(Abg. Eder:
Es ist immer zu spät! – Abg. Mag. Regler: Ach so!), aber es ist der letzte Block von Tagesordnungspunkten, Herr Kollege!
Das war jetzt für
mich eine wichtige Einleitung, denn bei dem konkreten Punkt, über den wir heute
Beschluss fassen, geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie über die Prüfung
der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme. Wir sollten in der
Verkehrspolitik endlich mehr Gewicht auf vorausschauende Planung legen und mehr
auf die vorausschauende Überlegung von Konsequenzen Wert legen. Das, was jetzt
hier beschlossen werden soll, ist zwar eine Umsetzung, aber eine Umsetzung, die
viel zu spät kommt, und eine Umsetzung, die nicht einmal im Titel den Ausdruck
„Umwelt“ enthält. Im Titel gibt es keine „Umwelt“ – dabei sollen wir eine
Umweltrichtlinie umsetzen! Ich meine, das zeigt ja auch deutlich, mit welcher
Gesinnung bei uns oft im verkehrspolitischen Bereich gearbeitet wird. –
Das ist einer meiner Hauptkritikpunkte gleich vorneweg.
Der zweite
Hauptkritikpunkt: An sich sollte die Umsetzung der EU-Richtlinie bundeseinheitlich
erfolgen. Was machen wir? – Teilweise muss sie erst wieder in den Ländern
durch Landesgesetz umgesetzt werden.
Dann sollte die
Umsetzung dieser Planungsumweltrichtlinie von EU-Ebene sektorübergreifend
erfolgen. Was wird bei uns gemacht? – Sie wird umgesetzt im Abfallwirtschaftsbereich,
sie wird umgesetzt im Wasserrechtsbereich und jetzt auch im Verkehrsbereich.
Ich darf Ihnen
noch als Bonmot für die Umsetzungsfreudigkeit des Verkehrsressorts eine Anfragebeantwortung
des Herrn Umweltministers Pröll vorlesen. An ihn habe ich ja die Frage
gerichtet, wie es jetzt mit der strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung im
Verkehrsbereich ausschaut. Und er konnte mir jetzt, Ende Juni 2005,
antworten – die Umsetzungsfrist war 21. Juli 2004 –:
Er hat nach
Koordinationssitzungen und so weiter mit Vertretern des BMVIT mehrere Gespräche
geführt. „Drei solche Treffen fanden ... statt (...). Zusätzlich ergingen
zwei Schreiben an den damaligen Generalsekretär des BMVIT.“ Und: „Mein
Ressort“ – das ist das Umweltressort – „bot in einem weiteren
Schreiben an den Herrn Generalsekretär des BMVIT im Jahr 2004 fachliche
Unterstützung zur Umsetzung ... an. Das BMVIT war somit umfassend und
frühzeitig“ und so weiter in den Prozess eingebunden.
Was ist der Erfolg? – Wir sind ein Jahr zu spät dran! Das ist das Desinteresse im Verkehrsbereich an Umweltbereichen, an Umweltmaßnahmen und das Desinteresse im Verkehrsbereich und anscheinend auch im Verkehrsressort, vor allem unter dieser Vizekanzlerschaft, tatsächlich bereits Planungen einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen – denn das, was wir jetzt an Vorstellungen und Vorschlägen vorliegen haben, reduziert sich wieder auf eine kleine Vorwegnahme von projektbezogenen UVPs.
Ich nenne Ihnen jetzt noch einmal unsere generellen Kritikpunkte:
Erstens: Die rechtliche Verankerung des Generalverkehrsplanes fehlt. Wenn wir jetzt die EU-Richtlinie, die sich ja auf Planungen bezieht, umsetzen wollen, dann brauchen wir praktisch einen Gesamtplan, der dieser Prüfung unterzogen werden kann. Sonst können wir es uns ohnehin sparen. Sonst machen wir, wie üblich, die normalen projektbezogenen UVPs und sparen uns den ganzen bürokratischen, aufwendigen Berichtbereich, denn dieser hat nur einen Sinn, wenn es zusätzliche Qualität gibt. Und zusätzliche Qualität gäbe es, wenn im Vorfeld bereits bei der Planung und bei den Programmen eine strategische Prüfung angesetzt würde.