Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 85

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Frau Abgeordnete Stoisits hat ganz richtig angeführt, dass die Sprachkenntnis ein ganz wesentliches Instrument der Kommunikation ist. Es stimmt aber auch, dass nur mit Kommunikation eine erfolgreiche Integration möglich und auch machbar ist.

Das Beispiel Wien wurde schon mehrmals angesprochen. In Wien hat es beispiels­weise im Jahre 2003 23 092 Anträge auf Verleihung der österreichischen Staats­bürgerschaft gegeben – und nur in fünf Fällen wurde ein solcher Antrag wegen mangelnder Kenntnisse der deutschen Sprache abgewiesen. – Ich glaube, auch diese Zahlen sprechen für diese unsere Maßnahme.

Unserer Überzeugung nach ist ganz besonders wichtig – auch das wurde schon mehrmals angesprochen, aber ich möchte das an dieser Stelle ausdrücklich betonen, weil ich felsenfest auch persönlich davon überzeugt bin –, dass die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft der letzte Schritt einer erfolgreichen Integration in Österreich ist. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meiner Überzeugung nach ist, wie gesagt, die Staatsbürgerschaft ein besonders wertvolles Gut; das möchte ich nochmals betonen. Welchen Anreiz hätte denn ein Zuwanderer, wenn wir ihm die Staatsbürgerschaft praktisch ganz leicht geben würden und er damit dann alle Rechte sehr bald hätte, ohne sich auch nur irgendwie bemühen zu müssen. (Abg. Öllinger: Geh bitte! Was heißt, „ganz leicht geben“?!)

Gerade Sprachkenntnisse sind ganz besonders wichtig, um eben in unserem Lande Rechte – auch Rechte, die mit der Staatsbürgerschaft verbunden sind – wahrnehmen zu können.

Leider Gottes – das wissen wir, das ist ein Faktum – machen viele der neuen öster­reichischen Staatsbürger von ihrem Wahlrecht gar nicht Gebrauch, und einer der möglichen Gründe hiefür könnte auch darin liegen, dass notwendige Sprachkennt­nisse, um ein Wahlrecht tatsächlich ausüben zu können, nicht vorhanden sind.

Deshalb sehen wir das neue Staatsbürgerschaftsrecht, mit dem auch Wert auf Sprach­kenntnisse gelegt wird, nicht nur im Interesse Österreichs, sondern auch im Interesse unserer Zuwanderer/innen. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP.)

Betonen möchte ich: Es sieht nicht nur die Bundesregierung so, dass es wichtig ist, das neue Staatsbürgerschaftsrecht in dieser Form zu gestalten, sondern auch die österreichische Bevölkerung. Wie Sie ja wissen, gibt es eine OGM-Umfrage, nach deren Ergebnis sich die überwältigende Mehrheit der Österreicherinnen und Öster­reicher für dieses Vorhaben der Bundesregierung ausgesprochen hat; 61 Prozent der Bevölkerung waren für und nur 21 Prozent gegen dieses neue Staatsbürger­schafts­paket. Das war das Ergebnis einer OGM-Umfrage; Auftraggeber war der ORF. (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.)

Noch klarer ist das Ergebnis im Zusammenhang mit dieser Umfrage gewesen, als es um die Fragestellung ging, ob die Menschen einen Deutschtest zur Überprüfung der Deutschkenntnisse neuer Staatsbürger haben wollen. Neun von zehn Österreichern haben sich dafür ausgesprochen. Ich meine daher, dass wir da wirklich auf dem richtigen Weg sind.

Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Das neue Staatsbürgerschaftsrecht, welches heute dem Nationalrat zur Abstimmung vorliegt, verfolgt vier Grundprinzipien, die sich wie ein roter Faden durch dieses Gesetz ziehen: Wichtig sind der legale Auf­enthalt, regelmäßige eigene Einkünfte, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Gesetzestreue.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite