Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 190

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Ausbildung in Konzentration. Das hat Folgewirkungen dienstrechtlicher Art auf ver­schiedene Funktionsträger. Hier gehen wir sehr konsistent vor.

Wir orientieren uns in einem dritten Punkt an der Verbesserung für unsere Exekutiv­beamten. Wir weiten nämlich die Bestimmungen des Wachebediensteten-Hilfeleis­tungs­gesetzes im Zusammenhang mit gerichtlicher Geltendmachung von Schmerzens­geld und Verdienstentgang aus.

Ein vierter Punkt – das hat ja im Ausschuss zu einer unterschiedlichen Sichtweise geführt – ist folgendes Angebot: So wie man im privaten Bereich e-card oder Banko­matkarte mit Bürgerkartenservicefunktion ausstatten kann, wird es auch das Angebot geben, Dienstausweise mit personenbezogenen Daten entsprechend zu bestücken. Uns ist bewusst, dass man in einem solchen Fall zumindest theoretisch jeden Schritt des öffentlich Bediensteten nachvollziehen kann. Dem wird insofern ein Riegel vor­geschoben, als wir verbindlich vereinbart haben – und die Gespräche mit der Bundes­regierung sind bereits angelaufen –, dass diese Bürgerkartenfunktion nicht nur ohne Zusatzkosten für die Bediensteten zur Verfügung gestellt wird, sondern dass sie auch nicht genutzt werden muss. Es liegt also im freiwilligen Ermessen des Bediensteten, diese Bürgerkartenfunktion zu nutzen. Wir sind dabei, in einer Rahmenvereinbarung mit der Bundesregierung für alle Ressorts verbindliche Standards im Umgang mit personenbezogenen Daten im öffentlichen Dienst zu verhandeln.

Ich möchte fünftens und letztens, Frau Präsidentin, gemeinsam mit dem Kollegen Fauland einen Abänderungsantrag einbringen, der insgesamt 30 Seiten und einige hundert Zahlen umfasst. Dahinter verbirgt sich nichts anderes als der Abschluss für die Bundesbediensteten, Landesbediensteten und Gemeindebediensteten, deren Bezüge um 2,7 Prozent valorisiert werden sollen. Ich bitte Sie, dass ich von der Verlesung dieses Konvoluts Abstand nehmen darf.

Wir haben uns wie immer, um allen Gerüchten vorzubeugen, Frau Kollegin Stoisits, an den Parametern Inflation und Wirtschaftswachstum orientiert. Wir beschließen das heute für die Bundesbediensteten und Landeslehrer. Der Präsident des Gemeinde­bundes hat seine Zustimmung für seine Gebietskörperschaften gegeben. Ich gehe davon aus, dass auch die Länder – und hier wende ich mich insbesondere an das Bundesland Steiermark – diesen Gehaltsabschluss von 2,7 Prozent entsprechend nachvollziehen. Von der Kollegenschaft ist dieser Abschluss sehr positiv aufgenommen worden.

Ich möchte an dieser Stelle sehr, sehr herzlich dafür danken, was öffentliche Dienste insgesamt leisten. Ich verweise auf eine große Tagung, Ministerkonferenz, die in letzter Zeit, nämlich am 24. und 25. November, in Manchester stattgefunden hat. Österreich leistet, was seine Professionalität im e-Government, im elektronischen Akt betrifft – ich verweise insbesondere auch auf dieses Haus –, Hervorragendes und ist dafür auch ausgezeichnet worden.

Herzlichen Dank für die hervorragende Arbeit der öffentlich Bediensteten im Bund, in den Ländern und Gemeinden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass der soeben von Herrn Abgeordnetem Neugebauer eingebrachte Antrag der Abgeordneten Neugebauer, Fau­land und KollegInnen entsprechend eingebracht wurde, ausreichend unterstützt ist, auch schriftlich vorliegt und auf Grund seines Umfanges gemäß § 53 Abs. 4 GOG zur Verteilung gelangt. Er steht damit auch mit in Verhandlung. Im Übrigen wird dieser Antrag dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.

 


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