zügen erläutert, liegt schriftlich vor, ist ausreichend unterstützt, wird gemäß § 53 Abs. 4 GOG zur Verteilung gebracht und steht auch mit zur Debatte.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Caspar Einem
und KollegInnen betreffend Liberalisierung bei Dienstleistungen nicht auf
Kosten der ArbeitnehmerInnen, der Klein- und Mittelbetriebe und der
KonsumentInnen
eingebracht im Zuge der Debatte zum
Themenbereich „Dienstleistungsrichtlinie – Binnenmarkt auf dem Rücken der
österreichischen Klein- und Mittelbetriebe und der Arbeitnehmer?“
Am 25. Februar 2004 legte die
Europäische Kommission mit dem Dokument 2004/0001 (COD) einen Vorschlag für
eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen
im Binnenmarkt vor. Diese Richtlinie bedarf zu ihrer Beschlussfassung der
qualifizierten Mehrheit im Rat und einer Mehrheit im Europäischen Parlament.
Gegenstand der
Richtlinie ist der Versuch, die Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der
Europäischen Union grenzüberschreitend zu liberalisieren, allenfalls bestehende
Hindernisse, die der Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen im
Wege stehen, zu beseitigen und dadurch den Binnenmarkt ein Stück weiter zu
realisieren. Der Vorschlag versucht dieses Ziel durch Verankerung des
Herkunftslandprinzips zu erreichen. Ziel ist offenkundig, sowohl die
Rechtskosten der Leistungserbringer zu reduzieren (sie müssen künftig nur noch
die im Sitzland geltenden Regeln beachten), als auch auf der Empfängerseite die
so genannten Input-Kosten der innerhalb der EU tätigen Unternehmen auf diese
Weise zu reduzieren und dadurch Europas Wirtschaft wettbewerbsfähiger zu
machen. Deshalb beruft sich die Kommission auch in der zusammenfassenden
Erläuterung zu dem gegenständlichen Vorhaben auf die Zielsetzungen, die der
Europäische Rat im Jahr 2000 in der so genannten „Lissabon-Strategie“
festgelegt hat.
Dieser Berufung wird der vorliegende Vorschlag der Kommission allerdings nicht gerecht. Denn die Europäische Union hat sich mit der im März 2000 beschlossenen „Lissabon-Strategie“ das Ziel gesetzt, innerhalb von zehn Jahren zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu werden. Die „Lissabon-Strategie“, die zu einem dauerhaften Wirtschaftswachstum, zu mehr Beschäftigung („Vollbeschäftigung“) und besseren Arbeitsplätzen und zu mehr sozialem Zusammenhalt führen sollte, enthält drei zentrale Zielsetzungen: die Vorbereitung des Übergangs zu einer wissensbasierten Wirtschaft, mehr Wachstum durch geeigneten makroökonomischen Policy-mix und die Modernisierung des europäischen Gesellschaftsmodells. Mit dem Gipfel von Göteborg 2001 wurde das Projekt durch eine umweltpolitische Dimension ergänzt. Die Lissabon-Strategie ist auf eine effiziente Verschränkung der Wirtschafts-, Umwelt-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik gerichtet, die den gemeinsamen Werten der Solidarität und der nachhaltigen Entwicklung verpflichtet sein soll. Der Vorschlag der Kommission nimmt weder auf das Ziel Vollbeschäftigung, bessere Arbeitsplätze, mehr sozialen Zusammenhalt zu erreichen, noch auf den Gesichtspunkt des Umweltschutzes entsprechend der „Lissabon-Strategie“ Rücksicht. Der Vorschlag zielt vielmehr darauf ab, die von ihm erfassten Dienstleistungen zu liberalisieren und die dadurch bewirkten Folgewirkungen ihrerseits ihre Wirkung unabhängig davon entfalten zu lassen, ob die Wirkung in der Vernichtung von Unternehmen – vor allem im Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) – oder