ich abschließend sagen, dass gerade durch diese strategische Prüfung vorausschauende Problemlösung möglich ist und man auch die Möglichkeit hat, den Umweltbereich wieder verstärkt in Betracht zu ziehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.28
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer. Ich erteile es ihr.
14.28
Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich kann den euphemistischen Äußerungen der Kollegin Achleitner, die ich ansonsten sehr schätze, überhaupt nicht folgen. Es ist sehr schwer, das noch nachvollziehen zu können, wenn von zehn Zielen, denen Verkehrspläne entsprechen sollen, eines dem Umweltschutz, dem Thema Umwelt gewidmet ist.
Es erfolgt zum Beispiel keine konkrete Nennung der internationalen Vereinbarungen zum Schutz der Umwelt, wie dies im Kyoto-Protokoll oder im Verkehrsprotokoll zur häufig zitierten Alpenkonvention gefordert ist. Darauf ist überhaupt kein Hinweis zu finden.
Der neue Generalverkehrsplan, den Sie so gerne zitieren, ist offenbar ein Geheimdokument, denn wir haben ihn noch nie gesehen. Wir wissen gar nicht, wie dieser ausschaut, denn man kann ihn sich nur über irgendwelche Geheimpfade besorgen. Das ist kein Gesetzestext. Herr Kollege Miedl hat gesagt, dass das ein Gesetzestext ist, aber das stimmt nicht. Der Generalverkehrsplan ist uns nicht bekannt, lieber Herr Kollege Regler! (Abg. Mag. Regler: Er ist auch nicht beschlossen!)
Nachdem es sich um eine verspätete Umsetzung einer Richtlinie handelt, ist diese Euphorie hier auch nicht wirklich nachvollziehbar. Wenn es dieser Regierung so wichtig wäre, warum vollzieht sie dann diese Richtlinie verspätet nach? Abgesehen davon ist eine Gesamtbeurteilung des Verkehrswegenetzes im Sinne von umweltrelevanten Lösungen überhaupt nicht erkennbar.
Ich muss zu meinem Leidwesen auch sagen, dass in dieser Woche im EU-Parlament abgelehnt wurde, eine strategische Umweltprüfung der gesamten Verkehrswegeplanung im europäischen Raum durchzuführen. In diesem Zusammenhang werden Milliardenbeträge ohne Gesamtschau betreffend ein ganzes Konzept eingesetzt beziehungsweise zum Teil verheizt! – Wie gesagt: Es fehlt eine Zusammenschau.
Die Informationspflichten des Bundesministeriums werden so wahrgenommen, dass die entsprechenden Informationen irgendwann auf die Homepage gestellt werden, was nicht wirklich benutzer- und benutzerinnenfreundlich ist. Es besteht auch eine besondere Informationspflicht gegenüber NGOs. Zum Glück arbeiten die NGOs aber besser als das Verkehrsministerium und haben oft schon Informationen, bevor das Ministerium diese hat. Sie sind also nicht wirklich davon abhängig, was aber auch nicht unbedingt ein Renommee ist, auf das man hinweisen kann.
Die Prüfung der Verträglichkeit des Verkehrsplanentwurfes mit den Raumordnungsplänen der Länder und den Fachplanungsakten der Ämter der Landesregierungen findet überhaupt nicht statt. Das ist auch ein besonderes Manko, weil so natürlich viel Arbeit nebeneinander geschieht und nicht gemeinsam aufeinander abgestimmt wird.
Insgesamt ist unsere Beurteilung sehr
schlecht, daher können wir diesem Gesetzesvorschlag nicht zustimmen.
(Beifall bei den Grünen.)
14.32