Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 107

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Es wird mit diesem Gesetz auch die Signaturmöglichkeit für Notare und Ziviltechniker geändert. Es soll eine Art elektronische Beurkundungssignatur geben. Auch das ist notwendig im technischen Rechtsbereich. Es gibt nichts dagegen einzuwenden, dass Notare und Ziviltechniker in Zukunft über diese elektronische Beurkundungssignatur verfügen können.

Schade ist, dass es bei Neuregelung dieser Materie nicht gelungen ist, den Rechts­anwälten die Möglichkeit der Beglaubigung einzuräumen. Es wäre für den Rechts­verkehr eine Erleichterung gewesen, und ich glaube, dass die Zuverlässigkeit dort genauso gewährleistet gewesen wäre. Das ist schon ein altes Anliegen der Rechts­anwälte, und es wäre hier die Möglichkeit gewesen, das zu regeln. Aber grundsätzlich ist auch diesem Gesetz nur Positives abzugewinnen, da die elektronische Signatur auch in diesem Bereich notwendig und sinnvoll ist.

Zur dritten Rechtsmaterie ist zu sagen, dass diese eine Beschleunigung des Insol­venzrechtsverfahrens mit umfasst. Auch da kann man eigentlich nur Positives dazu sagen, weil es notwendig ist, dass man da eine Beschleunigung der Verfahren zustande bringt. (Beifall bei der SPÖ.)

14.46


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. – Bitte.

 


14.46.29

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Soweit ich das überblicke, haben alle diese drei Vorhaben, über die wir jetzt reden, im Ausschuss Einstimmigkeit gefunden, was sehr schön ist, aber auch sehr selten. Jedenfalls wird auch von unser Seite dazu Zustimmung kommen.

Zuerst zum Schiedsverfahren, zu dem schon sehr viel gesagt worden ist. Das Schieds­verfahrensrecht, das schon sehr alt ist, hat zwar bereits eine Novellierung hinter sich, wird aber nun auf eine neue Grundlage gestellt, wird attraktiver gestaltet, und es hat auch in der Begutachtung nur wohlwollende Stellungnahmen dazu gege­ben, was schon etwas heißt, weil ja normalerweise immer divergierende Standpunkte in der Begutachtung geltend gemacht werden. Und erfreulicherweise – das haben wir auch bescheinigt bekommen im Begutachtungsverfahren – ist dieses Schiedsverfahren sehr konsumentenfreundlich und eine gute Lösung für die Verbraucher.

Es würde zu weit führen, wenn man auf die einzelnen Bestimmungen näher eingehen würde, aber jedenfalls ist ganz sicher, dass das Gesetz den modernen Anforderungen entspricht und schon dringend notwendig war.

Eine weitere Regierungsvorlage, über die wir heute befinden, befasst sich mit der Ände­rung des Gerichtsgebührengesetzes, des Notariatstarifgesetzes und des Rechts­anwaltstarifgesetzes. Auch hier, glaube ich, gibt es Einstimmigkeit. Vor allem ist festzuhalten, dass es positiv ist, dass sich die Politik nicht in das Standesrecht eingemischt hat, sondern dass wir es mehr oder weniger diesen Berufsständen überlassen haben, sich ihr Berufsrecht selbst zu regeln.

Wenn Kollege Wittmann hier bedauert, dass den Rechtsanwälten nicht die Beglau­bigung zugestanden wird, so möchte ich sagen, dass ich eigentlich auch immer dagegen gewesen bin, dass dieses öffentliche Beglaubigungsrecht ausgeweitet wird, denn die Notare sind nun einmal eine öffentliche Urkundsperson mit einer besonderen Glaubwürdigkeit, und ich denke, das sollte man nicht verwässern. Wenn es nach mir ginge, dann würden die Rechtsanwälte überhaupt nie dieses Recht auf Beglaubigung bekommen, ohne jetzt aber diesem Berufsstand irgendetwas absprechen zu wollen.

 


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