Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 142

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Wir haben im Jahre 1998 ein neues Museumsgesetz beschlossen, und zwar gemein­sam mit Ihnen, wonach wir den Museen mehr Selbständigkeit und ein gedeckeltes Budget gegeben haben. Deswegen sage ich, wenn gesagt wird: Im Jahr 2003 hat das Museum das höchste Budget seit jeher erhalten! Es hat genau so wie 1998 20,1 Millionen € erhalten und keinen Cent mehr! (Abg. Dr. Zinggl: Sie haben die Sonder­ausstellungen vergessen!)

Dieses gemeinsame Gesetz wurde dann schrittweise umgesetzt. Meine Damen und Herren! Der Schritt von einer kameralistischen, nachgeordneten Dienststelle zu einem eigenständigen, selbständigen Museum ist ein großer Schritt! Das ist ein Schritt, der mit vielen unbekannten Herausforderungen verbunden ist, da können manchmal Dinge auftauchen, die nicht bekannt waren, und dieser Schritt wurde mit viel Engagement getan. Das Kunsthistorische Museum war unser Pilotprojekt für diese Autonomie. (Zwischenruf des Abg. Schieder.) Und ich möchte mich dafür bedanken, dass Herr Generaldirektor Seipel den Mut hatte, das als Erster mit dem Kunsthistorischen Museum zu machen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Witt­mann: Das ist ja unfassbar! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wer die jährlichen Kulturberichte liest, der weiß auch, was alles an Leistung vom Kunst­historischen Museum erbracht wurde: Es gab mehr als 100 Sonderausstellungen in fünf Jahren, 6,6 Millionen Besucher waren es insgesamt. Damit ist das Kunsthis­torische Museum nach dem Schloss Schönbrunn und nach dem Tiergarten eines der wichtigsten Besucherziele in Österreich. Der Eigendeckungsgrad wurde in dieser Zeit der Vollrechtsfähigkeit von 37,3 Prozent auf 40,9 Prozent erhöht. Das heißt: 12 Mil­lionen € jährlich werden mit Sponsoren, mit Unterstützungen und auch mit dem Verleih von Kunstgegenständen hereingebracht. Das ist ein ganz enormer Eigendeckungs­grad, der für Österreich eine sehr gute Weiterentwicklung bedeutet.

Fünf, sechs Jahre nach der Ausgliederung ist es notwendig, dass diese Ausgliederung und Überführung in die Vollrechtsfähigkeit evaluiert wird. Wir haben eine Evaluierung in Auftrag gegeben, und es wurde unter der Leitung von Professor Bernhard Graf für das Kunsthistorische Museum Folgendes festgehalten:

Das Prestige des Kunsthistorischen Museums ist exzeptionell hoch und bedarf keiner grundlegenden Änderung. Das Kunsthistorische Museum ist ein national und inter­national gesuchter Partner. In Österreich übertrifft kein anderes Museum den Rang und die Vielseitigkeit des musealen Lebens am Kunsthistorischen Museum. – Zitatende.

Meine Damen und Herren! Nach dieser Zeit der Umstellung, in der man sich auf neues Terrain begeben hat, erfolgte in den Jahren 2002 bis 2003 eine Rechnungshofprüfung, in der die Jahre 1998 bis 2002 geprüft wurden – manches auch von früher – und in der gerade diese schwierige Zeit der Umstellung auf einen neuen Rechnungskreis und auf völlig neue Voraussetzungen überprüft wurden. Der Rechnungshof hat sich alles sehr genau angeschaut, er hat 38 Empfehlungen ausgesprochen. Der Rechnungshof hat 24 Empfehlungen davon an das Kunsthistorische Museum gerichtet, 18 Empfehlungen des Rechnungshofes wurden bereits nach dem Rohbericht umgesetzt, etwa Verbes­serungen wie die Auflassung des Palais Harrach, die Kündigung der Versicherungen für die Sammlungsobjekte. Weiters erfolgten Verbesserungen der Dokumentation der Dienstreisen und der Repräsentationsaufwendungen. Weitere Empfehlungen befinden sich derzeit in Umsetzung. (Zwischenruf des Abg. Schieder.)

Dezidiert möchte ich festhalten: Der Rechnungshof hat in seinem Bericht nicht den Rücktritt des Generaldirektors angeregt. (Abg. Öllinger: Das ist auch nicht seine Aufgabe, das kann er nicht tun!) Ich bitte Sie, das auch zur Kenntnis zu nehmen! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Herr Dr. Cap behauptet, dass der Rechnungshof den Rücktritt des Generaldirektors gefordert habe. Ich stelle fest: Der Rechnungshof hat


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