Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 300

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Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Aus meiner Sicht ist zu sagen, der Entwurf schafft deutlich mehr Klarheit, Transparenz, Sicherheit, setzt ganz wichtige Schritte in zwei wesentlichen Bereichen für Österreichs Arbeitnehmer (Abg. Öllinger: Glauben Sie das wirklich?) und ist ganz sicherlich nicht das, was Sie aus oppositioneller Polemik heraus behaupten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

22.57


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Winkler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


22.57.18

Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundes­minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf Grund der langjährigen Bemühungen in Bezug auf Änderungen des Landarbeitsgesetzes sollte ich eine Stunde reden dürfen, aber da ich nur 3 Minuten Zeit habe, muss ich mich auf ein paar wesentliche Punkte beschränken.

Ich darf eingangs feststellen, dass die zu beschließenden Änderungen des Land­arbeitsgesetzes vernünftige und längst notwendige Regelungen darstellen, ja geradezu ein Gebot der Stunde sind, nämlich den Entwicklungen des land- und forstwirtschaft­lichen Gebietes im Interesse der Beschäftigten unter Heranziehung des verfassungs­rechtlichen Grundsatzes der intrasystematischen Weiterentwicklung Rechnung zu tragen.

Wir stehen tatsächlich vor grundlegenden Problemen durch den engen Geltungs­bereich des Landarbeitsgesetzes, der schwere Nachteile für die Arbeitnehmer verur­sacht. Lassen Sie mich das anhand von einigen Beispielen darstellen.

Viele junge Menschen suchen heute eine Tätigkeit und Ausbildung beispielsweise auch in Reitställen. Aber welches arbeits- und sozialrechtliches Umfeld ist dort gege­ben? Man muss feststellen, dass weder das Arbeitsrecht gilt, weil in Reitställen Pferde nur gehalten und nicht gezüchtet werden, noch gibt es einen Kollektivvertrag, eine Mindestentlohnung oder andere notwendige arbeitsrechtliche Regelungen. Auch gibt es keinerlei sachgerechte Normen des Arbeitnehmerschutzes.

Ähnliches findet man bei den Forstarbeitern von Schlägerungsunternehmen. Auch für sie gibt es keine Berufsausbildung. Schwere und tödliche Arbeitsunfälle sind oft die Folge. Im Alter besteht mangels erlernten Berufes keine Absicherung bei Invalidität. Seit dem Jahr 2000 hat die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle im Forst um 60 Prozent zugenommen. 32 Personen verlieren jährlich ihr Leben. Hauptursache ist das Fehlen von beruflichen Ausbildungsmöglichkeiten oder Schulungen im Bereich von Schlä­gerungsunternehmen.

Die durchschnittlichen Krankenstandstage pro Versicherten pro Jahr belaufen sich auf 3,2 Tage. Dieser Wert liegt um 65 Prozent höher als in allen anderen Branchen.

Wir reden hier von Tätigkeiten, die klare arbeitsrechtliche Normen brauchen, um auch attraktive Formen der Berufsausbildung und somit geschultes Personal für unsere Umwelt zu haben. Wir müssen entsprechende Rahmenbedingungen festlegen und dürfen nicht in unzumutbarer Weise Rechtsfragen offen lassen. Ich glaube, jeder Arbeitnehmer hat geradezu den Rechtsanspruch, einerseits zu wissen, unter welche arbeitsrechtliche Norm er fällt, andererseits aber vor allem auch, welche berufliche Aus- und Weiterbildung beziehungsweise welche Arbeitnehmerschutzbestimmungen für seine Tätigkeit maßgebend sind.

 


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