Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 217

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Amtsträger, um die öffentliche Verwaltung und deren Kampf gegen Korruption. Und das passt – leider – zu dem Fall, worum es heute auch noch am Ende des Abends gehen wird, nämlich bei der Forderung von beiden Oppositionsparteien, einen Untersu­chungsausschuss einzurichten, um die politische Verantwortung für die Vorgänge im Außenamt zu klären.

In diesem Zusammenhang geht es nicht darum, wie Kollege Scheibner jetzt gemeint hat, dass da irgendjemand vorhätte, das Außenamt zu desavouieren, aber es stimmt einfach nicht, dass im Ausschuss oder im Auswärtigen Rat keine Fragen offen geblie­ben wären. Das stimmt einfach nicht! Es sind sehr viele Fragen offen geblieben, die die Ministerin nicht beantworten konnte oder wollte. Genau deshalb ist es sehr wohl not­wendig, einen solchen Ausschuss einzurichten.

Als ganz besonderer Punkt fällt auf, dass in der Ausschuss-Sitzung vor einer Woche eine Antwort, die zwar gegeben wurde, nicht wirklich eine Antwort gewesen ist, und zwar jene auf die Frage, ob weiterhin Unterlagen über erfolgte Visa-Erteilungen in den Botschaften vernichtet werden.

Da hat Frau Ministerin Plassnik lediglich gesagt, ja, es gibt EU-Vorschriften, EU-Re­geln, dass man nach einem Jahr jene Unterlagen, wo Visa erteilt wurden, vernichten darf, und man darf nach fünf Jahren jene Unterlagen, wo Visa nicht erteilt wurden. Ministerin Plassnik hat jedoch nicht gesagt, dass – wie in der heutigen Aussendung des Außenministeriums, und zwar von 16.58 Uhr – seit 27. September bereits in sechs Botschaften der Stopp dieser Aktenvernichtung angeordnet wurde!

Das scheint mir doch etwas eigenartig zu sein, denn auch der Leiter der von Außen­ministerin Plassnik eingesetzten Expertenkommission, der frühere SPÖ-Außenminister Peter Jankowitsch, hat noch am 13. November gesagt, dass er den Stopp der Praxis des Außenministeriums, nicht benötigte Unterlagen in den Botschaften zu vernichten, einfordert.

Entweder hat weder die Ministerin noch der eingesetzte Leiter dieser Kommission ge­wusst, dass das ohnehin schon seit 27. September praktiziert wird – das erscheint mir doch sehr eigenartig –, oder es wurde heute im Außenamt, nachdem der Entschlie­ßungsantrag, den ich hier jetzt auch einbringen werde, sowie die beiden Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses öffentlich geworden sind, beschlossen: Jetzt muss man aber schnell etwas machen, damit ja nicht der Eindruck entsteht, es wurde noch nicht agiert.

Aus diesem Grund bringe ich jetzt folgenden Entschließungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten wird aufgefordert, das Außen­ministerium möge bis zur juristischen Klärung der Visa-Affäre keine Unterlagen über Visa-Erteilungen und Visa-Ablehnungen in den fraglichen Jahren an den untersuchten Botschaften mehr vernichten, auch wenn dies rechtlich möglich wäre, sondern dafür sorgen, dass all diese Unterlagen zur Klärung dieser Korruptionsaffäre der Justiz zur Verfügung stehen.

*****

Dass unser Antrag hinfällig wäre – gerade in Anbetracht dieser Aussendung des Außenministeriums von heute Nachmittag, 16.58 Uhr, wo Dinge drinnen stehen, die die Ministerin noch vor einer Woche nicht gesagt hat –, das, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, erscheint mir hinfällig.

 


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