Ausbildung in Konzentration. Das hat Folgewirkungen dienstrechtlicher Art auf verschiedene Funktionsträger. Hier gehen wir sehr konsistent vor.
Wir orientieren uns in einem dritten Punkt an der Verbesserung für unsere Exekutivbeamten. Wir weiten nämlich die Bestimmungen des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes im Zusammenhang mit gerichtlicher Geltendmachung von Schmerzensgeld und Verdienstentgang aus.
Ein vierter Punkt – das hat ja im Ausschuss zu einer unterschiedlichen Sichtweise geführt – ist folgendes Angebot: So wie man im privaten Bereich e-card oder Bankomatkarte mit Bürgerkartenservicefunktion ausstatten kann, wird es auch das Angebot geben, Dienstausweise mit personenbezogenen Daten entsprechend zu bestücken. Uns ist bewusst, dass man in einem solchen Fall zumindest theoretisch jeden Schritt des öffentlich Bediensteten nachvollziehen kann. Dem wird insofern ein Riegel vorgeschoben, als wir verbindlich vereinbart haben – und die Gespräche mit der Bundesregierung sind bereits angelaufen –, dass diese Bürgerkartenfunktion nicht nur ohne Zusatzkosten für die Bediensteten zur Verfügung gestellt wird, sondern dass sie auch nicht genutzt werden muss. Es liegt also im freiwilligen Ermessen des Bediensteten, diese Bürgerkartenfunktion zu nutzen. Wir sind dabei, in einer Rahmenvereinbarung mit der Bundesregierung für alle Ressorts verbindliche Standards im Umgang mit personenbezogenen Daten im öffentlichen Dienst zu verhandeln.
Ich möchte fünftens und letztens, Frau Präsidentin, gemeinsam mit dem Kollegen Fauland einen Abänderungsantrag einbringen, der insgesamt 30 Seiten und einige hundert Zahlen umfasst. Dahinter verbirgt sich nichts anderes als der Abschluss für die Bundesbediensteten, Landesbediensteten und Gemeindebediensteten, deren Bezüge um 2,7 Prozent valorisiert werden sollen. Ich bitte Sie, dass ich von der Verlesung dieses Konvoluts Abstand nehmen darf.
Wir haben uns wie
immer, um allen Gerüchten vorzubeugen, Frau Kollegin Stoisits, an den Parametern Inflation und Wirtschaftswachstum
orientiert. Wir beschließen das heute für die Bundesbediensteten und
Landeslehrer. Der Präsident des Gemeindebundes hat seine Zustimmung für seine
Gebietskörperschaften gegeben. Ich gehe davon aus, dass auch die Länder –
und hier wende ich mich insbesondere an das Bundesland Steiermark – diesen
Gehaltsabschluss von 2,7 Prozent entsprechend nachvollziehen. Von der
Kollegenschaft ist dieser Abschluss sehr positiv aufgenommen worden.
Ich möchte an dieser Stelle sehr, sehr herzlich dafür danken, was
öffentliche Dienste insgesamt leisten. Ich verweise auf eine große Tagung,
Ministerkonferenz, die in letzter Zeit, nämlich am 24. und 25. November,
in Manchester stattgefunden hat. Österreich leistet, was seine Professionalität
im e-Government, im elektronischen Akt betrifft – ich verweise
insbesondere auch auf dieses Haus –, Hervorragendes und ist dafür auch
ausgezeichnet worden.
Herzlichen Dank
für die hervorragende Arbeit der öffentlich Bediensteten im Bund, in den
Ländern und Gemeinden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
19.19
Präsidentin Mag.
Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass der soeben von Herrn Abgeordnetem Neugebauer
eingebrachte Antrag der Abgeordneten Neugebauer, Fauland und KollegInnen entsprechend eingebracht wurde,
ausreichend unterstützt ist, auch schriftlich vorliegt und auf Grund seines
Umfanges gemäß § 53 Abs. 4 GOG zur Verteilung gelangt. Er steht
damit auch mit in Verhandlung. Im Übrigen wird dieser Antrag dem
Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.