Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 124. Sitzung / Seite 62

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von Arbeitsplätzen – vor allem in den Ländern mit hohem Niveau an sozialem oder Konsumentenschutz und hohem Lohnniveau – oder darin besteht, dass durch die schrankenlose Einführung des Herkunftsland-Prinzips eine weit reichende Rechts­unsicherheit auf Seiten der Leistungsempfänger bzw. der Empfängerländer entsteht. Der Vorschlag ist daher in dieser Form nicht in Deckung mit den ausdrücklichen Zielen der „Lissabon-Strategie“.

Unter dem Druck der öffentlichen Kritik an dem von der Kommission vorgelegten Richt­linienentwurf sahen sich die Staats- und Regierungschefs schließlich bei ihrem Gipfel­treffen im März 2005 gezwungen zuzugeben, dass – so die diplomatische Formulie­rung, die dafür gefunden wurde – „die vorliegende Fassung des Richtlinienvorschlags den Anforderungen nicht in vollem Umfang gerecht wird“. Eine Überarbeitung der Richtlinie wurde in Aussicht gestellt, konkrete Änderungen, die garantieren würden, dass durch die „Dienstleistungsrichtlinie“ weder ein Abbau sozialer Rechte, Lohn­dumping noch ein Unterlaufen der Bestimmungen des Konsumentenschutzes ermög­licht wird, wurden aber bisher nicht beschlossen.

Mit dem vorliegenden Antrag soll sichergestellt werden, dass die Zielsetzung der Vollendung des Binnenmarktes zum Wohle der in der EU lebenden und arbeitenden Menschen verfolgt und realisiert wird. Dabei reicht die einseitige Konzentration auf Absenkung der Kosten für erbringende und empfangende Unternehmen nicht aus. Es bedarf einer umfassenden Sicht und Abschätzung der Wirkungen. Dies gilt auch in Hinblick auf die andernfalls zu befürchtenden Wirkungen für Akzeptanz europäischer Politik bei den zu erwartenden Verlierern der vorgeschlagenen Maßnahmen (Arbeit­nehmer, KMU u.a.). In dieser Hinsicht ist aber im Lichte der feststellbaren Zunahme von EU-Skepsis und Enttäuschung besondere Sensibilität erforderlich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der zuständige Bundesminister wird aufgefordert, sich im Rat dafür einzusetzen, dass der vorliegende Entwurf der Kommission  für eine Richtlinie des Europäischen Parla­ments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt nach erfolgter Lesung im Europäischen Parlament zurückgezogen und das Konzept grundlegend überarbeitet wird.

Der zuständige Bundesminister wird insbesondere im Hinblick auf die österreichische EU-Ratspräsidentschaft weiters aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die weitere Vorgangsweise bei der Vollendung des Binnenmarktes im Bereich der Erbringung von Dienstleistungen folgenden Gesichtspunkten Rechnung trägt:

Vollendung des Binnenmarktes schrittweise durch Harmonisierung der Rechts­vor­schriften nach Sektoren, wie dies auch bisher mit einigem Erfolg geschehen ist;

Sicherstellung von rasch wirksamen Kontroll- und Sanktionsmechanismen, die ge­währleisten, dass der Schutz der rechtlich geschützten Interessen der Bürgerinnen und Bürger (Arbeitnehmerschutz; Konsumentenschutz; Umweltschutz; Gesundheitsschutz; Schutz vor Kriminalität usw.) auch weiterhin gewährleistet bleibt,

 


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