Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 242

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nicht einmal zu Wort gemeldet. Ich bin ja schon daran interessiert, zu sehen, wie das im Ausschuss dann aussehen wird. Aber vielleicht hat zumindest Kollegin Fekter noch ein paar Worte zu sagen – wobei ich mir ohnehin schon denken kann, was sie sagen wird. Aber das werden wir ja hören.

Die rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen hat in Österreich leider keine Tradition und lief in den letzten Jahren nach folgendem Muster ab: Es gibt engagierte Nichtregierungsorganisationen, es gibt engagierte Parteien und Abgeordnete, es gibt eine internationale Debatte – und in Österreich bewegt sich immer erst dann etwas, wenn die Gerichtshöfe, sei es der Verfassungsgerichtshof, sei es der Europäische Ge­richtshof für Menschenrechte, sich äußern. Dann, ja dann ist man bereit, auch kleinere Änderungen zu machen.

Uns Grünen geht es nicht um kleine Änderungen. Es ist einfach höchste Zeit, dass es eine Gesamtgleichstellung gibt, ein gesamtes Paket, dass dieses Warten auf gleiche Rechte für gleiche Liebe endlich einmal ein Ende hat. (Beifall bei den Grünen.)

Ich weiß schon, dass viele von Ihnen nichts davon hören wollen, obwohl sie wahr­scheinlich in ihrem Umfeld, in ihrem familiären Umfeld, in ihrem Freundes- beziehungs­weise FreundInnenkreis oder Bekanntenkreis genügend – oder zumindest ein paar – Menschen haben (Abg. Öllinger: „Gott bewahre!“), die lesbisch oder schwul leben und die ihnen wahrscheinlich auch sagen, wo die Schwierigkeiten liegen, wo überall sie keine gleichen Rechte haben, obwohl sie die Pflichten, die sie füreinander überneh­men, schon wahrnehmen – aber die Rechte fehlen: im Mietrecht, im Erbrecht, in vielen anderen Punkten. (Abg. Scheibner: Über all das können wir ja reden!) Aber zu all dem heißt es von Seiten der Regierungsfraktionen: Ohren zu, nichts hören, nichts sehen wollen, wir wollen das nicht! (Abg. Scheibner: Über all das können wir reden!)

Von Seiten der Grünen gibt es ein Gesamtpaket: Das eine ist der Zivilpakt, den wir das letzte Mal schon in der ersten Lesung hatten und wo ich leider immer noch nicht weiß – außer über die Medien –, was die Regierungsfraktionen davon halten.

Der zweite Teil ist die Ehe, die Öffnung der Zivilehe auch für gleichgeschlechtliche Paare. Ich weiß schon, bei vielen von Ihnen wird es jetzt heißen: Nein, nie im Leben! Das ist ja schrecklich! Was passiert denn dann? Die Ehen werden zerstört!

Meine Damen und Herren, diese Ängste, die Sie da haben, fallen auf Sie selbst zu­rück – ganz einfach –, denn was kann eine heterosexuelle Ehe oder Familie zerstören, wenn ein anderes Paar – in dem Fall gleichgeschlechtlich – heiraten würde? Was hat das eine mit dem anderen zu tun? – Überhaupt nichts!

Also ich bin ja neugierig auf Ihre Argumente. Heute werde ich das wahrscheinlich nicht mehr hören.

Zum Antrag, den wir hier jetzt in erster Lesung behandeln: Er ist ganz einfach. Es geht darum, im § 44 des ABGB einzufügen, dass die Ehe verschiedengeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Paare schließen können. – Es ist keine gesamte Eherechts­reform, die wir hier verlangen – denn im gesamten Eherecht sind Punkte enthalten, die heute schon obsolet sind, auch für heterosexuelle Paare; das ist ein anderes Kapitel –, aber es geht ums darum, endlich einmal hier auch einen Schritt zu setzen und zu sagen: Gleichstellung, gleiche Rechte, das heißt: für alle.

In den letzten Tagen, als auch wieder einmal über die Medien diskutiert wurde, als Jus­tizministerin Gastinger immerhin einen Vorschlag für eine eingetragene Partnerschaft gemacht hat, hat Kollegin Fekter einmal gemeint, sie will keine Ehe zweiter Klasse.

 


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