Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 117. Sitzung / Seite 105

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(Abg. Eder: Es ist immer zu spät! – Abg. Mag. Regler: Ach so!), aber es ist der letzte Block von Tagesordnungspunkten, Herr Kollege!

Das war jetzt für mich eine wichtige Einleitung, denn bei dem konkreten Punkt, über den wir heute Beschluss fassen, geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme. Wir sollten in der Verkehrspolitik endlich mehr Gewicht auf vorausschauende Planung legen und mehr auf die vorausschauende Überlegung von Konsequenzen Wert legen. Das, was jetzt hier beschlossen werden soll, ist zwar eine Umsetzung, aber eine Umsetzung, die viel zu spät kommt, und eine Umsetzung, die nicht einmal im Titel den Ausdruck „Um­welt“ enthält. Im Titel gibt es keine „Umwelt“ – dabei sollen wir eine Umweltrichtlinie umsetzen! Ich meine, das zeigt ja auch deutlich, mit welcher Gesinnung bei uns oft im verkehrspolitischen Bereich gearbeitet wird. – Das ist einer meiner Hauptkritikpunkte gleich vorneweg.

Der zweite Hauptkritikpunkt: An sich sollte die Umsetzung der EU-Richtlinie bundes­einheitlich erfolgen. Was machen wir? – Teilweise muss sie erst wieder in den Ländern durch Landesgesetz umgesetzt werden.

Dann sollte die Umsetzung dieser Planungsumweltrichtlinie von EU-Ebene sektorüber­greifend erfolgen. Was wird bei uns gemacht? – Sie wird umgesetzt im Abfallwirt­schaftsbereich, sie wird umgesetzt im Wasserrechtsbereich und jetzt auch im Ver­kehrsbereich.

Ich darf Ihnen noch als Bonmot für die Umsetzungsfreudigkeit des Verkehrsressorts eine Anfragebeantwortung des Herrn Umweltministers Pröll vorlesen. An ihn habe ich ja die Frage gerichtet, wie es jetzt mit der strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung im Verkehrsbereich ausschaut. Und er konnte mir jetzt, Ende Juni 2005, antworten – die Umsetzungsfrist war 21. Juli 2004 –:

Er hat nach Koordinationssitzungen und so weiter mit Vertretern des BMVIT mehrere Gespräche geführt. „Drei solche Treffen fanden ... statt (...). Zusätzlich ergingen zwei Schreiben an den damaligen Generalsekretär des BMVIT.“ Und: „Mein Ressort“ – das ist das Umweltressort – „bot in einem weiteren Schreiben an den Herrn Generalsekre­tär des BMVIT im Jahr 2004 fachliche Unterstützung zur Umsetzung ... an. Das BMVIT war somit umfassend und frühzeitig“ und so weiter in den Prozess eingebunden.

Was ist der Erfolg? – Wir sind ein Jahr zu spät dran! Das ist das Desinteresse im Ver­kehrsbereich an Umweltbereichen, an Umweltmaßnahmen und das Desinteresse im Verkehrsbereich und anscheinend auch im Verkehrsressort, vor allem unter dieser Vizekanzlerschaft, tatsächlich bereits Planungen einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen – denn das, was wir jetzt an Vorstellungen und Vorschlägen vorliegen haben, reduziert sich wieder auf eine kleine Vorwegnahme von projektbezogenen UVPs.

Ich nenne Ihnen jetzt noch einmal unsere generellen Kritikpunkte:

Erstens: Die rechtliche Verankerung des Generalverkehrsplanes fehlt. Wenn wir jetzt die EU-Richtlinie, die sich ja auf Planungen bezieht, umsetzen wollen, dann brauchen wir praktisch einen Gesamtplan, der dieser Prüfung unterzogen werden kann. Sonst können wir es uns ohnehin sparen. Sonst machen wir, wie üblich, die normalen pro­jektbezogenen UVPs und sparen uns den ganzen bürokratischen, aufwendigen Be­richtbereich, denn dieser hat nur einen Sinn, wenn es zusätzliche Qualität gibt. Und zusätzliche Qualität gäbe es, wenn im Vorfeld bereits bei der Planung und bei den Programmen eine strategische Prüfung angesetzt würde.

 


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