denn diejenigen Menschen, die zu uns kommen
und behaupten, Asylwerber zu sein, sind nicht diejenigen Flüchtlinge,
von denen in der Genfer Konvention seinerzeit gesprochen wurde, sondern viele
dieser Menschen kommen aus wirtschaftlichen Gründen zu uns, weil sie ihre
Lebenssituation verbessern wollen (Abg. Gaál: Aber die bekommen doch
kein Asyl!) – und nicht, weil sie politisch verfolgt werden. Frau
Ministerin, das muss man auch einmal bemerken! (Abg. Krainer: Sie
werden doch nicht glauben, dass man aus wirtschaftlichen Gründen Asyl
bekommt! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Experte der Grünen, Dozent Rainer Bauböck (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist ein Widerspruch an sich, dass ein Grüner Experte ist!), hat uns im Hearing vorgeworfen, dass wir mit dieser Regierungsvorlage eines der strengsten Staatsbürgerschaftsgesetze in der Europäischen Union schaffen würden. – Ich bekenne mich dazu, und ich meine, es ist angesichts der Fakten notwendig, dieser Gesetzesvorlage die Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.24
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Mag. Gastinger. – Bitte, Frau Ministerin.
13.24
Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Regierungskollegin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Das heute hier im Nationalrat zu beschließende Staatsbürgerschaftsrecht ist meiner Überzeugung nach ein ambitionierter Abschluss eines – in Kooperation – sehr gut ausgearbeiteten Fremdenrechtspaketes. Ich nenne in diesem Zusammenhang nur das bereits verabschiedete Asyl- und Fremdenpolizeigesetz oder das Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht. Und nun haben wir uns daran gemacht, auch das Staatsbürgerschaftsrecht zu novellieren.
Ich bin stolz darauf, dass meine Fraktion sehr aktiv daran mitgearbeitet hat; Frau Abgeordnete Partik-Pablé war ja mit mir in unserem Verhandlungsteam, und dort ist es uns in den Verhandlungen wirklich gelungen, ganz konkrete Akzente zu setzen. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Für uns war es immer wichtig, nicht zu kritisieren oder zu lamentieren, sondern wir haben Probleme in der Praxis gesehen – und gemeinsam mit der Frau Innenministerin Prokop haben wir eine Lösung im Sinne der Menschen in Österreich erarbeitet. Es wurde heute bereits mehrmals angesprochen, warum es notwendig war, das Staatsbürgerschaftsrecht zu novellieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren des
Hohen Hauses, wir müssen hier die Zahlen sprechen lassen. Es wurde bereits von
Vorrednern gesagt, dass über 60 Prozent aller Einbürgerungen in
Österreich bis dato vor der Zehn-Jahres-Frist erfolgt sind (Abg.
Dipl.-Ing. Scheuch: Hört, hört!); allein im Jahre 2004 war dies
bei zwei Drittel aller Einbürgerungen der Fall. – So viel zu der
Behauptung, dass es keine vorzeitigen Einbürgerungen gäbe. (Zwischenruf der
Abg. Mag. Stoisits.)
Seit dem Jahre 1990 – das hat Herr Abgeordneter Lopatka bereits angesprochen – hat sich die Zahl der Einbürgerungen in Österreich verfünffacht. Das ist ein Faktum! (Abg. Krainer: Auf Grund der Zuwanderung von vor zehn Jahren! Da gibt es eine Korrelation!)
Weiters ist ein Faktum – auch dessen müssen wir uns bewusst sein –, dass viele der Menschen, die bereits eingebürgert sind, leider Gottes – das muss ich wirklich sagen – der deutschen Sprache nicht mächtig sind.