feld des LKW-Transits (StS Mainoni)
beschäftigt sind, schwillt die LKW-Lawine laufend weiter an.
Der kürzlich erschienene Verkehrsbericht
des Landes Tirol – ein entsprechendes Produkt, das sinnvolle politische
Maßnahmen unterstützt und zugleich die Folgen der verbreiteten
kontraproduktiven LKW-Förderungspolitik offen legt, ist auf Bundesebene trotz
entsprechender Grüner Vorstöße nach wie vor nicht umgesetzt – dokumentiert die
Entwicklung in die verkehrte Richtung im Detail.
Die unmittelbaren Gefahren des immer
ungehemmter ausufernden alpenquerenden Straßengüterverkehrs hat das neuerliche
schwere Tunnelunglück am Frejus zwischen Frankreich und Italien mit zwei Toten
und über 20 Verletzten erst jüngst dramatisch unterstrichen.
Es kann nicht weiter hingenommen werden,
dass die Regierung und insbesondere die zuständigen Regierungsmitglieder und
ihr Umfeld als verlängerte Werkbank der Frächter-Lobby fungieren. Im Vergleich
zu den Einzelinteressen einer Branche müssen Leben und Gesundheit endlich
wieder den gebotenen, klar übergeordneten Stellenwert in der politischen
Gewichtung bekommen. Dies gilt auch für den vorsorgenden Lärmschutz durch
Verkehrsbegrenzung und -vermeidung, der im Rahmen des künftigen
Bundes-Umgebungslärmgesetzes völlig unberücksichtigt bleibt. Für entschiedene
Maßnahmen sind nicht zuletzt die erneuten Straßenblockaden der betroffenen
Bürgerinnen und Bürger in Tirol, Salzburg und im Burgenland Ende Mai 2005 ein
dringlicher Auftrag.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere der
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert,
angesichts der zunehmenden Lärm- und Schadstoffbelastung für die betroffene
Bevölkerung durch den Langstrecken-Straßengüterverkehr ein
„Anti-Transit-Aktionsprogramm“ umzusetzen.
Dieses muss jedenfalls umfassen:
ein generelles LKW-Nachtfahrverbot, wie
in der Schweiz seit über 70 Jahren erfolgreich in Anwendung,
verstärkte Kontrollen durch umgehende
deutliche Anhebung der unterdurchschnittlichen Kontrolldichte sowie
beschleunigte Verdichtung des Kontrollstellennetzes,
Verbote, die Fahrt fortzusetzen, wenn
Mängel festgestellt wurden (Fahrzeitüberschreitungen, etc.),
die Einführung einer flächendeckenden
LKW-Maut ohne als Ökologisierung getarnte Mautsenkungen für Transit-LKW,
eine regelmäßige Anhebung der Mautsätze
im Ausmaß der Anhebung der Schienenmaut,
die substanzielle Querfinanzierung der
Schieneninfrastruktur aus Mauteinnahmen, wie bereits nach der gegenwärtigen
Wegekostenrichtlinie zulässig,
das Unterlassen weiterer rechtlicher und
sonstiger Maßnahmen, die der relativen oder absoluten Verbilligung des
LKW-Verkehrs dienen,