Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 128

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Als erster Exportkunde konnte Österreich 2003 gewonnen werden. Erste Luftfahrzeug­lieferungen im Tranche 2 Standard sollten 2007 erfolgen. Da zu diesem Termin noch keine Lfz der Tranche 2 verfügbar sein werden, hat Eurofighter Jagdflugzeug die Part­nernationen gebeten, insgesamt sechs Lfz aus der Tranche 1 für Österreich zur Verfü­gung zu stellen. Damit soll verhindert werden, dass Österreich ein vertraglich verein­bartes Rücktrittsrecht ausübt.

Der zuständige Bundesminister Platter denkt nicht daran, das vertraglich vereinbarte Rücktrittsrecht auszuüben, obwohl Platter mehrmals klar davon ausging, ein Flugzeug aus der zweiten Tranche zu erwerben:

Am 6. Oktober 2004 erklärt Platter im Rechnungshofausschuss, dass sich die Regie­rung bewusst für die zweite Tranche entschieden habe: „Darüber hinaus habe sich die Regierung bewusst für Flugzeuge aus der zweiten – weiterentwickelten – Tranche ent­schieden.“ (OTS 238)

Am 20. Mai 2003 erklärt Platter im Budgetausschuss: „Die für Österreich 2007 ange­lieferten Flugzeuge stellen dann bereits eine zweite Tranche mit weiteren technischen Verbesserungen dar.“ (OTS 245)

Am 9. September 2003 erklärte Platter (APA 170), dass Österreich vom deutschen Rechnungshofbericht über die Mängel beim Eurofighter „nicht betroffen“ sei, denn die­ser habe die erste Tranche der Jets bewertet, „Österreich werde aber Maschinen der zweiten Tranche bekommen“.

Am 1. Juli 2004 (APA 671) betonte Platter, er habe „in Richtung  zweiter Tranche der Eurofighter nie Angst gehabt, dass die Beschaffung – die 18 österreichischen Maschi­nen sollen ab 2007 geliefert werden – nicht gesichert sein könnte“.

Der österreichische Rechnungshof hat in seinem Wahrnehmungsbericht hinsichtlich der Luftraumüberwachungsflugzeuge (Kaufverträge, Finanzierung, Gegengeschäfts­vertrag) festgestellt, dass

enorme Mängel bei der Vertragsgestaltung vorhanden sind, darunter auch ein so ge­nannter „Einredeverzicht“, der bei Leistungsmängeln keine Einstellung der Ratenzah­lung ermöglicht, und

die Anzahl der militärischen Anforderungen, wie etwa Ziele in der Nacht erkennen zu können oder Selbstschutz-Systeme, jährliche Flugstunden, Pilotenausrüstungen und Betriebsstandorte, erheblich reduziert wurde und Träger für Aufklärungseinrichtungen sowie Zusatztanks im Gegensatz zur Angebotseinholung im Kaufvertrag nicht mehr vorgesehen waren.

Nicht zuletzt angesichts der wesentlichen Abänderungen im kommerziellen Bereich er­achtet der Rechnungshof die Vorgangsweise des BMLV als mit hohen Risiko behaftet.

Erhebliche Zweifel bestehen an der Einhaltung des Liefertermins sowie der grundsätz­lichen Einsatzfähigkeit des ausgewählten Flugzeugtyps. Dem gegenüber stehen exor­bitant hohe Lebenszykluskosten.

Aus der Rechnungshofkritik ergibt sich klar, dass die Regierung trotz Kenntnis eines wesentlich höheren Preises am 2. Juli 2002 und am 1. Juli 2003 Ministerratsentschei­dungen auf Basis von falschen bzw. geschönten Preiskalkulationen herbeigeführt hat. Ebenso haben sich die Ankündigungen von Bundeskanzler Schüssel hinsichtlich der Finanzierung der Abfangjäger über eine Wirtschaftsplattform als nicht haltbar heraus­gestellt.

Nunmehr nimmt die österreichische Bundesregierung das vertraglich vereinbarte Rück­trittsrecht zu Lasten des österreichischen Steuerzahlers nicht wahr.

 


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