: Beim Bauen geht es für den Einzelnen um sehr viel Geld. Es geht dabei um die Käufer von Eigentumswohnungen beziehungsweise um die, die sich ein Eigenheim finanzieren wollen, sowie um die entsprechende rechtliche Absicherung.

Ich kann mich noch daran erinnern – Kollegin Fekter wahrscheinlich auch –, dass wir, als wir hier im Jahre 1997 das Bauträgervertragsgesetz beschlossen haben, davon ausgegangen sind, dass die Gelder der Wohnungswerber geschützt sind. Hohes Haus, das Gegenteil ist eingetreten! Findige Unternehmer, Bauträger, haben Lücken gefun­den, die Banken haben sich über ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Lasten der Kaufwerber entsprechend abgesichert, und wenn alles schief gegangen ist, ist dann noch der Treuhänder – da meine ich jetzt einen Rechtsanwalt – mit dem Geld der Wohnungseigentumswerber verschwunden.

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich namens meiner Fraktion für die Bereitschaft der Regierungsparteien, hiezu ein neues Gesetz zu machen. Es geht um den Schutz der Wohnungswerber einerseits, aber auch um den Schutz unbe­sicherter Professionisten andererseits, die ebenfalls auf ihren Kosten sitzen bleiben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Gabriela Moser.)

22.22


Präsident Dr. Andreas Khol: Abgeordneter Doppler ist der nächste Redner. Er spricht bis zu 2 Minuten zu uns. – Bitte.

 


22.22.31

Abgeordneter Anton Doppler (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in einer Zeit schneller Veränderungen. Diese Schnelllebigkeit hat auch vor den Medien nicht Halt gemacht, und es ist deshalb notwendig, das Mediengesetz so zu ändern, dass es problemlos auch auf das Internet und auf die elektronischen Medien angewandt werden kann.

 


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