Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 220

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20.03.51

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Zunächst sei mir gestattet, auch wenn das nicht auf der Tagesordnung steht, meiner Freude darüber Ausdruck zu verleihen, dass Sie im Ausschuss zum Ausdruck gebracht haben, dass Sie möglicherweise dem Entschließungsantrag der Abgeordne­ten Lunacek und meiner Person betreffend Streubomben und Cluster-Munition bei der nächsten Ausschusssitzung die Zustimmung erteilen werden. Ich glaube nämlich, dass das eine ganz, ganz wichtige Sache ist. Es geht da nicht um eine exakte Definition, sondern darum, dass das ein Vier-Parteien-Antrag wird, denn es geht da um sehr, sehr viele Opfer dieser Munition. Daher hoffe ich, dass das im Frühjahr im Sinne eines Vier-Parteien-Antrages erledigt wird.

Zum Zweiten: Ich möchte mich hier nicht im Detail mit der Visa-Affäre auseinander set­zen, das wird mein Kollege Heinzl tun. Ich möchte nur sagen: Es bleibt zu hoffen – wie Abgeordneter Scheibner gesagt hat –, dass das ein krimineller Akt von Einzeltätern ist. Die Fragen der begleitenden Kontrolle sind aber sehr wohl noch offen, und ich höre auch aus Reihen der Regierungskoalition, dass da der eine oder andere überlegt, einem solchen Untersuchungsausschuss zuzustimmen. Wir werden den diesbezüg­lichen Antrag der Grünen auf alle Fälle unterstützen.

Drittens – das UN-Übereinkommen gegen Korruption: Kollege Schieder hat schon ge­sagt, dass mit diesem UN-Übereinkommen wirksame Maßnahmen zur effizienten und wirksamen Verhütung und Bekämpfung von Korruption gesetzt werden sollen, dass die internationale Zusammenarbeit gestärkt werden soll und dass eine Reihe von Staaten angehalten werden, vorbeugende Maßnahmen zu schaffen, sowohl was den öffent­lichen Bereich anbelangt als auch was die Korruptionsbekämpfung im privatwirtschaft­lichen Bereich betrifft. Aber auch eine Reihe legistischer Maßnahmen sind angedacht.

Österreich liegt zwar, was diesen so genannten Korruptionswahrnehmungsindex anbe­langt, relativ gut, nämlich an zehnter Stelle von insgesamt 159, ist also relativ frei von Korruption, aber dennoch ist Wachsamkeit, glaube ich, geboten. Insofern habe ich Art. 12 dieses UN-Übereinkommens interessant gefunden. Es heißt nämlich in Art. 12 unter lit. e – ich weiß nicht, ob Ihnen da etwas aufgefallen ist –, dass Maßnahmen un­ter anderem darin bestehen können, „Interessenkonflikten dadurch vorzubeugen, dass die beruflichen Tätigkeiten ehemaliger Amtsträger oder die Beschäftigung von Amtsträ­gern durch den privaten Sektor im Anschluss an deren Ausscheiden aus dem Amt oder Eintritt in den Ruhestand in Fällen, in denen dies angebracht ist, und für einen ange­messenen Zeitraum beschränkt werden, wenn diese Tätigkeiten oder diese Beschäf­tigung mit den Aufgaben, die diese Amtsträger in ihrer Amtszeit wahrgenommen oder überwacht haben, in unmittelbarem Zusammenhang stehen“.

Ich weiß nicht, ob Ihnen da irgendein Gedanke kommt, aber denken Sie einmal nach, was in der letzten Zeit im Zusammenhang mit den Österreichischen Bundesbahnen und mit dem Herrn Vizekanzler passiert ist, und überlegen Sie sich, ob allenfalls ein solches UN-Übereinkommen auch auf einen solchen Fall anzuwenden wäre! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.07


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort ge­meldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Winkler. – Bitte.

 


20.07.35

Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als jemand, der dem Außenministerium mehr als 35 Jahre angehört, ist es mir ein wirk­liches Anliegen – und es ist auch schon zum Ausdruck gekommen –, die vielen enga-


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