Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 49

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träge sehen vor, dass ein Teil national gestaltet werden kann und ein Teil international verbindlich ist.

Das muss man einfach dazu sagen, weil sonst Außenstehende nicht verstehen, worum es dabei eigentlich geht und wieso das Geld nicht ausgezahlt wird, wenn es vorhanden ist. Die Probleme sind, so denke ich, etwas komplizierter. Wir haben sehr viel dafür getan, dass wir immer flexibel reagieren können, wenn jemandem aufgefallen ist, dass irgendwo eine Lücke entsteht.

Wenn man zusammenfasst: Die Leistungen an die Sklaven- und Zwangsarbeiter sind bereits zur Gänze bezahlt. Der Versöhnungsfonds wird mit Jahresende aufgelöst und die verbleibenden Mittel werden in sehr schlanken Strukturen zukunftsgerichtet ver­wendet werden.

Zweitens haben wir für die arisierten Mietobjekte – ohne dass die Rechtssicherheit gegeben oder notwendig war – eine Entschädigung ausbezahlt. Es ist wichtig, das zu erwähnen. Die Mietobjekte waren ein spezielles Kapitel und sind ausbezahlt.

Drittens: Wir hatten für den Allgemeinen Entschädigungsfonds eine ganze Reihe von Recherchearbeiten vorzunehmen, weil die Gesamtsumme, die mit 210 Millionen US-Dollar fixiert ist, aliquot auf die Ansprüche aufgeteilt wird. Dafür sind enorme Recher­chearbeiten notwendig. Wir können nicht eine x-beliebige Summe auszahlen, wenn wir nicht von vornherein wissen können, wie hoch die Gesamtanträge sein werden, die dann aliquot auf Grund der Gesamtsumme abgehandelt werden müssen.

Ich bin sehr dankbar, dass sich die Präsidenten des Hohen Hauses die Mühe gemacht haben, sich persönlich darum zu kümmern, dass alles dafür getan wird. Und auch der Herr Finanzminister hat voll mitgearbeitet, dass alle Ressourcen eingesetzt worden sind.

Wir haben weiters die Laufzeiten für die Anträge zum Teil extrem verlängert, damit wir die Möglichkeit haben, auch jene, die vergessenen wurden oder die Informationen noch nicht erhalten haben, einzubeziehen, und jedem etwas gegeben werden kann.

Wir haben vor eineinhalb Jahren, so denke ich, einen sehr wichtigen Schritt gesetzt, indem wir die im Washingtoner Abkommen vorgesehenen zusätzlichen Sozialleistun­gen, die Rentenregelungen und so weiter, von der Rechtssicherheit gelöst haben. Das war möglich, weil dieser Teil ausschließlich national zu regeln gewesen ist. Wir haben auch die Antragsfrist für den Allgemeinen Entschädigungsfonds verlängert, wo dies im Sinne der Opfer zweckmäßig war. Damit haben wir große Schritte geleistet.

Der Kern des Problems, das hier offensichtlich angesprochen wurde, liegt natürlich in der Konstruktion. Und die Konstruktion, meine Damen und Herren des Hohen Hau­ses – das will ich schon dazusagen –, ist von unseren Verhandlungspartnern ausdrück­lich gewünscht worden. Sie wurde nicht von uns erfunden, damit irgendetwas auf die lange Bank geschoben wird. Diese Konstruktion, die ja auch mit anderen Ländern – etwa mit Deutschland und mit der Schweiz – gesucht wurde, ist eine international be­währte Konstruktion und besagt, dass die Zahlungen in ganz bestimmten Kategorien nach Eintritt der Rechtssicherheit ausgezahlt werden sollen. Das ist doch eine sehr vernünftige Sache, die auch gar nicht einseitig von uns abgeändert werden kann.

Hinzugefügt werden muss – wie Präsident Khol zu Recht erwähnt hat –, dass die Gel­der der Wirtschaft 30 Tage nach Eintritt der Rechtssicherheit zur Verfügung stehen. Es hat überhaupt keinen Sinn, davon abzugehen – ganz abgesehen davon, dass wir es juristisch gar nicht können, weil es ein bilateraler Vertrag ist –, weil das Geld nicht zur Verfügung steht. Das heißt, mit Verlaub gesagt: Ich denke, dass wir bei dem be­währten Weg, den wir immer gemeinsam gesucht haben, bleiben sollen, dass wir so rasch wie möglich die Rechtssicherheit herbeiführen.

 


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