Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 210

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Diskussionen zur BIG-Novelle im Bautenausschuss war die Verbesserung der Energie­effizienz im Bereich der Bundesgebäude, die ja schon öfters angesprochen wurde.

Unseren Vorstellungen nach sollte die BIG zur Energieeffizienzverbesserung im Be­reich der Bundesgebäude zumindest im von der Arbeitsgruppe des Kyoto-Forums vor­geschlagenen Ausmaß verpflichtet werden – dies vor dem Hintergrund, dass die For­cierung energetischer Gebäudesanierungen ganz wesentlich zur Erreichung der Kyoto-Ziele beim Klimaschutz beiträgt. Außerdem – und das möchten wir ganz besonders hervorstreichen – geht von öffentlichen Gebäuden eine ganz wesentliche Vorbildwir­kung für den privaten Sektor aus.

Meine geschätzten Damen und Herren! Die bisherigen Bemühungen der BIG in Bezug auf Energiesparen, auf Bundes-Contracting sind, wie wir schon gehört haben, durch­aus anzuerkennen. Allerdings wäre die verstärkte energetische Sanierung des Bundes­gebäudebestandes über das bisher erfolgte Ausmaß hinaus durchaus zu begrüßen. Damit wäre eine Ergänzung in Richtung Klimaschutzziele einerseits und auf der ande­ren Seite eine Erzielung beschäftigungs- und wirtschaftspolitischer Effekte im gleichen Ausmaß gegeben. Daher erscheint die Argumentation der Regierungsparteien, die die Ablehnung unseres Antrages zur Energieeffizienzverbesserung beinhaltet, sehr ein­dimensional.

Ich darf abschließend folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Doris Bures und KollegInnen betreffend Energieeffizienzverbesse­rung bei Bundesgebäuden durch die Bundesimmobiliengesellschaft

eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 10. Bericht des Bautenausschusses über die Regierungsvorlage (1071 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesimmobilien­gesetz geändert wird und die Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bun­desvermögen erteilt wird (1165 d.B.)

Durch eine verstärkte energetische Sanierung des Bundesgebäudebestandes ist es nicht nur möglich den Zielen des Kyoto-Abkommens und einer nationalen Klimastrate­gie im Ansatz zu entsprechen, sondern es ergibt sich durch einen entsprechenden ge­setzlichen Auftrag an die Bundesimmobiliengesellschaft auch die Möglichkeit, beschäf­tigungspolitische Verbesserungen zu erreichen. Bei einer flexiblen und zielorientierten Abstimmung zwischen Refinanzierungszeitraum und erzielten Energieeinsparungen kommt es zu keiner Mehrbelastung des Bundes; auch erleichtern diverse Contracting-Projekte dieses Vorhaben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschliessungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird beauftragt, die Bundesimmobiliengesellschaft im Bereich des Bundesgebäudebestandes zu Energieeffizienzverbesserungen im durch die Ar­beitsgruppe des Kyoto-Forums vorgeschlagenen Ausmass zu verpflichten.

*****

Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.35

 


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