Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Kollege Pirklhuber, Ihr Antrag ist nicht eingebracht. Sie müssen ihn verlesen.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (fortsetzend): Herr Präsident! Ich habe den Antrag in den Punkten betreffend Maßnahmen zum Schutz vor gentechnisch veränderten Organismen verlesen, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1083 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird (1137 der Beilagen).
Ich habe die drei Punkte des Antrages
vorgelesen. Es ist mir also völlig unklar, warum ich ihn nicht korrekt
eingebracht haben sollte. (Abg. Krainer:
Er hat die drei Punkte berichtet! – Abg. Dr. Pirklhuber –
das Rednerpult verlassend –: Ich habe sie gelesen, Herr Präsident!)
14.14
Präsident Dr. Andreas Khol: Erläutert hat er sie, aber nicht wörtlich verlesen. Aber ich werde das im Protokoll nachschauen, ich habe aufmerksam zugehört.
Jedenfalls ist der Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zum Schutz vor gentechnisch veränderten Organismen, eingebracht jetzt vom Abgeordneten Pirklhuber, hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung. Er wird aber jetzt auch gleich abgestimmt.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen
zum Schutz vor gentechnisch veränderten Organismen (GVO)
eingebracht im
Zuge der Debatte über den Bericht des Gesundheitsausschusses über die
Regierungsvorlage (1083 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz
geändert wird (1137 d.B.)
Österreich hat
in den Jahren 1997, 1999 und 2000 unter Berufung auf die Schutzklausel der
Freisetzungsrichtlinie das Inverkehrbringen der in der EU bereits zugelassenen
gentechnisch veränderten Sorten Bt176, MON 810 und T25 verboten. In der
Folge drängte die EU-Kommission auf eine Aufhebung dieser Verbote. Die
EU-Umweltminister stimmten bei ihrer Sitzung vom 24. Juni 2005 jedoch
mit der nötigen qualifizierten Mehrheit für die Beibehaltung der bestehenden
nationalen Einfuhrverbote. Damit dürfen die bestehenden
Gentechmais-Importverbote in Österreich zwar aufrecht bleiben, allerdings lässt
die EU-Kommission laufend neue gentechnisch veränderte Organismen zu.
Gentechnikkonzerne wie Monsanto, Pioneer, Syngenta oder Bayer haben auf Basis
der neuen EU-Freisetzungsrichtlinie derzeit insgesamt 30 Anträge auf
Zulassung zum Import, zur Verarbeitung, als Lebens- oder Futtermittel oder zum
Anbau gestellt. In zwei Fällen wurde es seitens der Gesundheitsministerin
bereits verabsäumt, Importverbote zu verhängen:
1. Am 22. Juni 2005 wurde der gentechnisch veränderte, herbizidresistente Raps GT 73 des US-Konzerns Monsanto von der EU-Kommission für einen Zeitraum von zehn Jahren für den Import und die Verarbeitung zu Futtermitteln zugelassen.
2. Am
8. August 2005 wurde die gentechnisch veränderte, insektenresistente
Maissorte MON 863 des US-Konzerns Monsanto von der EU-Kommission für den
Import und die Verwendung als Futtermittel für einen Zeitraum von zehn Jahren
zugelassen.