Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 246

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Ich darf mich dem Dank, der schon seitens Kollegin Baumgartner-Gabitzer geäußert wurde, nämlich dem Dank an die Beamtenschaft, insbesondere an Dr. Fruhmann anschließen, der mit seiner Kompetenz dazu beigetragen hat, dass dieses Gesetz in dieser Form, nämlich konsensual zu Stande gekommen ist. – Herzlichen Dank hiefür.

Es wurde bereits angesprochen, dass einerseits VfGH-Erkenntnisse und andererseits Vorgaben auf Grund der bestehenden EU-Richtlinie in das Gesetz eingeflossen sind. Wir haben uns bemüht, auf Grund dieser Rahmenbedingungen ein gutes Gesetz zu machen. Ich denke, sagen zu können, dass es auch tatsächlich gelungen ist.

Eine besondere Freude ist es für mich, dass insbesondere den KMUs und ihren Ansprüchen entsprechend Rechnung getragen wird. Das heißt, wir haben Gedanken dahin gehend angestellt, wie wir es schaffen, von Generalunternehmervergaben und Generalplanervergaben eher weg- und hin zu Einzelvergaben zu kommen, wo es natürlich immer wieder Schnittstellen und Schnittstellenverluste gibt. Und wir haben, wie ich meine, mit dem Planungskoordinator und dem Ausführungskoordinator einen guten Weg gefunden.

Ebenfalls ist klargestellt, dass Vergaben von Planung und Ausführung getrennt zu erfolgen haben. Weiters ist sichergestellt, dass die Vergabe von geistigen Leistungen nicht nur einer pekuniären Beurteilung zu unterziehen ist, sondern Vergabegespräche, Vergabeverhandlungen zu führen sind.

Ich möchte auch erwähnen, dass es mich sehr freut, dass das, was in den letzten Jahren Einzug gehalten hat und, wie ich meine, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmungen eine künstliche Barriere dargestellt hat, nun mit diesem Gesetz auf Grund einer Ausschussfeststellung beseitigt wurde. Es geht dabei um die Güte­schutz­vereine. Ich glaube, dass man in einem modernen Bundesvergabegesetz nicht den Weg weiter gehen kann, dass Mitgliedschaften bei Güteschutzvereinen und sonstigen Vereinen, die vorgeben, für Qualitätssicherung zu sein, ausschlaggebend sind, um an den Ausschreibungen teilnehmen beziehungsweise gegebenenfalls auch den Zuschlag erhalten zu können, weil enorme Kosten damit verbunden sind, die für große Betriebe natürlich nicht in gleichem Maße wirksam werden wie für Kleinbetriebe, die oftmals dadurch an einer Ausschreibungsteilnahme gehindert werden.

Geschätzte Damen und Herren, noch eine kurze Bemerkung zum Abänderungsantrag der Grünen. Inhaltlich ist es, so denke ich, kein wirkliches Streitthema. Ich denke, wir sollten die Zeit jedoch nutzen, wenn wir in einem Jahr eine Evaluierung vornehmen, und gegebenenfalls auch noch andere Gedanken hiezu einbringen. Die Zeit war jetzt tatsächlich zu kurz, um eine Abklärung mit den Ländern, eine Zustimmung der Länder zu erreichen. Ich denke, es gibt aber trotzdem noch Ansatzpunkte, die in die Diskussion mit eingebracht werden können. Wir werden auch eine vernünftige Lösung finden.

Ich bitte dabei jedoch auch zu beachten, dass es insbesondere bei Architekten­wettbewerben sehr komplexe Wettbewerbe gibt, bei denen oftmals eine Diskussion erforderlich ist. Das heißt, ich spreche mich eindeutig aus, die Anonymität dort, wo es möglich ist, zu wahren, oftmals ist es jedoch trotzdem erforderlich, eine Diskussion, und zwar eine tatsächliche Diskussion zu führen. Es gibt aber, wie gesagt, auch hiezu Gedanken.

Ich denke, dass uns mit dieser Gesetzesmaterie, mit dieser Vorlage etwas sehr Gutes gelungen ist, und freue mich, dass wir das konsensual beschließen können. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.11

 


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