Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 118

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Zulassungen von Gentechnik-Pflanzen laufend stattfinden. Der soeben vom Euro­päischen Gerichtshof gefällte Spruch, dass das oberösterreichische Gentechnik­verbotsgesetz in der vorgelegten Form nicht zulässig ist, ist ein weiterer Hinweis darauf, dass dringend Handlungsbedarf besteht.

Meine Damen und Herren! Daher bringe ich einen Antrag betreffend Maßnahmen zum Schutz vor gentechnisch veränderten Organismen ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zum Schutz vor gentechnisch veränderten Organismen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, im Sinne des Vorsorgeprinzips

1. die bestehenden nationalen Importverbote weiterhin aufrecht zu erhalten,

2. auf EU-Ebene gegen die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen zu stimmen sowie

3.“ – und das ist das Entscheidende, an Sie gerichtet, Frau Bundesministerin! – „die notwendigen weiteren Importverbote zu erlassen mit dem Ziel, die Gentechnikfreiheit der österreichischen Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion sicherzustellen.“

*****

Meine Damen und Herren, ich möchte kurz erläutern, worum es in unserem Antrag geht:

Es ist so, dass Österreich ja bereits mehrere Importverbote ausgesprochen hat, und zwar in den Jahren 1997, 1999 und 2000, zu mehreren verschiedenen Konstrukten. Die Europäische Kommission hat mehrfach versucht, diese bestehenden Import­verbote aufzuheben.

Es ist aber der Kommission nicht gelungen, sondern im Gegenteil, meine Damen und Herren: Am 24. Juni 2005 kam es zu einer qualifizierten Mehrheit im Rahmen der Tagung der EU-Umweltminister, und das ist somit eine De-facto-Anerkennung des Importverbotes.

Jetzt stehen aber neue Produkte, neue Konstrukte in der Pipeline beziehungsweise sind bereits zugelassen. Konkret: eine Rapssorte GT 73, ein Mais MON 863.

Frau Bundesministerin! Sie haben bis heute dazu geschwiegen, welche Maßnahmen Sie setzen wollen, damit diese schleichende Verschleppung aufgehalten wird, die über Raps möglich wäre, wenn er als Futtermittel importiert wird, in einer Ölmühle gepresst wird, die Futtermittel – sozusagen Abfälle – als Gentechnikfutter dann auf den Markt kommen, aber im ganzen Procedere – beim Import und bei der Verarbeitung – kann sich dieser Raps in der Natur sozusagen verbreiten und unter Umständen zum Anbau gelangen – unbeabsichtigt, über Transport und Logistik.

Bis heute haben Sie dazu nichts getan, und es ist dringend an der Zeit, ein Import­verbot dafür auszusprechen. Ich fordere Sie erneut auf, dazu Stellung zu nehmen!

Meine Damen und Herren, stimmen Sie unserem Antrag im Sinne des Vorsorge­prinzips zu, damit wir die gentechnikfreie Lebensmittelproduktion in Österreich sicher­stellen! (Beifall bei den Grünen.)

 


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