In allen
Ratsformationen in der Europäischen Union, auch dort, wo ich Verantwortung
trage, im Umweltministerrat, sind wir jenes Land, das einen klaren Standpunkt
einnimmt, während andere Vertreter von Nachbarländern auch in den letzten
Jahren diesen Standpunkt oftmals nicht eingenommen haben, obwohl sie auf Grund
ihrer Ausrichtung eigentlich dazu prädestiniert gewesen wären, meine sehr
geehrten Damen und Herren.
Jetzt zurück zu
dem Thema, das auch Frau Abgeordnete Glawischnig angesprochen hat. Ja, wir sind
gegen grenznahe Atomkraftwerke, wir sind gegen die Renaissance der Atomkraft in
Europa. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Was machen Sie
dagegen? Das ist geheim!) Aber, Frau Abgeordnete Glawischnig, Sie wissen
auch ganz genau, dass wir beim Beitritt zur Europäischen Union 1995 sehr
beharrlich darauf gedrängt haben, dass die Energiebewirtschaftung nationale
Verantwortung bleibt. Und warum? – Weil wir nicht wollten und auch in
Zukunft nicht wollen, dass jemand anderer in Europa über Energiestandorte und
Energiequellen in Österreich entscheiden kann. Wenn das aber so ist – und
das ist ein großer Erfolg; wir können damit über unsere Energieversorgung
selbst entscheiden –, dann müssen wir auch akzeptieren, dass andere Nationalstaaten
über ihre Energiequellen ebenfalls selbst entscheiden.
Es ist richtig
und wichtig – das ist es, was wir tun können, und das ist auch die Verantwortung
der Bundesregierung –, klarzumachen, dass wir uns bei Laufzeitverlängerungen,
dass wir uns in der Frage der Neuplanung und Neuerrichtung mit allen
bilateralen und multilateralen Verträgen dafür einsetzen werden, dass solche
Projekte in Europa nicht verwirklicht werden können, meine sehr
geehrten Damen und Herren.
Jetzt zu dem
eigentlichen Thema, zur Frage eines Endlagers oder einer Vorauswahl für ein
Endlager hinsichtlich radioaktiver Abfälle in der Schweiz. Die Schweiz hat in
der Vergangenheit auf Atomkraft gesetzt und muss jetzt auch ihren gesetzlichen
Vorgaben entsprechend – und die Behörden tun das derzeit – hinsichtlich
der Entsorgung, der Endlagerung einen Entsorgungsnachweis führen. Das heißt,
sie muss alle möglichen Standorte austesten, wo denn überhaupt in der Schweiz
ein Endlager für radioaktive Abfälle möglich wäre.
Da Sie, sehr
geehrte Frau Abgeordnete Glawischnig, gemeint haben, die Regierung hätte in
dieser Frage geschlafen und nichts getan: Lange bevor Sie wach geworden sind zu
diesem Thema, nämlich am 7. Juli, habe ich schon mit dem Umweltminister
aus der Schweiz, mit Moritz Leuenberger, sehr, sehr intensiv darüber diskutiert,
wie wir im bilateralen Verhältnis unsere Stimme möglichst gut abgesichert
einbringen können. Er hat mir damals zugesichert, dass wir natürlich im ganzen
Auswahlverfahren mit eingebunden sein werden. Und so läuft zwischen
13. September und 12. Dezember dieses Jahres nun ein
Bürgerbeteiligungsverfahren. Wir – Österreich und das Land Vorarlberg –
haben in den letzten Monaten und Jahren mit dem Nuklearinformationsabkommen
als Basis mit sehr vielen Experten schon mit der Schweiz diskutiert und werden
uns natürlich mit unseren Bedenken, mit unserer Position der Ablehnung der
Atomkraft und auch von Endlagern einbringen. Aber das muss wissenschaftlich gestützt
sein, und wir werden mit einem Fachgutachten des Umweltbundesamtes Anfang
Dezember die Pläne in der Schweiz klar bewerten und unsere Pläne und unsere Argumente
vorbringen.
Das ist
vorsorgende, zielgerichtete Antiatompolitik, wie wir sie verstehen. Populismus
hat dort nichts verloren. Populismus führt dazu, dass die Schweiz alles tun
wird, um uns draußen zu halten. Gespräche und Verhandlungen – auch wenn
Sie so oft sagen, es würden nur Briefe hin und her geschrieben –, das ist
der richtige Weg in Europa, um gemeinsam voranzukommen.