Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 124. Sitzung / Seite 86

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Ich nehme hier die Kollegin Hagenhofer aus, insbesondere was den ersten Teil ihres Debattenbeitrages anlangt, weil ich glaube, dass sie inhaltlich das durchaus auch meinen Vorstellungen entsprechend wiedergegeben hat. Der zweite Teil ihrer Rede, nämlich das Beispiel, ist anzuzweifeln. Ich unterstelle Ihnen allerdings nicht, dass Sie absichtlich versucht haben, etwas verzerrt darzustellen, sondern Sie haben die Frage aufgeworfen: Da ist ein deutscher Architekt, ein anderer ausländischer Bauunterneh­mer, wieder ein anderer, der die Bauüberwachung, die Bauaufsicht macht, und dann werden Mängel festgestellt – nach welchem Recht hat der österreichische Richter, das österreichische Gericht das abzuhandeln?

Nun, das ist relativ einfach geregelt, denn selbst bei grenzüberschreitenden Dienstleis­tungen, die erbracht werden, gelten im Baubereich, gerade im technischen Bereich, die österreichischen Bauvorschriften, Normen und Richtlinien, die es dazu gibt; diese kommen hier zur Anwendung.

Geschätzte Damen und Herren! Eines ist jedenfalls klar – wir haben es heute schon mehrmals festgestellt –: Wachstum ist der Motor der Beschäftigung; und insofern ist gerade dieser Dienstleistungsbereich ein sehr wesentlicher Bereich, ist gerade diesem Dienstleistungsbereich sehr großes Augenmerk zu schenken. Es sind 70 Prozent der gesamten Wertschöpfung diesem Bereich zuzuordnen.

Hinsichtlich der Umsetzung und des – wie ich meine erforderlichen – Abbaus von Hürden gibt es verschiedene Zugänge. Ich teile die Meinung nicht, dass zuerst die Har­monisierung, von der die Europäische Union laut Kollegen Einem meint, dass es zu kompliziert ist, die Harmonisierung der Rechtsvorschriften aller Länder der Euro­päischen Union stattfinden muss. Wir verlieren im internationalen Wettbewerb den Anschluss. Wir verlieren Wettbewerbsfähigkeit und schaden unserem Wirtschafts­standort, wenn wir diesen Weg gehen, weil das eine Verschiebung bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag ist.

Geschätzte Damen und Herren, wesentlich ist nicht das Anführen von Beispielen. Es wurden die Koreaner mit 2 € genannt. Das sind illegale Maßnahmen, die hier gesetzt werden, die nichts, absolut nichts mit der Dienstleistungsrichtlinie und deren Umset­zung zu tun haben.

Lassen Sie mich auch noch erwähnen, dass im Zuge des Begutachtungsverfahrens 946 Abänderungsanträge zu dieser Dienstleistungsrichtlinie eingegangen sind. Das heißt, man hat sich sehr intensiv damit beschäftigt. Ich bin auch dafür, dass man Problembereiche anspricht und versucht, vernünftige Lösungen zu finden. Die Kom­mission wird einen abgeänderten Entwurf zu dieser Dienstleistungsrichtlinie erstellen. Ich gehe davon aus – und ich denke, davon kann man ausgehen –, dass es nicht zu einem Lohndumping führen wird, dass keine Spirale einsetzt, die nach unten gerichtet ist und eine Unterminierung der Sozialstandards und des Lohnniveaus bewirkt. (Abg. Öllinger: Das haben wir doch jetzt schon!)

Kollege Moser hat das Beispiel mit dem Fußballspiel angeführt. Nun, soll so sein. Oder das Beispiel der Billa-Verkäuferin mit dem Bandscheibenvorfall. – Geschätzte Damen und Herren! Ich glaube nicht, dass das die Art ist, wie wir in der Diskussion dieses sicherlich schwierige Thema behandeln sollen. Es geht nicht darum, Verunsicherung zu schüren, sondern Problembereiche aufzuzeigen und Lösungen anzubieten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Geschätzter Kollege Öllinger, noch ein Wort zu deiner Bemerkung den Kollegen Haupt betreffend. Kollege Haupt hat, wie du bestätigt hast, durchaus sozialpolitische, sozial­rechtliche Aspekte eingebracht, die auch deine Zustimmung gefunden haben. Du hast aber gleichzeitig erklärt, dass du es nicht verstehst, dass er wohl Problempunkte


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