Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 109

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En zweites Anliegen habe ich, Frau Ministerin; das haben wir in den Vorbe­sprechungen und im Ausschuss auch besprochen, nämlich im Zusammenhang mit der Verfahrenshilfe für Minderjährige. Wir haben das einmal andiskutiert, und es wurde diese Anregung wohlwollend aufgenommen, nämlich die Forderung, dass Unterhalts­ansprüche Minderjähriger in allen streitigen und außerstreitigen Verfahren, die sie führen, unberücksichtigt bleiben sollten. Das ist nämlich zum Wohl und Schutz der Minderjährigen sicher eine Überlegung, die ich Sie bitte, Frau Bundesministerin, auch weiterzuverfolgen, und vielleicht könnten Sie schon in Bälde hier entsprechende Schritte im Hinblick auf gesetzliche Änderungen in diesem Bereich vorschlagen.

Abschließende Bemerkung zum Schiedsrechts-Änderungsgesetz: Der Aufmerksamkeit der grünen Fraktion in den Vorbesprechungen, vor allem der Aufmerksamkeit unserer Mitarbeiterin, die sich besonders damit beschäftigt hat – ich möchte ja hier nicht etwas für mich beanspruchen, was nicht der Fall ist –, ist es zu verdanken, dass wir noch eine gemeinsame Entschließung eingebracht haben, die der Präzisierung dient und die Frage, was der Wille des Gesetzgebers beim Schiedsrechts-Änderungsgesetz ist, beantwortet. Und da danke ich allen Fraktionen, dass sie diese Anregung so aufgenommen haben und dass jetzt drei Gesetze gemeinsam beschlossen werden können. Wenn man gemeinsame Interessen hat, geht das auch, wenn jedoch die Interessen diametral entgegenstehen wie bei den Tagesordnungspunkten vorher, dann kommen wir wahrhaft nicht auf einen grünen Zweig. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.54


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


14.54.53

Abgeordneter Anton Doppler (ÖVP): Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Mein Debattenbeitrag bezieht sich im Wesentlichen auch auf das Schiedsrechts-Änderungs­gesetz. Diese komplette Neuregelung orientiert sich weitgehend an dem Modellgesetz, das 1985 von der Kommission der Vereinten Nationen angenommen wurde. Dieses Modellgesetz hat zwar nur den Charakter einer unverbindlichen Empfehlung an die nationalen Gesetzgeber, soll aber der Harmonisierung und der Vereinheitlichung der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit dienen.

Geschätzte Damen und Herren! Eine Arbeitsgruppe aus Rechtsgelehrten, Praktikern, Beamtinnen und Beamten hat sich mit dieser Materie eingehend befasst und diese intensiv vorbereitet. Mit diesem Gesetz wird die Stellung Österreichs als Schiedsort und damit auch als Wirtschaftsstandort noch attraktiver. Durch die neue Gesetzeslage soll es nun auch möglich sein, über das internationale Handelsschiedsverfahren hinaus ohne Unterschied nationale oder internationale Schiedsverfahren zu regeln. Das neu gestaltete Schiedsverfahrensrecht tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.

Das Bestreben, die aus dem Jahre 1895 stammende Regelung und die Änderung aus dem Jahre 1983 einem zeitgerechten und modernen Schiedsverfahrensrecht anzu­gleichen, ist zu begrüßen. Durch die Anpassung an das Modellgesetz, welches bereits von vielen Staaten rezipiert wurde und sich zu einem internationalen Standard ent­wickelt hat, wird Österreich im internationalen Vergleich eine gute Position eingeräumt.

Ich danke sehr herzlich, dass alle Parteien sich dieser gesetzlichen Änderung angeschlossen haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.56


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Stadlbauer. – Bitte.

 


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