Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 142

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den Vätern und Männern zu geben, dass wir dann auch die entsprechende Beschäfti­gung haben. Sie müssen sich auch klar werden, was Sie eigentlich wollen!

Im Frauenvolksbegehren, das Sie voll und ganz unterstützt haben, haben Sie das Recht auf Teilzeit gefordert, und jetzt beklagen Sie in Ihrer Anfrage, dass es offensicht­lich zu viel Teilzeit gibt. (Ruf bei der SPÖ: Zwei Paar Schuhe!) Sie müssen sich schon entscheiden, was Sie wollen, aber das entspricht dem Zickzackkurs der SPÖ auch in anderen Fragen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Was das Fraueneinkommen anbelangt – Sie werden sich vielleicht auch die Statistiken anschauen –, zeigt sich Folgendes: Seit dem Jahr 2002 – oh Wunder! – ist bezüglich des 40-Stunden-Äquivalents die Einkommensschere im Abnehmen, und zwar von 23 Prozent auf 21,6 Prozent. Wenn ich mir einen Struktur­indikator, den geschlechtsspezifischen Lohnunterschied, anschaue – ich sage gleich dazu: Quelle ist nicht die SPÖ sondern Eurostat –, so sehe ich, dass Österreich im Jahr 1995 – das ist die erste Zahl aus Österreich – 22 Prozent Lohnunterschied hat, im Jahr 1996 20 Prozent, im Jahr 1997 22 Prozent, im Jahr 1998 21 Prozent, im Jahr 1999 21 Prozent, im Jahr 2000 20 Prozent, im Jahr 2001 20 Prozent und im Jahr 2003 17 Prozent. (Abg. Dr. Fekter: Schau! Schau!) Im Zeitraum vom Jahr 1995 bis zum Jahr 2000 – das muss man schon rechnen, bis zum Jahr 2000, bis zum 3. Februar, waren Sie in der Regierung – haben Sie es nicht geschafft, eine Verände­rung herbeizuführen, bloß von 22 auf 20 Prozent. Wir haben es jetzt vom Jahr 2001 bis zum Jahr 2003 auf 17 Prozent geschafft. – Die Quelle ist Eurostat; ich stelle sie Ihnen gerne zur Verfügung.

Frau Kollegin, ich würde Ihnen jetzt gerne eine Fülle von Maßnahmen nennen, die wir in den letzten drei Jahren gesetzt haben, aber dann komme ich nicht zur Beantwortung Ihrer Fragen. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Ich bin aber gerne bereit, Ihnen das schriftlich zu übermitteln. Es braucht sozusagen nur ein wenig guten Willen, viel­leicht einen Blick auf die Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Frau­en; dort können Sie einiges finden.

Nun aber zur Beantwortung Ihrer Fragen:

Ich komme zur Frage 1, der Frauenarbeitslosigkeit und den Ergebnissen des Runden Tisches „Frauenbeschäftigung“. – Im Übrigen, Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek, viel­leicht haben Sie es übersehen: Ich war am 1. Mai dabei, ich bin auch vorne dabei. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek. – Abg. Stadlbauer: Sie sind dabei, aber sie sagen nichts!) Ich bin, soweit ich weiß, nicht weit von Ihnen gesessen. Wir haben am 29. Juni im Frauenministerium auch einen eigenen Runden Tisch „Frauenbeschäfti­gung“ gemacht und haben dort Maßnahmen erarbeitet, die wir gerade umsetzen.

Eine aus dieser Veranstaltung resultierende frauenspezifische Bedürfniserhebung bei den Klientinnen des AMS wurde Ende September bereits abgeschlossen. Die Auswer­tung ist ebenso abgeschlossen. Der Direktor des Arbeitsmarktservices wird mir diese Ergebnisse nächste Woche im Rahmen des Treffens der Geschäftsführerinnen der Frauenservicestellen näher erläutern. Aufbauend auf den Ergebnissen werden alle Möglichkeiten frauenspezifischer Schulungen der Beraterinnen sowie die Möglichkeit, bei der Erstbetreuung gleich frauenspezifische Beratung im Rahmen eines Frauen­schalters anzubieten, überdacht und mit den Vorteilen einer noch stärkeren Integration frauenspezifischer Beratung in die bestehenden Beratungsstrukturen abgewogen.

Zur Frage 2, der Errichtung des „Frauenschalters“.

Dazu habe ich jetzt schon Stellung genommen. Es gibt in der Zwischenzeit eine spe­zielle Ombudsperson für die Beschwerden weiblicher Klienten beziehungsweise eine


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