Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 261

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nig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anonymität von Wettbewerbs­arbeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen. (E 160.)

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz über die Durchführung von Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählungen und Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz, das Meldegesetz und das Bildungs­dokumentationsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1246 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies ebenfalls in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird, in 1247 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Donabauer, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Donabauer, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies mehr­heitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies ebenfalls mehr­heitlich in dritter Lesung angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Volkszählungsgesetz 1950 geändert, wird samt Titel und Eingang in 1248 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeord­neten fest.

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

 


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