spricht, der am gesamten Leben hier teilnehmen kann, soll die Staatsbürgerschaft erhalten. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir wollen auf keinen Fall, dass es so ist, wie es eine Expertin beim Hearing gesagt hat: Jetzt ist, wenn jemand die Staatsbürgerschaft verliehen bekommen hat, der erste Weg der, dass man schaut, einen Reisepass zu bekommen, der zweite Weg der zum Sozialamt und der dritte Weg der, danach zu suchen, wie man die Familienangehörigen nachkommen lassen kann.
Wir hatten ja ein ausführliches Hearing
über dieses Thema im Ausschuss. Bezeichnenderweise hat Wien, Herr Abgeordneter
Krainer, die Leiterin des Staatsbürgerschaftsamtes als einzige Expertin
geschickt. Diese Dame hat keine Notwendigkeit gesehen, das Staatsbürgerschaftsgesetz
zu ändern, sondern gemeint, es sei ohnehin alles in Ordnung – und das,
obwohl es in Wien die meisten Einbürgerungen sowie die meisten vorzeitigen
Einbürgerungen gibt. Diese von Wien entsandte Expertin hat also diese Novelle
des Staatsbürgerschaftsrechts nicht für notwendig gefunden. (Abg.
Dipl.-Ing. Scheuch: So schaut’s aus in Wien! Die Frau Doktor
Partik-Pablé weiß, wie das in Wien ist, wenn ...! – Gegenruf des Abg.
Krainer.)
In Wien sind nur in fünf Fällen, und zwar wegen mangelnder Deutschkenntnisse, Anträge auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft abgelehnt worden. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Krainer.) Die Dame von der MA 61 hat im Hearing gemeint, es sei nicht möglich, die Versagungsgründe wirklich zu prüfen, und es sei auch ein Problem, die Deutschkenntnisse abzufragen, weil es im Vorjahr 16 000 Anträge gegeben habe.
Da frage ich mich schon, wie Wien das bisher gemacht hat, denn auch schon bisher hätten ja die Deutschkenntnisse der Antragsteller abgefragt werden sollen! Also wenn das jetzt ein großes Hindernis und daher nicht durchzuführen sei, dann muss ich schon sagen, dass Wien offensichtlich die Pflicht, bei einer Einbürgerung auch die Deutschkenntnisse zu überprüfen, ganz offensichtlich nicht erfüllt hat.
Das sind die Einwände, die es seitens der Stadt Wien gegeben hat. In Wien will man also weiterhin einbürgern – und hat überhaupt kein Interesse daran, dass diejenigen, die eingebürgert werden sollen, Deutsch können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte nun kurz auf einige der Vorwürfe hier eingehen, weil meinen Informationen nach selbst zwei Abgeordnete meiner Fraktion dabei nicht mitgehen wollen, und zwar deshalb, weil ihnen das zu wenig restriktiv sei.
Betonen möchte ich: Wir haben die Möglichkeiten, die wir hier in Österreich haben, ausgenützt, um das Staatsbürgerschaftsgesetz zu verschärfen, haben aber selbstverständlich internationale Vereinbarungen nicht gebrochen. Wir werden selbstverständlich auch nicht gegen die Genfer Konvention handeln (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der ÖVP), denn in einem demokratischen Rechtsstaat wäre es nicht angemessen, sich an internationale Vereinbarungen nicht zu halten.
Deshalb müssen wir aber auch – ich tue das auch nicht gerne – bevorzugende Regelungen für Asylwerber hinnehmen. Bisher konnten Asylwerber bereits nach vier Jahren die Staatsbürgerschaft erlangen. – Wir haben das auf sechs Jahre ausgedehnt, müssen aber nach den Richtlinien der Genfer Konvention für Asylwerber begünstigende Bedingungen für die Erlangung der Staatsbürgerschaft schaffen; dem kommen wir nach.
Wir haben keine Möglichkeit gesehen, das zu ändern, aber ich bitte von dieser Stelle aus die Frau Justizministerin, dieses Thema bei Gelegenheit in Brüssel anzusprechen,