Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 264

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Meine Damen und Herren! Das hat letztendlich auch dazu geführt, dass Teile des Abänderungsantrages, den SPÖ und Grüne im Justizausschuss eingebracht haben, auch auf Verständnis und Zustimmung bei den Regierungsfraktionen gestoßen sind. Daran sieht man, dass beide Oppositionsparteien im Nationalrat konstruktiv arbeiten, vor allem auch im Justizausschuss, denn sonst könnte so etwas nicht geschehen.

Nichtsdestotrotz wiederhole ich nicht, was Bettina Stadlbauer gesagt hat; deshalb also der heutige Abänderungsantrag. – Das zum Ersten.

Zum Zweiten muss ich sagen, dass ich es leid bin, hier ständig zu hören, welche Minis­ter wie viel Geld welchen Organisationen wann geben; das wendet sich jetzt nicht gegen die beiden Damen hinter mir. Frau Mittermüller hat das wieder gesagt, so als hätte Herr Dr. Böhmdorfer irgendetwas von seinem eigenen Geld für Opferschutzein­richtungen gegeben. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Bitte, das ist das Geld der österreichischen Bevölkerung, der Steuerzahler und Steuer­zahlerinnen, das für Projekte, die, weil sie notwendig und wichtig sind, gemäß überein­stimmendem Willen auch des Nationalrats entsprechend budgetiert wurden, aber nicht: Er hat in seinem Budget ... Diese Diktion bin ich leid!

Wir wollen das gemeinsam. Diese StPO-Novelle wird heute gemeinsam beschlossen, weil die Vorverfahrensreform von Opposition und Regierung als Notwendigkeit erkannt wurde. Darüber freue ich mich, und das wollte ich gesagt haben.

Ein Letztes noch: Es wird auch das Tilgungsgesetz geändert. Ich möchte hier jetzt nicht eine Debatte über Amnestie, Rehabilitierung von Homosexuellen auslösen. Ich möchte nur darauf hinweisen, Frau Ministerin, dass ich den Abänderungsantrag, den ich im Justizausschuss eingebracht habe, heute nicht einbringe, sondern ihn als Selb­ständigen Antrag eingebracht habe, wir also Gelegenheit haben werden, über diesen Antrag im Justizausschuss intensiv zu diskutieren. Es gibt auch schon Verbesserungs­vorschläge für diesen Initiativantrag. Ich erhebe keinen Anspruch auf Perfektion, denn ich bin keine Legistin und schon gar nicht, überhaupt nicht eine Kennerin des Systems wie die Herren in Ihrem Ressort, Frau Ministerin. Ich nehme an, Sie würden diesen Anspruch für sich ja auch nicht erheben.

Was ich mir aber wünsche, Frau Ministerin und Frau Vorsitzende des Justizausschus­ses, ist, dass wir diese Diskussion im Justizausschuss führen, denn das ist eine not­wendige Diskussion. In dieser Republik soll Recht vor Gnade gehen. (Beifall bei den Grünen.)

22.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Franz. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


22.44.27

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Ministerinnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ausweitung des Opferschutzes ist in unserer demo­kratischen Gesellschaft ein absolutes Muss. Das zeigt schon die Zustimmung aller Fraktionen zu dieser Gesetzesänderung. Ich möchte besonders auf Frauen eingehen, die einer Unzahl von Gewaltformen ausgesetzt sind und dringend der Opferhilfe bedür­fen.

Die meisten Verbrechensopfer in unserer Gesellschaft sind weiblich. Gewalt gegen Frauen ist einer der entscheidenden sozialen Mechanismen, durch die Frauen in einer untergeordneten Position gehalten werden. Aus Berichten und persönlichen Gesprä­chen wissen wir, dass Verbrechensopfer nach dem Geschehen meist traumatisiert sind und über das Gewesene nicht mit jedem reden wollen oder auch können. Diese Menschen brauchen dringend Hilfe, auch von staatlicher Seite.

 


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