tarische Anfrage zum Kunsthistorischen Museum, die nicht oder nicht befriedigend beantwortet wurde, hier zu einer Diskussion zu machen.
Eine davon war auch tatsächlich die Finanzprüfung des Kunsthistorischen Museums, betreffend welche wir schon vor einem Jahr eine Anfrage an Sie, Herr Minister, gerichtet haben. Diese haben Sie jetzt bei Ihrer Aufzählung vergessen. Und wir haben vor einem Jahr die Antwort bekommen, die auch die SPÖ vor einem halben Jahr erhalten hat. Es handelt sich dabei natürlich um die gleiche unbefriedigende Antwort.
Es ist schon richtig: Auch wir haben
Verständnis für diesen § 48a, und wir glauben, dass die Geheimhaltung der
Daten im Zusammenhang mit einer Finanzprüfung durchaus gerechtfertigt ist.
Meine Damen und Herren! Es gibt aber noch eine zweite Ausnahme neben dieser
einen Ausnahme betreffend gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung. Für die
bereits erwähnte Ausnahme gibt es, glaube ich, gute Gründe. Sie haben selbst
erwähnt, Herr Minister, dass das Parlament diese gesetzliche Verpflichtung natürlich
mehr oder weniger einlöst, und das kann man eben nicht mit Scientology verwechseln,
denn das liegt da ja nicht vor. Es gibt aber – wie gesagt – daneben
tatsächlich im Abs. 4 noch eine zweite Ausnahme, und diese haben Sie uns
vorenthalten, eine Ausnahme betreffend Datenschutz, wenn es öffentliches
Interesse an der Offenlegung gibt. Und dieses öffentliche Interesse, meine
Damen und Herren, liegt doch hier ganz offensichtlich vor! Ich frage Sie: Wenn
es diesfalls nicht vorliegt, wann liegt überhaupt öffentliches Interesse vor? (Beifall
bei den Grünen.)
Der Rechnungshof erhebt schwerste Vorwürfe, die darauf schließen lassen, dass der Republik Steuermittel entgangen sind und entgehen. Wenn beispielsweise in den Geschäftsbüchern Erlöse nicht ausgewiesen werden, wenn Beamte und Angestellte Zusätzliches verdienen und der Direktor des Museums selbst zugibt, dass dadurch weniger Abgaben entrichtet worden sind, dann, meine Damen und Herren, liegt, glaube ich, öffentliches Interesse vor.
Wir wollen wissen, was da noch geschehen ist! Ist das ein kunsthistorisches Fass ohne Boden? Wie geht es weiter? Ist es egal, ob der Direktor Erlöse, die er gemacht hat, versteuert hat, ob er die Umsatzsteuer überhaupt entrichtet hat, ob sich daraus Zahlungsforderungen ergeben? Das sind letzten Endes Gelder, deren Handhabung von uns mit beobachtet, verwaltet, kritisiert und gerechtfertigt werden muss. Sie gehen aber jetzt, nachdem der Rechnungshofsbericht hier im Parlament mehr oder weniger durchdiskutiert wurde und ganz eindeutig herausgekommen ist, dass sich dieser Direktor nicht an die gesetzlich vorgeschriebene Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gehalten hat, darüber hinweg, als wäre nichts gewesen! Der Direktor arbeitet weiter, als wäre nichts gewesen. Es gibt nicht einmal das Vier-Augen-Prinzip eines kaufmännischen Geschäftsführers, das uns die Frau Ministerin versprochen hat. Mit einem Wort: Der Direktor kann weiterarbeiten, als wäre nichts gewesen!
Wir wissen beziehungsweise können zumindest gut begründet annehmen, dass diese Prüfung seitens des Finanzministeriums bereits seit drei Jahren existiert, und es muss auch einen Grund geben, warum diese nicht abgeschlossen wird und warum es da keine Ergebnisse gibt, die für die Öffentlichkeit natürlich interessant wären.
Es hat, wie gesagt, jetzt schon zahlreiche Möglichkeiten gegeben, weitere solche Anfragebeantwortungen, die nicht befriedigend sind, hier im Parlament zu diskutieren. Meine Damen und Herren! Wir haben uns aber gedacht, dass es wahrscheinlich für die Ministerin im Augenblick sehr wichtige Dinge in der Universitätspolitik und in der Wissenschaft gibt, über die sie uns jetzt nicht sagen darf: Ich hatte so viel mit Seipel zu tun, ich musste ihn dauernd decken und hatte keine Zeit für die Universitäten. Auch in Sachen Bildung wollten wir ihr eine solche Ausrede nicht zugestehen, dass sie sagt: Der Seipel macht so viele Schwierigkeiten, und bis ich es endlich geschafft habe,