Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 74

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Nachdem absehbar war, dass Herr Bundesrat Kampl von seinem ursprünglich vorge­sehenen Rücktritt wieder zurücktreten wird, haben wir als ÖVP uns dazu entschlossen, einen Antrag einzubringen, der Anlassgesetzgebung ist. Das wissen wir, und wir sehen das auch sehr skeptisch. Daher haben wir mit der Einbringung sehr lange gezögert. Als jedoch keine andere Möglichkeit mehr gegeben war, haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen.

Der Vorschlag, den wir ursprünglich eingebracht haben, war verfassungskonform, und das für uns wichtige freie Mandat blieb unbeeinträchtigt. Im Gegensatz dazu hat die SPÖ einen ganz anders lautenden Vorschlag eingebracht; auch in einigen der Wort­meldungen hat sich für uns sehr, sehr eindeutig gezeigt, dass für sie nicht das freie Mandat an erster Stelle steht, sondern offensichtlich das Primat der Partei. Da können wir nicht mit, Herr Abgeordneter Cap! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Was uns sehr betroffen gemacht und mich sehr nachdenklich gestimmt hat, waren die verschiedentlich im Zuge der sehr heftigen Diskussion über diese Aussagen unter anderem vorgebrachten Vorstellungen, der Herr Bundeskanzler möge doch ein Macht­wort sprechen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben einen hervorra­genden Bundeskanzler. Dieser Bundeskanzler macht einen sehr guten Job, aber hier im Nationalrat, im Bundesrat kann er kein Machtwort sprechen! (Abg. Mag. Darabos: Sie bilden doch eine Koalition mit dieser Partei!) – Ja, Sie waren das! Sie haben diese glorreichen Ausführungen getätigt. Das, Herr Kollege, lässt wirklich tief blicken, und das können Sie mit uns nicht machen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Darabos: Bleibt die Regierung davon wirklich gänzlich unberührt?)

Der Ruf nach einem Machtwort, der Ruf nach einem starken Mann, das ist das, was Sie fordern. Und das ist Ihr Verständnis, Herr Kollege! (Abg. Bures: Sie sitzen doch mit diesen Parteien in einer Regierung!)

Um beim Thema zu bleiben: Wir möchten im Grunde keine Anlassgesetzgebung, und wir haben daher jetzt, Frau Kollegin, sogar gemeinsam mit Ihnen einen Kompromiss gefunden, und ich bin sehr dankbar, dass ein Vier-Parteien-Antrag möglich war. Ich möchte diesen gesamtändernden Abänderungsantrag einbringen und auch vorlesen:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Molterer, Dr. Cap, Scheibner, Dr. Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 595/A der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird, idF des Ausschussberichtes 998 d.B.

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der dem Ausschussbericht beigedruckte Gesetzentwurf lautet wie folgt:

„Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt geändert durch das Bun­desverfassungsgesetz BGBl. I Nr. 31/2005, wird wie folgt geändert:

Art. 36 Abs. 2 B-VG lautet:

„(2) Als Vorsitzender fungiert der an erster Stelle entsendete Vertreter des zum Vorsitz berufenen Landes, dessen Mandat auf jene Partei zu entfallen hat, die die höchste Anzahl von Sitzen im Landtag oder, wenn mehrere Parteien die gleiche Anzahl von Sitzen haben, die höchste Zahl von Wählerstimmen bei der letzten Landtagswahl auf-


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