Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 250

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Registerzählung, sondern wie wir das tun – ein wesentliches Thema der Zukunft zu sein scheint. (Abg. Dr. Pirklhuber: Dass Sie so etwas vertreten!)

Beginnen wir einmal mit dem Anfang, damit man ein bisschen besser weiß, worum es eigentlich geht: Die Volkszählungsergebnisse sind insbesondere von Bedeutung für den Finanzausgleich, für die Nationalratswahlen, für den Bundesrat und dessen Zusammensetzung und selbstverständlich auch für die Erstellung der und das Wissen um die Alterssicherungssysteme.

Wie erfolgt die Zählung nach der derzeitigen Regelung? – Durch Befragung der Bevöl­kerung. Das waren 20 Millionen Erhebungsbögen – damit das einmal klar ist! Ich erinnere mich heute noch an das Ächzen in der Nachbarschaft, als dieses Konvolut an Bögen die Haushalte erreicht hat. – Auch beim Einsatz der modernsten EDV-Tech­niken hat die Auszählung dieser Bögen drei Jahre gedauert und 72 Millionen € an Kosten verursacht! (Abg. Mag. Johann Maier: Das steht außer Streit!)

Meine Damen und Herren, wenn Sie sich diese Bögen heute noch einmal verge­genwärtigen – wir werden sie hoffentlich nie wieder sehen! –, dann werden sich Fragen stellen, über die wir jetzt alle diskutiert haben und über die man möglicherweise auch mit Recht diskutieren soll. Ich möchte aber nur sagen: Diese wurden ausgefüllt und sind natürlich alle in Computersystemen gespeichert. – Nur damit einmal klar ist: Das wird nicht in Akten gelagert, sondern selbstverständlich auf elektronischen Daten­trägern gespeichert.

Da möchten wir die Geburtsdaten, Geschlecht, Familienstand, Geburtsland, Staats­bürgerschaft, Umgangssprache, Stellung im Haushalt, Religionsbekenntnis und so weiter wissen. Ich kann Ihnen das alles aufzählen, wenn Sie wollen. – Das ist der eine Punkt.

Der andere Punkt ist, dass wir uns im Grunde den Kopf darüber zerbrochen haben, wie wir einerseits denselben Effekt erreichen können, es aber auf der anderen Seite den Bürgern und Bürgerinnen erleichtern und dieses System so gestalten, dass es auch billiger ist. – Es ist jetzt mit einem Zehntel der Kosten zu rechnen, die bisher für eine Volkszählung angefallen sind, zusätzlich haben wir nicht mehr die Mühe und die Plage wie früher. Aber gleichzeitig – und das habe ich schon im Ausschuss gesagt – sind die Einwände dazu ernst zu nehmen.

Warum sage ich das jetzt einmal so frei von der Leber weg? – Weil ich glaube, wir sollten uns durch diesen Streit, der sich in Wirklichkeit um eine Kryptographie dreht, die extrem komplex und kompliziert ist und weltweit zu den besten zählt, die es im Augen­blick überhaupt gibt, nicht den Blick auf die Zukunft verstellen.

Deswegen ist es mir wesentlich, dass wir über genau diese Punkte in der nächsten Zeit weiterdiskutieren, denn ich glaube, wir sind ein Staat – und ich habe das am Anfang gesagt –, wo das E-Government in einem Ausmaße funktioniert, wie kaum anderswo. Wir sollten diese Fragen zuspitzen! Wir sollten darüber reden und noch einmal fragen: Was stimmt an diesem Argument nicht und was stimmt schon an diesem Argument, das auch schon im Ausschuss gebracht wurde?

Ich möchte jetzt nicht anfangen, mit Ihnen über die Stammzahl und wie sie zustande kommt zu diskutieren und über all diese Geschichten. Das Innenministerium kann die Zahlen natürlich nicht verknüpfen, weil es gar nicht funktioniert, weil es gar nicht geht! Und wenn es ginge, wäre es ein Verbrechen gegen das E-Government-Gesetz. (Abg. Dr. Wittmann: Selbstverständlich kann man sie verknüpfen!)

Das heißt, wenn wir all das in Betracht ziehen, dann würde ich sagen: Reden wir einmal im Detail darüber und schauen wir uns das gemeinsam mit den zuständigen Experten an, damit wir diese Diskussion einmal auf die Erde bekommen und beruhigen


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