Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 198

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11f. In § 59b Abs. 5 wird der Betrag „32,6 €“ durch den Betrag „33,5 €“ ersetzt.

11g. In § 59b Abs. 6 wird der Betrag „99,6 €“ durch den Betrag „102,3 €“ ersetzt.“

5. In Art. 2 werden nach Z 12 folgende Z 12a bis 12k eingefügt:

„12a. Die Tabelle in § 60 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

in den

ab der

 

in den Fällen

Gehaltsstufen

Gehaltsstufe

 

der Z

1 bis 9

10

 

 

Euro

1 und 2

66,0

76,3

 

3

121,0

121,0

 

12b. In § 60 Abs. 3 wird der Betrag „42,1 €“ durch den Betrag „43,2 €“ und der Betrag „35,2 €“ durch den Betrag „36,2 €“ ersetzt.

12c. In § 60 Abs. 4 wird der Betrag „12,6 €“ durch den Betrag „12,9 €“ und der Betrag „10,5 €“ durch den Betrag „10,8 €“ ersetzt.

12d. Die Tabelle in §  60a Abs. 2 erhält folgende Fassung:

in der (den)

in der Zulagenstufe

Verwendungs-

1

2

3

4

5

gruppe(n)

Euro

L 1

386,9

424,9

489,2

553,3

617,5

L 2a

345,7

372,8

423,4

482,8

544,0

L 2b

280,4

320,5

364,5

377,1

400,1

L 3

246,7

258,8

282,0

307,4

333,2

12e. In § 61 Abs. 8 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „28,4 €“ durch den Betrag „29,2 €“,

b) in Z 2 der Betrag „24,6 €“ durch den Betrag „25,3 €“ und

c) im letzten Satz der Betrag „25,0 €“ durch den Betrag „25,7 €“ und der Betrag „21,5 €“ durch den Betrag „22,1 €“.

12f. In § 61a Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „155,9 €“ durch den Betrag „160,1 €“ und

b) in Z 2 der Betrag „136,4 €“ durch den Betrag „140,1 €“.

12g. In § 61b Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a der Betrag „124,7 €“ durch den Betrag „128,1 €“,

b) in Z 1 lit. b der Betrag „105,3 €“ durch den Betrag „108,1 €“,

c) in Z 2 lit. a der Betrag „97,4 €“ durch den Betrag „100,0, €“,

d) in Z 2 lit. b der Betrag „85,7 €“ durch den Betrag „88,0 €“,

e) in Z 3 lit. a der Betrag „85,7 €“ durch den Betrag „88,0 €“,

f) in Z 3 lit. b der Betrag „70,1 €“ durch den Betrag „72,0 €“,

g) in Z 4 lit. a der Betrag „42,9 €“ durch den Betrag „44,1 €“ und

h) in Z 4 lit. b der Betrag „35,1 €“ durch den Betrag „36,0 €“.

12h. In § 61c Abs. 1 werden ersetzt:

 


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