13.06
Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Verfassungsänderung betreffend die Nominierung des jeweiligen Bundesratspräsidenten beziehungsweise die Möglichkeit, die Reihung in den Landtagen durch die jeweils stärkste Fraktion zu ändern, ist Anlassgesetzgebung. Daran gibt es für mich nichts zu rütteln, auch wenn schon vor zwei Jahren eine ähnliche Diskussion im Bundesrat stattgefunden hat. Damals ist, wenn ich mich richtig erinnere, der damalige oberösterreichische Spitzenkandidat und designierte Bundesratspräsident schwer erkrankt – kurze Zeit später ist er gestorben –, und es gab keine Möglichkeit, statt ihm einen erfahrenen Bundesrat, der jahrelang diesem Gremium angehört hat und der es sich verdient gehabt hätte, einmal sein Land Oberösterreich im Bundesrat zu vertreten, zum Präsidenten zu machen, denn nachgerückt ist ein junger, unerfahrener Bundesrat, der in Oberösterreich als Stellvertreter angelobt war und der dann in diese Funktion gekommen ist.
Es wäre schöner gewesen, man hätte den damaligen Fall und die sozialen Probleme zum Anlass genommen und die sinnvolle Regelung, die wir heute beschließen, schon damals beschlossen, denn dann hätten wir sehr viele Probleme nicht gehabt.
Es hätte mich gefreut, wenn Kollege Kampl bei dem geblieben wäre, was er ursprünglich gesagt hat, dass er nämlich aus der Schilderung eines persönlichen Schicksals, der Interpretation und den darauf folgenden Interviews die richtige Konsequenz gezogen und sein Mandat zurückgelegt hat. Ich denke, das wäre auch für die Beschlussfassung, die wir heute vorzunehmen haben, positiver und günstiger gewesen.
Herr Professor Van der Bellen, ich würde
Sie trotzdem ersuchen, sich das Protokoll der Bundesratssitzung noch einmal
genau anzusehen, nämlich jenes von der 720. Sitzung des Bundesrates vom
14. April 2005. Wenn Sie sich dieses Protokoll ansehen, werden Sie
sehen, es kann keinen Zweifel geben, dass Kollege Kampl ausschließlich –
ausschließlich! – von seinen persönlichen Erfahrungen, die
er als Kind, in die Familie eines SS-Offiziers hineingeboren, gemacht hat,
gesprochen hat. (Abg. Brosz: Und was hat er danach gesagt in
Interviews?)
Ich sage es auch so: Ich war immer dagegen,
dass es auch nur für irgend jemanden in dieser Republik Sippenhaftung gibt.
Aber es kann auch nicht übersehen werden, dass in der Zeit nach dem Zweiten
Weltkrieg oft auch die Kinder von Angehörigen der NSDAP oder der SS oder
anderer Gliederungen oder Untergliederungen dieses verbrecherischen Systems
mit in die Haftung für die Taten, nein, für die Untaten ihrer Eltern genommen
wurden. (Zwischenruf des Abg. Dr. Niederwieser.) Das in entsprechender
Form aufzuzeigen, das muss in einem demokratischen Gremium auch möglich sein. (Abg. Mandak:
Ja, aber das ist schon ein bisschen ein Unterschied!)
In einem werden Sie mir Recht geben, Herr Professor Van der Bellen: Die Kinder können nichts dafür, in welche Familie sie geboren werden, und die Kinder können als Zwölfjährige nichts dafür (Abg. Öllinger: Darum geht es nicht!), dass ihre Eltern zu Recht für ihre Strafen zur Verantwortung gezogen werden.
Wir haben in unserem demokratischen Rechtsstaat alle Anstrengungen zu unternehmen, damit die Kinder von Verbrechern unabhängig von der Situation ihrer Eltern leben können, und sie voll rehabilitiert in die Gesellschaft einzugliedern, ihnen eine Zukunft zu ermöglichen, unbeschadet der Untaten ihrer Eltern.
Auch das sollte heute, 60 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, selbstverständlich sein und auch entsprechend aufgefasst werden. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass jene, die die Rede damals gehört haben – und das war die Mehrheit des Bundesrates –, da ich davon ausgehen, dass das Protokoll des Bundesrates