Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 69

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Punkte, namentlich im Bereich des Kombilohns, schwerste Bedenken bestehen. Aber in dritter Lesung werden wir dem Gesamtpaket unsere Zustimmung erteilen, vor allem deswegen, weil bestimmte Maßnahmen im Bereich der Höherqualifizierung, im Bereich der Weiterbildung und speziell im Bereich des Wiedereinstiegs der Frauen in den Ar­beitsmarkt nach einer Babypause durchaus im Prinzip richtige und wichtige Schritte sind, wenn auch – und ich komme darauf zurück – mit Sicherheit nicht ausreichend, um die Benachteiligung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu beseitigen.

Ein Teil des Problems ist, dass sich dieses Paket, was die Frauen betrifft, auf Frauen beschränkt, die einen Wiedereinstieg planen, das heißt, nach einer Babypause wieder in den Arbeitsmarkt eintreten wollen. Die Benachteiligung der Frauen auf dem Arbeits­markt beschränkt sich natürlich nicht „nur“ – unter Anführungszeichen – auf Frauen mit Kindern. Die Einkommensnachteile, die Unterschiede in den Löhnen und Gehältern, die sich dann naturgemäß im Bereich niedrigerer Pensionen für die Frauen fortsetzen, beschränken sich nicht auf Frauen mit Kindern, sind nicht erklärbar durch das Kinder­kriegen, das Kinderaufziehen allein. (Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek.) Das wissen Sie natürlich auch, Frau Kollegin Brinek.

Bei Frauen mit Kindern ist „nur“ – wieder unter Anführungszeichen – die Vernichtung von Humankapital am größten. Das, was wir investiert haben in die Bildung der Frauen genauso wie in die Bildung der Jugendlichen und der jungen Burschen, geht bei Frauen mit Kindern am ehesten im Zeitablauf verloren. – Ich drücke mich so ökono­misch aus, weil ich mir immer denke, das könnte bei der ÖVP noch am ehesten wirken, bevor ich hier sozialpolitisch argumentiere. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der SPÖ.)

Dies ist ein Riesenproblem. Wie erst heuer eine Studie gezeigt hat, schafft sage und schreibe ein Viertel der Frauen nach der Babypause einen Wiedereinstieg in den Ar­beitsmarkt zu annähernd jenen Bedingungen, zu denen sie aus dem Arbeitsmarkt aus­gestiegen sind, also zu gleichwertigen Bedingungen, während drei Viertel der Frauen entweder gar nicht zurückkehren – ganz schlecht! – oder Teilzeitarbeit annehmen, natürlich schlechter bezahlt, oder eine schlechter bezahlte, schlechter qualifizierte Tä­tigkeit anzunehmen gezwungen sind als jene, die sie beim Ausstieg eingenommen haben.

Dafür bietet das heutige Paket, so gut und richtig es in Einzelheiten ist – deswegen stimmen wir auch zu –, keine ausreichenden Gegenmaßnahmen. Einmal mehr muss ich sagen, ohne ein Umdenken der Regierungsparteien im Bereich der Kinderbetreu­ung von den Kleinsten über die Kindergärten, über die Volksschulen bis hinein in den unteren Sekundarbereich, das heißt mehr Kinderbetreuung, mehr Ganztagsschulen, mehr Nachmittagsbetreuung für Kinder, wird es nicht gehen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ansonsten wird die Benachteiligung, die Diskriminierung der Frauen auf dem Arbeits­markt so fortgesetzt, wie es bisher schon der Fall war.

Noch ein Punkt – hoffentlich ist es ein kleiner – gibt mir in dieser Beziehung zu denken: Frau Ministerin Rauch-Kallat schickt nun einen Brief, ein Schreiben aus an Frauen, die Kindergeld beziehen, so ungefähr nach 18 Monaten des Kindergeldbezugs, in dem steht, dass demnächst, nämlich nach 24 Monaten, der Kündigungsschutz ausläuft und dass die Betroffene sich doch überlegen möge, was sie dann tut und ob sie nicht einen so genannten Berufsorientierungskurs, ein Berufsorientierungsseminar besuchen möchte. Das macht mich ein bisschen misstrauisch.

Der Brief ist in Ordnung. Die Information: Achtung, da laufen Fristen ab, da läuft insbe­sondere der Kündigungsschutz ab!, ist schon in Ordnung. Aber Berufsorientierungs­seminare, meine Damen und Herren, sind üblicherweise Kurse für 15-jährige Mädchen


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