Als erster Exportkunde konnte Österreich
2003 gewonnen werden. Erste Luftfahrzeuglieferungen im Tranche 2 Standard
sollten 2007 erfolgen. Da zu diesem Termin noch keine Lfz der Tranche 2
verfügbar sein werden, hat Eurofighter Jagdflugzeug die Partnernationen
gebeten, insgesamt sechs Lfz aus der Tranche 1 für Österreich zur Verfügung
zu stellen. Damit soll verhindert werden, dass Österreich ein vertraglich
vereinbartes Rücktrittsrecht ausübt.
Der zuständige Bundesminister Platter
denkt nicht daran, das vertraglich vereinbarte Rücktrittsrecht auszuüben,
obwohl Platter mehrmals klar davon ausging, ein Flugzeug aus der zweiten
Tranche zu erwerben:
Am 6. Oktober 2004 erklärt Platter
im Rechnungshofausschuss, dass sich die Regierung bewusst für die zweite Tranche
entschieden habe: „Darüber hinaus habe sich die Regierung bewusst für Flugzeuge
aus der zweiten – weiterentwickelten – Tranche entschieden.“ (OTS 238)
Am 20. Mai 2003 erklärt Platter im
Budgetausschuss: „Die für Österreich 2007 angelieferten Flugzeuge stellen
dann bereits eine zweite Tranche mit weiteren technischen Verbesserungen dar.“
(OTS 245)
Am 9. September 2003 erklärte
Platter (APA 170), dass Österreich vom deutschen Rechnungshofbericht über die
Mängel beim Eurofighter „nicht betroffen“ sei, denn dieser habe die erste
Tranche der Jets bewertet, „Österreich werde aber Maschinen der zweiten Tranche
bekommen“.
Am 1. Juli 2004 (APA 671) betonte
Platter, er habe „in Richtung
zweiter Tranche der Eurofighter nie Angst gehabt, dass die
Beschaffung – die 18 österreichischen Maschinen sollen ab 2007 geliefert
werden – nicht gesichert sein könnte“.
Der österreichische Rechnungshof hat in
seinem Wahrnehmungsbericht hinsichtlich der Luftraumüberwachungsflugzeuge
(Kaufverträge, Finanzierung, Gegengeschäftsvertrag) festgestellt, dass
enorme Mängel bei der Vertragsgestaltung
vorhanden sind, darunter auch ein so genannter „Einredeverzicht“, der bei
Leistungsmängeln keine Einstellung der Ratenzahlung ermöglicht, und
die Anzahl der militärischen Anforderungen,
wie etwa Ziele in der Nacht erkennen zu können oder Selbstschutz-Systeme,
jährliche Flugstunden, Pilotenausrüstungen und Betriebsstandorte, erheblich
reduziert wurde und Träger für Aufklärungseinrichtungen sowie Zusatztanks im
Gegensatz zur Angebotseinholung im Kaufvertrag nicht mehr vorgesehen waren.
Nicht zuletzt angesichts der
wesentlichen Abänderungen im kommerziellen Bereich erachtet der Rechnungshof
die Vorgangsweise des BMLV als mit hohen Risiko behaftet.
Erhebliche Zweifel bestehen an der Einhaltung
des Liefertermins sowie der grundsätzlichen Einsatzfähigkeit des ausgewählten
Flugzeugtyps. Dem gegenüber stehen exorbitant hohe Lebenszykluskosten.
Aus der Rechnungshofkritik ergibt sich
klar, dass die Regierung trotz Kenntnis eines wesentlich höheren Preises am 2.
Juli 2002 und am 1. Juli 2003 Ministerratsentscheidungen auf Basis
von falschen bzw. geschönten Preiskalkulationen herbeigeführt hat. Ebenso haben
sich die Ankündigungen von Bundeskanzler Schüssel hinsichtlich der Finanzierung
der Abfangjäger über eine Wirtschaftsplattform als nicht haltbar herausgestellt.
Nunmehr nimmt die österreichische
Bundesregierung das vertraglich vereinbarte Rücktrittsrecht zu Lasten des
österreichischen Steuerzahlers nicht wahr.