Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 60

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enormen Spannungsfeld stehen und dass Freiheit nur dann gelebt werden kann, wenn auch die Sicherheit gewährleistet ist.

Wir alle wissen: Nach dem 11. September hat sich in New York kein Mensch mehr auf die Straße getraut, weil Angst vor weiteren Anschlägen bestand, das heißt, man hat nichts von Freiheit, wenn die Sicherheit nicht gegeben ist. Und die Sicherheit muss eben auch durch solche Maßnahmen verstärkt werden, wie wir sie heute beschließen.

Gerade weil das ein Eingriff in die Grundrechte ist, haben wir ja auch hier wieder die Einsetzung des Rechtsschutzbeauftragten verankert, damit eine objektive Instanz überprüft: Ist es notwendig, dass die Exekutive diese erweiterte Gefahrenerforschung in Anspruch nimmt oder nicht? – Wir vertrauen dem Rechtsschutzbeauftragten, der überhaupt kein Interesse daran hat, etwas zuzugestehen, was nicht rechtens wäre, sondern der Rechtsschutzbeauftragte ist den Grundrechten verpflichtet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich wird auch die Exekutive abwägen: Gibt es nicht andere Möglichkeiten? Ist es nicht schon mit der Observation oder irgendwelchen anderen Maßnahmen getan, um einer Tätergruppe auf die Spur zu kommen? – Diese verdeckte Ermittlung durch Videoaufnahmen ist sozusagen das letzte Mittel, vorbeugend zu wirken.

Ich sehe schon, meine Redezeit ist gleich zu Ende. Ich möchte nur noch erwähnen, dass wir ein wichtiges Expertenhearing bezüglich dieses Gesetzes hatten, an dem für die Grünen Herr Professor Funk teilgenommen hat. Und selbst Herr Professor Funk hatte eigentlich an den Ursachen des Gesetzes – also daran, warum man so etwas macht – nichts auszusetzen, er hat nur gemeint, das Gesetz sei zu wenig determiniert. Aber ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass gerade bei Gefährdungsdelikten oft eine mangelnde Determinierung gegeben ist, weil es nicht möglich ist, die konkreten Sachverhalte ganz genau zu beschreiben.

Im Übrigen – der SPÖ zum Trost –: Schon im Jahre 1999 hat es einen Entwurf, eine Vorlage für die erweiterte Gefahrenerforschung unter einer SPÖ-geführten Regierung gegeben. Daran hat Professor Funk mitgearbeitet! Das heißt, dass auch von dieser Seite keine Bedenken geäußert werden dürften: weder von der SPÖ-Seite noch von Seiten der Grünen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine nachfolgenden Redner werden sicher noch über die Sicherheit bei Sportveranstaltungen reden. – Ich bin überzeugt davon, dass wir mit diesem Gesetz einen weiteren Mosaikstein setzen im Bestreben, die Kriminalität zu bekämpfen. Das ist unser erklärtes Ziel! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste hat sich Frau Bundesministerin Prokop zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

 


12.04.01

Bundesministerin für Inneres Liese Prokop: Hohes Haus! Ich darf auch ganz kurz auf Folgendes eingehen: Ich glaube, mit diesem Gesetz ist es gelungen – und dafür möchte ich ein Danke sagen –, die richtige Balance zwischen den Grundrechten allgemein und dem Grundrecht auf Sicherheit zuwege zu bringen.

Es ist auch darauf – dafür möchte ich auch ein Danke sagen – hingewiesen worden, dass schon bisher sehr sensibel mit den jetzigen Möglichkeiten im Rahmen des Sicherheitspolizeigesetzes umgegangen wurde und umgegangen wird.

Ich möchte aber auch eines klarstellen: Herr Abgeordneter Pilz hat gesagt, dass Öster­reich in dem Fall eine Drei-Jahres-Speicherung der Daten wollte. Es ist im Protokoll


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