Diskussionen zur BIG-Novelle im Bautenausschuss war die Verbesserung der Energieeffizienz im Bereich der Bundesgebäude, die ja schon öfters angesprochen wurde.
Unseren Vorstellungen nach sollte die BIG zur Energieeffizienzverbesserung im Bereich der Bundesgebäude zumindest im von der Arbeitsgruppe des Kyoto-Forums vorgeschlagenen Ausmaß verpflichtet werden – dies vor dem Hintergrund, dass die Forcierung energetischer Gebäudesanierungen ganz wesentlich zur Erreichung der Kyoto-Ziele beim Klimaschutz beiträgt. Außerdem – und das möchten wir ganz besonders hervorstreichen – geht von öffentlichen Gebäuden eine ganz wesentliche Vorbildwirkung für den privaten Sektor aus.
Meine geschätzten Damen und Herren! Die bisherigen Bemühungen der BIG in Bezug auf Energiesparen, auf Bundes-Contracting sind, wie wir schon gehört haben, durchaus anzuerkennen. Allerdings wäre die verstärkte energetische Sanierung des Bundesgebäudebestandes über das bisher erfolgte Ausmaß hinaus durchaus zu begrüßen. Damit wäre eine Ergänzung in Richtung Klimaschutzziele einerseits und auf der anderen Seite eine Erzielung beschäftigungs- und wirtschaftspolitischer Effekte im gleichen Ausmaß gegeben. Daher erscheint die Argumentation der Regierungsparteien, die die Ablehnung unseres Antrages zur Energieeffizienzverbesserung beinhaltet, sehr eindimensional.
Ich darf abschließend folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Doris Bures und KollegInnen betreffend Energieeffizienzverbesserung bei Bundesgebäuden durch die Bundesimmobiliengesellschaft
eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 10. Bericht des Bautenausschusses über die Regierungsvorlage (1071 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesimmobiliengesetz geändert wird und die Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen erteilt wird (1165 d.B.)
Durch eine verstärkte energetische
Sanierung des Bundesgebäudebestandes ist es nicht nur möglich den Zielen des
Kyoto-Abkommens und einer nationalen Klimastrategie im Ansatz zu entsprechen,
sondern es ergibt sich durch einen entsprechenden gesetzlichen Auftrag an die
Bundesimmobiliengesellschaft auch die Möglichkeit, beschäftigungspolitische
Verbesserungen zu erreichen. Bei einer flexiblen und zielorientierten
Abstimmung zwischen Refinanzierungszeitraum und erzielten Energieeinsparungen
kommt es zu keiner Mehrbelastung des Bundes; auch erleichtern diverse
Contracting-Projekte dieses Vorhaben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgenden
Entschliessungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird beauftragt, die Bundesimmobiliengesellschaft im Bereich des Bundesgebäudebestandes zu Energieeffizienzverbesserungen im durch die Arbeitsgruppe des Kyoto-Forums vorgeschlagenen Ausmass zu verpflichten.
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Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
19.35