Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 84

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denn diejenigen Menschen, die zu uns kommen und behaupten, Asylwerber zu sein, sind nicht diejenigen Flüchtlinge, von denen in der Genfer Konvention seinerzeit ge­sprochen wurde, sondern viele dieser Menschen kommen aus wirtschaftlichen Grün­den zu uns, weil sie ihre Lebenssituation verbessern wollen (Abg. Gaál: Aber die bekommen doch kein Asyl!) – und nicht, weil sie politisch verfolgt werden. Frau Ministerin, das muss man auch einmal bemerken! (Abg. Krainer: Sie werden doch nicht glauben, dass man aus wirtschaftlichen Gründen Asyl bekommt! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Experte der Grünen, Dozent Rainer Bauböck (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist ein Widerspruch an sich, dass ein Grüner Experte ist!), hat uns im Hearing vorgeworfen, dass wir mit dieser Regierungsvorlage eines der strengsten Staatsbürgerschaftsgesetze in der Europäischen Union schaffen würden. – Ich bekenne mich dazu, und ich meine, es ist angesichts der Fakten notwendig, dieser Gesetzesvorlage die Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei den Frei­heitlichen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­ministerin Mag. Gastinger. – Bitte, Frau Ministerin.

 


13.24.47

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Regierungskollegin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Das heute hier im Nationalrat zu beschließende Staatsbürgerschaftsrecht ist meiner Überzeugung nach ein ambitionierter Abschluss eines – in Kooperation – sehr gut ausgearbeiteten Fremdenrechtspaketes. Ich nenne in diesem Zusammenhang nur das bereits verabschiedete Asyl- und Fremdenpolizeigesetz oder das Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht. Und nun haben wir uns daran gemacht, auch das Staatsbürger­schaftsrecht zu novellieren.

Ich bin stolz darauf, dass meine Fraktion sehr aktiv daran mitgearbeitet hat; Frau Abgeordnete Partik-Pablé war ja mit mir in unserem Verhandlungsteam, und dort ist es uns in den Verhandlungen wirklich gelungen, ganz konkrete Akzente zu setzen. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Für uns war es immer wichtig, nicht zu kritisieren oder zu lamentieren, sondern wir haben Probleme in der Praxis gesehen – und gemeinsam mit der Frau Innenministerin Prokop haben wir eine Lösung im Sinne der Menschen in Österreich erarbeitet. Es wurde heute bereits mehrmals angesprochen, warum es notwendig war, das Staatsbürgerschaftsrecht zu novellieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses, wir müssen hier die Zahlen sprechen lassen. Es wurde bereits von Vorrednern gesagt, dass über 60 Pro­zent aller Einbürgerungen in Österreich bis dato vor der Zehn-Jahres-Frist erfolgt sind (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Hört, hört!); allein im Jahre 2004 war dies bei zwei Drittel aller Einbürgerungen der Fall. – So viel zu der Behauptung, dass es keine vorzeitigen Einbürgerungen gäbe. (Zwischenruf der Abg. Mag. Stoisits.)

Seit dem Jahre 1990 – das hat Herr Abgeordneter Lopatka bereits angesprochen – hat sich die Zahl der Einbürgerungen in Österreich verfünffacht. Das ist ein Faktum! (Abg. Krainer: Auf Grund der Zuwanderung von vor zehn Jahren! Da gibt es eine Kor­relation!)

Weiters ist ein Faktum – auch dessen müssen wir uns bewusst sein –, dass viele der Menschen, die bereits eingebürgert sind, leider Gottes – das muss ich wirklich sagen – der deutschen Sprache nicht mächtig sind.

 


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