Frau Abgeordnete Haidlmayr, ich bin überzeugt davon, dass wir mit dieser Gesetzesnovelle die bestehende Situation tatsächlich verbessern und dass wir uns dabei nicht geirrt haben. Ich kann Ihnen das auch begründen: Wir sind mit einer Situation konfrontiert, in der es Pool-Lösungen gibt, das heißt, in der aus Pools Arbeitskräfte überlassen werden, allerdings als Scheinselbständige mit der entsprechend fehlenden sozialversicherungsrechtlichen Absicherung, ohne Qualifikationsgarantie, in einem grauen Arbeitsmarkt, der höchst unbefriedigend ist.
Mit der Möglichkeit, auch im Pflegebereich, auch im Gesundheitsberufsbereich Arbeitskräfte zu überlassen, ist eine gesetzliche Möglichkeit geschaffen, die qualitätsgesichert ist – erstmals wird es einen Berufsausweis geben, der einfach, klar sichtbar sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitskräfteüberlasser oder die Arbeitgeberin und die Arbeitskräfteüberlasserin die Qualifikation der Betroffenen/des Betroffenen überprüfbar macht –, und so im gesetzeskonformen Rahmen den Ausgleich verschiedener Schwankungen im Krankenpflegebereich erlaubt.
Ich lasse auch die Bazar-Methoden nicht gelten, Frau Abgeordnete, denn die von uns in den Entwurf geschriebenen 30 Prozent waren das, was die Expertinnen und Experten – die, die in diesem Bereich tätig sind – als notwendig angesehen und uns mitgeteilt haben. Ich bekenne mich dazu, dass ich die Ängste der Gewerkschaften, der Berufsgruppen anerkenne und dass wir uns in den Gesprächen mit den betroffenen Berufsgruppen dann auf 15 Prozent geeinigt haben. Es waren 20 Prozent, dann 15 Prozent, aber das ist ja nichts Ungewöhnliches, Frau Abgeordnete!
In Verhandlungen tritt man ein, um zu einem Kompromiss zu kommen! Und diese 15 Prozent waren ein Kompromiss zwischen dem von den Institutionen genannten Bedarf und den Ängsten der Fixangestellten in den Pflegeberufen, und ich denke, es ist ein guter Kompromiss. Wir werden ihn in den nächsten Jahren zu beobachten haben und werden sehen, ob es reicht oder ob wir hier auf Grund der Gegebenheiten noch andere Maßnahmen setzen müssen. Diese 15 Prozent gelten ganz bewusst pro Einrichtung, denn pro Organisationseinheit ginge es gar nicht. Sie wissen, in den Krankenhäusern gibt es Vierer- und Achter-Radeln, und 15 Prozent eines Vierer-Radels wäre eine Drittel-Krankenschwester oder eine 15-Stunden-Krankenschwester. Wie auch immer, das wird es nicht sein!
Erstmals gibt es auch Strafbestimmungen, Verwaltungsstrafen, wenn das Gesetz nicht eingehalten wird.
Lassen Sie mich ganz kurz – um nicht zu lange zu werden – auch auf die anderen Inhalte dieses Gesetzes eingehen: Wir ermöglichen erstmals auch – ich habe es vorhin gesagt – eine Teilzeit-Ausbildung in Pflegeberufen. Es ist ganz besonders wichtig für Wiedereinsteigerinnen und Umsteigerinnen, dass diese bisher gesetzlich nicht vorgesehene Maßnahme ermöglicht wurde.
Wir novellieren aber auch Ausbildungsgesetze, also das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das MTD-Gesetz, und es sind eine Fülle von Berufen davon betroffen. Es gibt auch Umbenennungen dieser Berufe, weil das EU-rechtlich notwendig ist. Die vormals Medizinisch-Technischen Analytikerinnen, die MTAs, werden die Biomedizinischen Analytikerinnen – ich sage jetzt immer nur die weibliche Form, um Zeit zu sparen, obwohl ich mir wünschen würde, dass mehr Männer in diesen Berufen tätig wären –, die früheren Diätassistentinnen und Ernährungsspezifischen Beraterinnen werden zu Diätologinnen und Diätologen. Es betrifft Ergotherapeutinnen, die Logopädinnen, die Orthoptistinnen – das sind die, die Augenübungen durchführen –, die Physiotherapeutinnen, die früheren Radiologisch-Technischen Assistentinnen, die RTAs werden Radiologietechnologinnen und die Hebammen.