Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 82

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Integration gehört selbstverständlich, dass man Deutsch kann. (Beifall bei den Frei­heitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist doch das Um und Auf, dass jemand, der in Österreich lebt und am politischen, gesellschaftlichen und auch arbeitsrechtlichen Leben teilnehmen möchte, Deutsch kann.

Frau Abgeordnete Stoisits, ich bin auch nicht dafür, dass EU-Bürger bei uns wählen dürfen, aber es ist halt ganz einfach EU-Recht. Meine Zustimmung findet das auch nicht.

Aber wenn Sie sagen, dass jemand, der den Antrag stellt, hier Staatsbürger zu werden, an der Ausübung seiner politischen Rechte behindert wird, dann muss ich Sie schon fragen: Wie möchte er seine politischen Rechte ausüben, wenn er die Landessprache nicht kann? Er kann sich nicht einmal informieren, was man hier braucht, was man möchte. Also ich finde, die Landessprache ist ganz einfach die Grundvoraussetzung.

Das neue Staatsbürgerschaftsrecht enthält auch, dass keine automatische Erstreckung auf die Kinder von Ausländern stattfinden soll, sondern dass sich die Kinder sechs Jahre rechtmäßig in Österreich aufhalten sollen.

Was ganz wichtig ist, ist erstens der rechtmäßige Aufenthalt – es ist nicht mehr so, dass nur die Anmeldung genügt, sondern es muss eine Rechtsgrundlage für den Aufenthalt da sein.

Jetzt komme ich auch schon auf Herrn Kollegen Parnigoni zu sprechen. Herr Kollege Parnigoni, Sie haben gesagt, dieses Gesetz sei gar nicht notwendig, wir sollten lieber die Steuergesetze ändern. – Herr Abgeordneter, dieses Gesetz wird auch dazu führen, dass Geld gespart wird! Bisher war es nicht notwendig, ein geregeltes Einkommen nachzuweisen, wenn man die Staatsbürgerschaft erreichen wollte; es genügte ganz einfach die Sozialunterstützung. Das haben wir einem Erkenntnis des Verfassungs­gerichtshofes zu verdanken. – In Zukunft wird es notwendig sein, tatsächlich ein Einkommen zu haben und nicht auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Ich glaube nicht, dass wir es uns leisten können, Leute einzubürgern, die einfach überhaupt nichts haben und sich nur ins soziale Netz fallen lassen wollen.

Auch Verwaltungsstrafen waren bisher kein Hindernis, eine Einbürgerung zu bekom­men – ebenfalls ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes. Auch das wird sich ändern. In Zukunft sind schwere Verwaltungsübertretungen ebenfalls ein Hindernis, die Staatsbürgerschaft zu bekommen.

Ganz wichtig ist auch, dass wir mit dem Staatsbürgerschaftsgesetz den Scheinehen begegnen, denn man muss jetzt fünf Jahre verheiratet sein und sechs Jahre recht­mäßigen Aufenthalt in Österreich haben, damit man die österreichische Staatsbürger­schaft erreichen kann. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Frau Abgeordnete Stoisits, Sie haben hier gesagt, dass es für die NS-Opfer keine Erleichterungen gäbe. – Das stimmt überhaupt nicht! Für die Altösterreicher gibt es enorme Erleichterungen. Sie wollen jedoch, dass diese Erleichterungen auf die Nachkommen derjenigen, die Österreich seinerzeit verlassen mussten, ausgedehnt werden. Und da haben wir nicht eingesehen, dass wir für diese Personen diese Erleich­terungen gelten lassen sollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer Kritik übt an dieser Verschärfung des Staatsbürgerschaftsrechtes, der tut das offensichtlich nur deshalb, weil er dem Institut Staats­bürgerschaft nicht den richtigen Stellenwert beimisst, denn die Staatsbürger­schaft ist – ich habe das schon einmal hier gesagt – der Schlusspunkt der Integration. Daher: Nur derjenige, der sich zur Republik Österreich bekennt, der die Landessprache


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