Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 178

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feld des LKW-Transits (StS Mainoni) beschäftigt sind, schwillt die LKW-Lawine laufend weiter an.

Der kürzlich erschienene Verkehrsbericht des Landes Tirol – ein entsprechendes Pro­dukt, das sinnvolle politische Maßnahmen unterstützt und zugleich die Folgen der verbreiteten kontraproduktiven LKW-Förderungspolitik offen legt, ist auf Bundesebene trotz entsprechender Grüner Vorstöße nach wie vor nicht umgesetzt – dokumentiert die Entwicklung in die verkehrte Richtung im Detail.

Die unmittelbaren Gefahren des immer ungehemmter ausufernden alpenquerenden Straßengüterverkehrs hat das neuerliche schwere Tunnelunglück am Frejus zwischen Frankreich und Italien mit zwei Toten und über 20 Verletzten erst jüngst dramatisch unterstrichen.

Es kann nicht weiter hingenommen werden, dass die Regierung und insbesondere die zuständigen Regierungsmitglieder und ihr Umfeld als verlängerte Werkbank der Frächter-Lobby fungieren. Im Vergleich zu den Einzelinteressen einer Branche müssen Leben und Gesundheit endlich wieder den gebotenen, klar übergeordneten Stellenwert in der politischen Gewichtung bekommen. Dies gilt auch für den vorsorgenden Lärm­schutz durch Verkehrsbegrenzung und -vermeidung, der im Rahmen des künftigen Bundes-Umgebungslärmgesetzes völlig unberücksichtigt bleibt. Für entschiedene Maßnahmen sind nicht zuletzt die erneuten Straßenblockaden der betroffenen Bürge­rinnen und Bürger in Tirol, Salzburg und im Burgenland Ende Mai 2005 ein dringlicher Auftrag.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, angesichts der zunehmenden Lärm- und Schad­stoffbelastung für die betroffene Bevölkerung durch den Langstrecken-Straßengüter­verkehr ein „Anti-Transit-Aktionsprogramm“ umzusetzen.

Dieses muss jedenfalls umfassen:

ein generelles LKW-Nachtfahrverbot, wie in der Schweiz seit über 70 Jahren erfolg­reich in Anwendung,

verstärkte Kontrollen durch umgehende deutliche Anhebung der unterdurchschnitt­lichen Kontrolldichte sowie beschleunigte Verdichtung des Kontrollstellennetzes,

Verbote, die Fahrt fortzusetzen, wenn Mängel festgestellt wurden (Fahrzeitüberschrei­tungen, etc.),

die Einführung einer flächendeckenden LKW-Maut ohne als Ökologisierung getarnte Mautsenkungen für Transit-LKW,

eine regelmäßige Anhebung der Mautsätze im Ausmaß der Anhebung der Schienen­maut,

die substanzielle Querfinanzierung der Schieneninfrastruktur aus Mauteinnahmen, wie bereits nach der gegenwärtigen Wegekostenrichtlinie zulässig,

das Unterlassen weiterer rechtlicher und sonstiger Maßnahmen, die der relativen oder absoluten Verbilligung des LKW-Verkehrs dienen,

 


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