von Arbeitsplätzen – vor allem in den Ländern mit hohem Niveau an sozialem oder Konsumentenschutz und hohem Lohnniveau – oder darin besteht, dass durch die schrankenlose Einführung des Herkunftsland-Prinzips eine weit reichende Rechtsunsicherheit auf Seiten der Leistungsempfänger bzw. der Empfängerländer entsteht. Der Vorschlag ist daher in dieser Form nicht in Deckung mit den ausdrücklichen Zielen der „Lissabon-Strategie“.
Unter dem Druck der öffentlichen Kritik
an dem von der Kommission vorgelegten Richtlinienentwurf sahen sich die
Staats- und Regierungschefs schließlich bei ihrem Gipfeltreffen im
März 2005 gezwungen zuzugeben, dass – so die diplomatische Formulierung,
die dafür gefunden wurde – „die vorliegende Fassung des
Richtlinienvorschlags den Anforderungen nicht in vollem Umfang gerecht wird“.
Eine Überarbeitung der Richtlinie wurde in Aussicht gestellt, konkrete
Änderungen, die garantieren würden, dass durch die „Dienstleistungsrichtlinie“
weder ein Abbau sozialer Rechte, Lohndumping noch ein Unterlaufen der
Bestimmungen des Konsumentenschutzes ermöglicht wird, wurden aber bisher nicht
beschlossen.
Mit dem vorliegenden Antrag soll
sichergestellt werden, dass die Zielsetzung der Vollendung des Binnenmarktes
zum Wohle der in der EU lebenden und arbeitenden Menschen verfolgt und
realisiert wird. Dabei reicht die einseitige Konzentration auf Absenkung der
Kosten für erbringende und empfangende Unternehmen nicht aus. Es bedarf einer
umfassenden Sicht und Abschätzung der Wirkungen. Dies gilt auch in Hinblick auf
die andernfalls zu befürchtenden Wirkungen für Akzeptanz europäischer Politik
bei den zu erwartenden Verlierern der vorgeschlagenen Maßnahmen (Arbeitnehmer,
KMU u.a.). In dieser Hinsicht ist aber im Lichte der feststellbaren Zunahme von
EU-Skepsis und Enttäuschung besondere Sensibilität erforderlich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der zuständige
Bundesminister wird aufgefordert, sich im Rat dafür einzusetzen, dass der
vorliegende Entwurf der Kommission
für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über
Dienstleistungen im Binnenmarkt nach erfolgter Lesung im Europäischen Parlament
zurückgezogen und das Konzept grundlegend überarbeitet wird.
Der zuständige
Bundesminister wird insbesondere im Hinblick auf die österreichische
EU-Ratspräsidentschaft weiters aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die
weitere Vorgangsweise bei der Vollendung des Binnenmarktes im Bereich der
Erbringung von Dienstleistungen folgenden Gesichtspunkten Rechnung trägt:
Vollendung des Binnenmarktes schrittweise durch Harmonisierung der Rechtsvorschriften nach Sektoren, wie dies auch bisher mit einigem Erfolg geschehen ist;
Sicherstellung
von rasch wirksamen Kontroll- und Sanktionsmechanismen, die gewährleisten,
dass der Schutz der rechtlich geschützten Interessen der Bürgerinnen und Bürger
(Arbeitnehmerschutz; Konsumentenschutz; Umweltschutz; Gesundheitsschutz; Schutz
vor Kriminalität usw.) auch weiterhin gewährleistet bleibt,