Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 83

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

spricht, der am gesamten Leben hier teilnehmen kann, soll die Staatsbürgerschaft erhalten. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir wollen auf keinen Fall, dass es so ist, wie es eine Expertin beim Hearing gesagt hat: Jetzt ist, wenn jemand die Staatsbürgerschaft verliehen bekommen hat, der erste Weg der, dass man schaut, einen Reisepass zu bekommen, der zweite Weg der zum Sozialamt und der dritte Weg der, danach zu suchen, wie man die Familien­ange­hörigen nachkommen lassen kann.

Wir hatten ja ein ausführliches Hearing über dieses Thema im Ausschuss. Bezeichnen­derweise hat Wien, Herr Abgeordneter Krainer, die Leiterin des Staatsbürgerschafts­amtes als einzige Expertin geschickt. Diese Dame hat keine Notwendigkeit gesehen, das Staatsbürgerschaftsgesetz zu ändern, sondern gemeint, es sei ohnehin alles in Ordnung – und das, obwohl es in Wien die meisten Einbürgerungen sowie die meisten vorzeitigen Einbürgerungen gibt. Diese von Wien entsandte Expertin hat also diese Novelle des Staatsbürgerschaftsrechts nicht für notwendig gefunden. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: So schaut’s aus in Wien! Die Frau Doktor Partik-Pablé weiß, wie das in Wien ist, wenn ...! – Gegenruf des Abg. Krainer.)

In Wien sind nur in fünf Fällen, und zwar wegen mangelnder Deutschkenntnisse, Anträge auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft abgelehnt worden. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Krainer.) Die Dame von der MA 61 hat im Hearing gemeint, es sei nicht möglich, die Versagungsgründe wirklich zu prüfen, und es sei auch ein Problem, die Deutschkenntnisse abzufragen, weil es im Vorjahr 16 000 An­träge gegeben habe.

Da frage ich mich schon, wie Wien das bisher gemacht hat, denn auch schon bisher hätten ja die Deutschkenntnisse der Antragsteller abgefragt werden sollen! Also wenn das jetzt ein großes Hindernis und daher nicht durchzuführen sei, dann muss ich schon sagen, dass Wien offensichtlich die Pflicht, bei einer Einbürgerung auch die Deutschkenntnisse zu überprüfen, ganz offensichtlich nicht erfüllt hat.

Das sind die Einwände, die es seitens der Stadt Wien gegeben hat. In Wien will man also weiterhin einbürgern – und hat überhaupt kein Interesse daran, dass diejenigen, die eingebürgert werden sollen, Deutsch können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte nun kurz auf einige der Vorwürfe hier eingehen, weil meinen Informationen nach selbst zwei Abgeordnete meiner Frak­tion dabei nicht mitgehen wollen, und zwar deshalb, weil ihnen das zu wenig restriktiv sei.

Betonen möchte ich: Wir haben die Möglichkeiten, die wir hier in Österreich haben, ausgenützt, um das Staatsbürgerschaftsgesetz zu verschärfen, haben aber selbst­verständlich internationale Vereinbarungen nicht gebrochen. Wir werden selbst­ver­ständlich auch nicht gegen die Genfer Konvention handeln (Beifall bei den Frei­heitlichen sowie bei Abgeordneten der ÖVP), denn in einem demokratischen Rechts­staat wäre es nicht angemessen, sich an internationale Vereinbarungen nicht zu halten.

Deshalb müssen wir aber auch – ich tue das auch nicht gerne – bevorzugende Regelungen für Asylwerber hinnehmen. Bisher konnten Asylwerber bereits nach vier Jahren die Staatsbürgerschaft erlangen. – Wir haben das auf sechs Jahre ausgedehnt, müssen aber nach den Richtlinien der Genfer Konvention für Asylwerber begüns­tigende Bedingungen für die Erlangung der Staatsbürgerschaft schaffen; dem kom­men wir nach.

Wir haben keine Möglichkeit gesehen, das zu ändern, aber ich bitte von dieser Stelle aus die Frau Justizministerin, dieses Thema bei Gelegenheit in Brüssel anzusprechen,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite