Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 143

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das nicht gefordert. (Zwischenruf des Abg. Gradwohl. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Im Kuratorium des Kunsthistorischen Museums sitzen anerkannte Persönlichkeiten wie der Verfassungsjurist Universitätsprofessor Dr. Öhlin­ger und Herr Generaldirektor Dkfm. Püspök. Die renommierte Wirtschaftsprüfungs­kanzlei Ernst & Young prüft – das wissen wir inzwischen alle –, und ein unabhängiger Wirtschaftsexperte, Professor Karl Bruckner, bestätigt, dass die Prüfung des Rech­nungshofes kein fahrlässiges Verhalten des Generaldirektors ergeben hat.

Ich habe alles in alle Richtungen prüfen lassen – es gibt kein fahrlässiges Verhalten des Generaldirektors! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Es sind alle Feststellungen des Rechnungshofes nach dem Rohbericht sehr umfas­send behandelt worden. Es sind Aufklärungen gegeben worden. Es ist jede der Feststellungen, die der Rechnungshof gemacht hat, breit und ausführlich diskutiert worden. Wir sollten jetzt, so meine ich, die Gelegenheit wahrnehmen, auf Basis der Empfehlungen die Weiterentwicklung der vollrechtsfähigen Museen voranzutreiben.

Mir sind dabei folgende zwei Dinge sehr wichtig:

Zum einen: Der Rechnungshof empfiehlt ein Vier-Augen-Prinzip. Dieses Vier-Augen-Prinzip muss nicht sofort einen zweiten Geschäftsführer bedeuten; ich möchte das schon klarstellen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Vier-Augen-Prinzip zu verwirklichen. Dieses Prinzip ist ein Organisationsgrundsatz in der Verwaltung, der besagt, dass wichtige Entscheidungen nicht von einzelnen Personen zu treffen sind. (Abg. Broukal: Ja, wir wissen das! Sie wissen es nicht!) Da muss eine klare Trennung zwischen Anweisungsberechtigten und Durchführenden sichergestellt werden.

Meine Damen und Herren! Es haben zahlreiche Museen dieses Vier-Augen-Prinzip mit einem Prokuristen bereits eingeführt. (Abg. Broukal: Weil das normal ist!)

Ich halte es für notwendig und für wichtig, auf einer sachlichen Basis gemeinsam die Weiterentwicklung der Museen voranzutreiben und unsere guten Museen und das ganz hervorragende Kunsthistorische Museum nicht durch ungerechtfertigte Vorwürfe, durch Skandalisierungsversuche zu schädigen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir werden also in den einzelnen Häusern dieses ... (Abg. Dr. Wittmann: Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr!) – Meine Verantwortung ist es, die Empfehlungen des Rech­nungshofes umzusetzen. Meine Verantwortung ist es, dafür zu sorgen, dass die Museen in eine gute Zukunft gehen – auf Basis ihrer Rechtsfähigkeit, auf Basis ihrer Selbständigkeit, die in ganz Europa als zukunftsweisend angesehen wird.

Meine Damen und Herren! Wir werden uns in nächster Zeit dieses Vier-Augen-Prinzip an allen Häusern genau anschauen. Wir werden uns darlegen lassen, wie dieses Vier-Augen-Prinzip funktioniert. Ich habe bereits vom Technischen Museum einen Bericht erhalten. Auf Grund der Geschäftsordnung des Technischen Museums Wien können geldrelevante Geschäftsfälle wirksam nur mit Unterfertigung durch den Geschäftsführer oder dessen Vertreter und einen Prokuristen begründet und abgewickelt werden. Das heißt: Für jede Bestellung und Zahlung sind mindestens zwei Unterschriften notwendig.

Es wird die innere Revision mit einer Berichterstattungspflicht an das Kuratorium aus­gebaut. Ich halte das auch für eine Weiterentwicklung, die nach diesen fünf Jahren der Erprobung notwendig, wichtig und richtig ist.

Meine Damen und Herren! Die Bezüge des Generaldirektors Seipel zu kritisieren ist eine leichte Sache. Ich meine, dass wir mit der Zusammenführung mit dem Völker­kundemuseum und mit dem Theatermuseum dem Herrn Direktor Seipel eine große Aufgabe übertragen haben. (Abg. Dr. Wittmann: Eine zu große!)

 


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